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Strompreiserhöhung richtig nutzen

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Preisänderung erhalten – was tun?

  • Wenn Sie eine Preiserhöhung oder Preissenkung von Ihrem aktuellen Versorger erhalten haben, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
  • Wichtig: Reichen Sie Ihre Kündigung in Schriftform ein und verweisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht.
  • Vermerken Sie beim Wechsel zum neuen Anbieter deutlich, dass Sie den Vorversorger bereits gekündigt haben.

zum Kündigungsservice

Strompreiserhöhung 2023 – aktuelle Entwicklungen

  1. Nach den Rekordpreisen von 2022 profitieren Neukunden aktuell wieder von günstigen Tarifen, die in der Regel deutlich günstiger als die Strompreisbremse sind.
  2. Bei einer Preiserhöhung oder Preissenkung gilt: Gelegenheit nutzen, Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und Versorger wechseln.

  3. Auch wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie diese jederzeit verlassen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Strompreiserhöhung nutzen und Stromanbieter kündigen

Nutzen Sie die Strompreiserhöhung als Chance, kündigen Sie Ihren Stromvertrag und wechseln Sie Ihren Stromanbieter. Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung. Ab der Bekanntgabe der Preiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Strompreiserhöhung kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie in den AGB Ihres Stromvertrags nachlesen. Bei dem anschließenden Stromanbieterwechsel sollten Sie im Auftragsformular ebenfalls angeben, dass Sie bereits gekündigt haben.

Sonderkündigungsrecht auch bei Strompreissenkung nutzen und zusätzlich sparen

Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Stromtarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 800 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Strompreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Stromtarif bei einem neuen Anbieter. 

Ganz wichtig: Auf das Sonderkündigungsrecht verweisen

Linda Welzer, Energieexpertin

Linda Welzer
Energieexpertin bei CHECK24
  "Verweisen Sie immer auf Ihr Sonderkündigungsrecht (beispielsweise: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch.") und geben Sie unbedingt Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an, um sicherzustellen, dass die Kündigung problemlos verläuft. Wenn Sie dann den neuen Stromanbieter beauftragen, geben Sie an, dass Sie bereits gekündigt haben.
Achtung: Einige Stromanbieter behalten sich in ihren AGB ausdrücklich das Recht vor, Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie selbst nicht beeinflussen können, als Strompreiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht weiterzugeben. Diese Vorgehensweise ist jedoch juristisch umstritten."

"Die aktuellen politischen Entwicklungen und die damit verbundene Unsicherheit bezüglich der Strompreisbremsen im kommenden Jahr, sorgt für Verunsicherung bei Verbraucher*innen. Für Kund*innen ist es wichtig, jetzt ihren Vertrag zu überprüfen und bei zu hohen Kosten den Anbieter zu wechseln. Nur durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter erwartet Verbraucher*innen keine böse Überraschung, wenn die Preisbremsen vorzeitig auslaufen. Bei alternativen Anbietern zahlen Kund*innen vergleichsweise niedrige Preise."

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (24. November 2023)


Energieexpertin Linda Welzer
Linda Welzer
CHECK24 Energieexpertin