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Preisänderung erhalten – was tun?
Bei einer Preiserhöhung oder Preissenkung gilt: Gelegenheit nutzen, Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und Versorger wechseln.
Nutzen Sie die Strompreiserhöhung als Chance, kündigen Sie Ihren Stromvertrag und wechseln Sie Ihren Stromanbieter. Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung. Ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Strompreiserhöhung kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie in den AGB Ihres Stromvertrags nachlesen. Bei dem anschließenden Stromanbieterwechsel sollten Sie im Auftragsformular ebenfalls angeben, dass Sie bereits gekündigt haben.
Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Stromtarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 800 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Strompreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Stromtarif bei einem neuen Anbieter.
"Die aktuellen politischen Entwicklungen und die damit verbundene Unsicherheit bezüglich der Strompreisbremsen im kommenden Jahr, sorgt für Verunsicherung bei Verbraucher*innen. Für Kund*innen ist es wichtig, jetzt ihren Vertrag zu überprüfen und bei zu hohen Kosten den Anbieter zu wechseln. Nur durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter erwartet Verbraucher*innen keine böse Überraschung, wenn die Preisbremsen vorzeitig auslaufen. Bei alternativen Anbietern zahlen Kund*innen vergleichsweise niedrige Preise."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (24. November 2023)