Bei einer Strompreiserhöhung oder bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie können per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Auch wenn Sie selbst kündigen, ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.
Sie müssen die Kündigung selbst durchführen.
Wenn Ihr Stromanbieter seine Preise erhöht, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem neuen Stromanbieter wechseln. Bei einer Strompreiserhöhung können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden. Ihr Sonderkündigungsrecht gilt ab der schriftlichen Bekanntgabe der Preiserhöhung. In der Regel gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Stromvertrags finden Sie alle Fristen und Voraussetzungen, zu denen Sie kündigen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Sonderkündigungsrecht unbedingt selbst kündigen müssen. Es ist nicht möglich, einen anderen Stromanbieter mit der Kündigung zu beauftragen. Damit Ihre Sonderkündigung wirksam ist, muss sie in schriftlicher Form erfolgen. Sie dürfen per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Sie sollten im Betreff Ihres Schreibens das Sonderkündigungsrecht als Kündigungsgrund angeben.
Bei einem Umzug können Sie in der Regel mit dem Sonderkündigungsrecht Ihren Stromvertrag kündigen. Sie können bei einem Umzug Strom kündigen, wenn:
Meistens wird ihnen das Sonderkündigungsrecht auch eingeräumt, wenn diese Kriterien bei einem Umzug nicht der Fall sind. Genaue Informationen zum Sonderkündigungsrecht beim Umzug finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Stromvertrags. Die meisten Stromanbieter räumen Ihnen zwar ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ein, allerdings gibt es einige Energieversorger, bei denen die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist dennoch eingehalten werden muss. In einigen Fällen ist es möglich, dass Sie Ihren Stromvertrag an Ihren neuen Wohnort mitnehmen. Informieren Sie Ihren Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzugsdatum über Ihren Umzug. So können Sie sicherstellen, ob Sie Ihren Stromvertrag mit umziehen können.
Wenn Sie sich noch in der örtlichen Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Spätestens wenn Sie gekündigt haben, sollten Sie den Stromvergleich durchführen, um einen neuen Stromanbieter zu finden. Achten Sie darauf, dass Sie im Wechselauftrag angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Wenn Sie Ihrem Stromanbieter eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, sollten Sie diese im Fall einer Kündigung explizit widerrufen. Somit hat der Versorger ab dem Zeitpunkt des Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.
CHECK24 ist Unternehmen des Jahres 2022
Im Rahmen der Studie „Unternehmen des Jahres“, die im Auftrag von Focus Money und Deutschland Test durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung realisiert wurde, ist CHECK24 im Bereich Vergleichsportale (online) als Unternehmen des Jahres 2022 ausgezeichnet worden.
Gesamtsieger Strom- und Gasvergleich im Test der DtGV 2021
Im aktuellen Test der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien hat der Strom- und Gasvergleich von CHECK24 den ersten Platz belegt. In allen vier untersuchten Kategorien "Nutzerfreundlichkeit", "Preise", "Transparenz" und "Kundendienst" wurde CHECK24 immer mit "sehr gut" bewertet.