Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Bei einer Strompreiserhöhung oder bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Auch wenn Sie selbst kündigen, ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.
Sie müssen die Kündigung selbst durchführen – wahlweise per E-Mail, Fax oder Brief. Es ist nicht möglich, einen anderen Stromanbieter mit der Kündigung zu beauftragen.
Ihr Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel 2 Wochen, sobald Ihnen Ihr Anbieter die Strompreiserhöhung schriftlich mitgeteilt hat. In den AGB Ihres Stromvertrags finden Sie alle Fristen und Voraussetzungen, zu denen Sie kündigen können.
Spätestens wenn Sie gekündigt haben, sollten Sie einen Stromvergleich durchführen, um einen neuen Stromanbieter zu finden. Achten Sie darauf, dass Sie im Wechselauftrag angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Wenn Sie Ihrem Stromanbieter eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, sollten Sie diese im Fall einer Kündigung explizit widerrufen. Somit hat der Versorger ab dem Zeitpunkt des Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
CHECK24 Vergleichsportal des Jahres 2022
Im Rahmen der Studie „Unternehmen des Jahres“ (im Auftrag von Focus Money und Deutschland Test durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung) ist CHECK24 im Bereich Vergleichsportale als Unternehmen des Jahres 2022 ausgezeichnet worden.
Gesamtsieger Strom- und Gasvergleich im Test der DtGV 2021
Im Test der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien hat der Strom- und Gasvergleich von CHECK24 den 1. Platz belegt. In allen vier untersuchten Kategorien "Nutzerfreundlichkeit", "Preise", "Transparenz" und "Kundendienst" wurden wir immer mit "sehr gut" bewertet.