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Sonderkündigungsrecht Strom

Wann greift das Sonderkündigungsrecht?

Bei einer Strompreiserhöhung, einer Strompreissenkung oder bei einem Umzug können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bei einem Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie dafür unseren digitalen Kündigungsservice. Auch wenn Sie selbst kündigen, ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.

Kündigungsservice

Sie können unseren Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice

 

Bei Sonderkündigung 
Kündigungsservice nutzen

Kündigen Sie Ihren Vertrag digital & bequem in wenigen Schritten!

 

 

 

 
  1. CHECK24 Kündigungsservice 
    Vertrag im Haushaltscenter auswählen, Kündigungsgrund anhaken
  2. Daten vervollständigen
    Fehlende Angaben wie z.B. Kundennummer ergänzen

  3. Kündigung beauftragen
    "Kündigung abschicken" anklicken, Kündigung wird direkt an den Anbieter gesendet

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

  • Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht oder senkt, können Sie den Vertrag auch unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit kündigen und zu einem neuen Stromanbieter wechseln.
  • Sie müssen die Kündigung selbst durchführen – wahlweise per E-Mail, Fax oder Brief. Es ist nicht möglich, einen anderen Stromanbieter mit der Kündigung zu beauftragen.

  • Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung gilt auch, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen.
  • Ihr Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel 2 Wochen, sobald Ihnen Ihr Anbieter die Strompreiserhöhung oder die Strompreissenkung schriftlich mitgeteilt hat. In den AGB Ihres Stromvertrags finden Sie alle Fristen und Voraussetzungen, zu denen Sie kündigen können.

  • Schickt Ihnen Ihr Stromanbieter ein Preiserhöhungsschreiben, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist die Preiserhöhung unwirksam.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

  • Wenn die neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet Ihres Stromanbieters liegt oder sich durch Ihren Umzug eine Preiserhöhung ergibt, können Sie in der Regel Ihren Stromvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen.
  • In den meisten Fällen wird ihnen das Sonderkündigungsrecht auch eingeräumt, wenn diese Kriterien bei einem Umzug nicht der Fall sind.
  • Bei einigen Energieversorgern muss die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist dennoch eingehalten werden. Genaue Informationen zum Sonderkündigungsrecht beim Umzug finden Sie in den AGB Ihres Stromvertrags.
  • Wenn Sie sich noch in der örtlichen Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • In einigen Fällen ist es möglich, dass Sie Ihren Stromvertrag an Ihren neuen Wohnort mitnehmen. Informieren Sie Ihren Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzugsdatum über Ihren Umzug, um zu erfahren, ob Sie Ihren Stromvertrag mit umziehen können.

Stromanbieter kündigen und passenden Stromtarif finden

Spätestens wenn Sie gekündigt haben, sollten Sie einen Stromvergleich durchführen, um einen neuen Stromanbieter zu finden. Achten Sie darauf, dass Sie im Wechselauftrag angeben, dass Sie bereits selbst gekündigt haben. Wenn Sie Ihrem Stromanbieter eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, sollten Sie diese im Fall einer Kündigung explizit widerrufen. Somit hat der Versorger ab dem Zeitpunkt des Widerrufs keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 14.02.2024