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Stromvertrag wechseln mit Preisgarantie

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+++ Preissturz beim Strom +++
 
Strompreise für Neukunden sind drastisch gesunken (-50 % im Vergleich zu Sep. 22) – aktuelle Ersparnis so hoch wie lange nicht mehr! Jetzt vergleichen und auch ohne Strompreisbremse sparen! 
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Preissturz CHECK24

So finden Sie einen guten Stromvertrag

Sie wollen einen neuen Stromvertrag abschließen, wissen aber nicht, ob es der richtige Zeitpunkt ist? Das Sparpotenzial durch einen Wechsel von der Stromgrundversorgung zu alternativen Anbietern ist aktuell auf Rekordniveau. Wir zeigen Ihnen, was Sie neben dem Preis beachten sollten, um einen guten Stromvertrag zu finden.

Das Wichtigste zum Stromvertrag

  1. Preisgarantien gelten oft nur für das erste Vertragsjahr, deswegen kann es sein, dass Ihr Anbieter nach Ablauf die Preise erhöht.
  2. Der Wechsel des Stromvertrags lohnt sich, wenn Ihr aktueller Anbieter mehr als 40 ct pro kWh verlangt.
  3. Wenn Sie Ihren Vertrag nach der Erstvertragslaufzeit nicht kündigen, wird er automatisch verlängert.
  4. Vergleichen Sie mindestens einmal im Jahr die Strompreise und nehmen Sie bei Preiserhöhungen einen Anbieterwechsel vor.
  5. Nutzen Sie das CHECK24 Haushaltscenter, um Ihre Verträge zu verwalten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Stromvertrag auf einen Blick.

Ist ein Wechsel des Stromvertrags aktuell sinnvoll?

Ja, ein Wechsel des Stromvertrags lohnt sich, denn aktuell können Sie bis zu 800 € sparen! Gerade für Neukunden ist die Ersparnis so hoch wie schon lange nicht mehr!

Stromvertrag: 12 oder 24 Monate Laufzeit?

Viele Verbraucher stellen sich die Frage: Ist ein Stromvertrag mit 12 oder 24 Monaten sinnvoller? Ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von nur 12 Monaten hat den Vorteil, dass Sie flexibler auf Veränderungen am Strommarkt reagieren können. Sie sind nur ein Jahr an den Stromanbieter gebunden und können danach zu einem neuen, günstigen Anbieter wechseln. Bei 24 Monaten sind Sie länger an den Anbieter gebunden und können weniger kurzfristig einen Anbieterwechsel vornehmen. Wenn Sie sich dennoch für einen Tarif mit 24 Monaten Laufzeit entscheiden, sollten Sie auf eine Preisgarantie achten.

 

Gut zu wissen

Erhöht oder senkt ein Stromanbieter seine Preise, muss er seine Kunden darüber informieren. Eine Strompreiserhöhung oder -senkung bringt ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher mit sich. Sie können davon Gebrauch machen, müssen dann allerdings selbst den Stromvertrag kündigen.

Unsere fairen Strom-Filtereinstellungen

12 Monate Vertragslaufzeit

Bis zu 12 Monate Vertragslaufzeit

Nach Erstvertragslaufzeit monatlich kündbar. Ganz flexibel nach Ihren Bedürfnissen.

Mind. 12 Monate Preisgarantie

Preisgarantie für die Dauer der Vertragslaufzeit

Schützt Sie während der gesamten Laufzeit vor unerwünschten Preiserhöhungen.

Keine Pakettarife

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Durch den Ausschluss von Pakettarifen zahlen Sie nur den tatsächlichen Verbrauch.

Monatliche Abschlagszahlungen

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Somit müssen Sie nicht in Vorkasse treten.

Bonus-Zahlungen

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Berücksichtigt Tarife mit Neukundenboni von bis zu 400 €.

Wann kann der Stromvertrag gekündigt werden?

  1. Wenn die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist eingehalten werden.
  2. In der Grundversorgung unter Einhalten der Kündigungsfrist von zwei Wochen.
  3. Bei einem Umzug (Sonderkündigungsrecht).
  4. Aufgrund einer Preiserhöhung oder -senkung (Sonderkündigungsrecht).

Wann soll ich den Stromvertrag selbst kündigen?

In zwei Fällen sollten Sie eigenständig tätig werden und Ihren Stromvertrag kündigen: Bei Umzug oder einer Strompreiserhöhung oder -senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und müssen selbst die Kündigung einreichen. Um einer Vertragsverlängerung zu entgehen, sollten Sie bei einem Ablauf der Kündigungsfrist in wenigen Wochen selbst die Kündigung vornehmen, damit Sie die Kündigungsfrist sicher nicht verpassen.

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

Wichtige Fragen zum Stromvertrag

Wann endet mein Stromvertrag?

Die genaue Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit können Sie Ihrem Stromvertrag entnehmen.

Wann Stromvertrag und Gasvertrag kündigen bei Umzug?

Verbraucher sollten rechtzeitig an die Kündigung des Stromvertrags denken und den Versorger spätestens 6 Wochen im Voraus kontaktieren. In manchen Fällen kann der Vertrag bei einem Umzug auch mit umgezogen werden.

Darf einem Verbraucher der Stromvertrag gekündigt werden?

Nur nach erheblichen Zahlungsrückständen und entsprechenden Mahnungsschreiben darf der Versorger einem Verbraucher kündigen.


Energieexpertin Linda Welzer
Linda Welzer
CHECK24 Energieexpertin
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