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Was kostet Strom? Der durchschnittliche Strompreis liegt im März 2024 bei 27,30 Cent pro Kilowattstunde. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Stromkosten berechnen, wie Sie diese senken können und wann sich ein Tarifwechsel lohnt.
Steffen Suttner
Geschäftsführer CHECK24 Energie
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"Die Strompreisbremse, geringere Strompreise bei alternativen Stromanbietern und ein niedrigerer Stromverbrauch haben dafür gesorgt, dass private Haushalte ihre Stromkosten 2023 reduzieren konnten. Dennoch mussten Verbraucher*innen, insbesondere Grundversorgungskund*innen, im vergangenen Jahr viel für Strom zahlen. Im Vergleich zu 2021 waren die Kosten 2023 um fast zehn Milliarden Euro höher."
30. Januar 2024
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Im Jahr 2023 haben private Haushalte im Vergleich zum Rekordjahr 2022 weniger für ihren Strom ausgegeben. Die gesamten Stromkosten der Haushalte betrugen 6,3 Mrd. Euro weniger als im Vorjahr, was einem Rückgang von elf Prozent entspricht.
Ihre Stromkosten werden immer in Cent pro kWh veranschlagt und beinhalten bereits die Steuern und Abgaben für Ihren Strom. Darüber hinaus wird monatlich ein Grundpreis fällig. Laut einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft steigen die Stromkosten seit 2000 jährlich an. Grund dafür sind unter anderem auch die EEG- und KWK-Umlage und die auf den Strom veranlasste Mehrwertsteuer. Um bei Ihren nächsten Stromwechsel effizient zu sparen, empfehlen wir Ihnen den Stromverbrauchsrechner.
Als Beispiel werden die Stromkosten einer Geschirrspülmaschine mit 2.300 Watt bei einer täglichen Nutzung mit einer Laufdauer von zwei Stunden berechnet. Um die jährlichen Stromkosten zu berechnen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Bei einer täglichen Nutzung einer Spülmaschine würden demnach jährliche Stromkosten in Höhe von 708,10 € anfallen.
Hier finden Sie die gängigsten Haushaltsgeräte und deren Stromkosten pro Jahr in einem 3-Personen-Haushalt mit einem Tarif von 42,22 ct/kWh:
Entlastungsmöglichkeit | Ersparnis Single | Ersparnis Familie |
---|---|---|
Wegfall EEG-Umlage (3,723 auf 0 ct) |
66 € | 222 € |
Senkung Stromsteuer (2,05 auf 0,1 ct) |
35 € | 116 € |
Senkung MwSt. (19 % auf 7 %) |
68 € | 194 € |
Die Abschaffung der EEG-Umlage (vorher 3,723 ct) bringt für einen Singlehaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 1.500 kWh etwa 66 Euro. Eine Familie mit 5.000 kWh Stromverbrauch zahlt etwa 222 Euro weniger. Weitere staatliche Maßnahmen könnten den Preisanstieg vollständig abfangen: denkbare Entlastungen wären eine Senkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh auf den Mindestsatz von 0,1 Cent/kWh und eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent. In Kombination mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Familie um 532 Euro und ein Singlehaushalt um 169 Euro im Jahr entlastet werden.
Was kostet Strom in Deutschland? Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh lag im Jahr 2018 der durchschnittliche Strompreis laut BDEW bei 29,44 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2019 errechnete der BDEW einen Strompreis von 30,46 Cent pro Kilowattstunde, 2020 waren es 31,37 Cent und Ende 2021 beträgt der durchschnittliche Strompreis 32,16 Cent pro Kilowattstunde. Darin sind bereits alle Steuern und Abgaben enthalten. Daraus ergeben sich für Haushalte mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr durchschnittliche Stromkosten in Höhe von 93,80 Euro pro Monat. Das sind durchschnittlich 1.125,60 Euro im Jahr. 2 Personen verbrauchen durchschnittlich 2.500 Kilowattstunden (kWh) Strom jährlich und zahlen im Durchschnitt Stromkosten in Höhe von 804 Euro.
Die Stromkosten hängen vom Verbrauch und damit vom individuellen Nutzerverhalten im Haushalt ab. Deshalb sind in unserem Stromkostenrechner bereits verschiedene Richtwerte für unterschiedliche Haushaltsgrößen voreingestellt.
Haushaltsgröße | Durchschnittlicher Stromverbrauch | Durchschnittliche Stromkosten |
---|---|---|
1 Person | ca. 1.500 kWh / Jahr | ca. 599 Euro / Jahr |
2 Personen | ca. 2.500 kWh / Jahr | ca. 1.037 Euro / Jahr |
3 Personen | ca. 3.500 kWh / Jahr | ca. 1.397 Euro / Jahr |
4 Personen | ca. 4.250 kWh / Jahr | ca. 1.676 Euro / Jahr |
Die Stromkosten werden wohl weiterhin steigen, aber wenn Sie Stromtarife clever vergleichen und Ihren Stromverbrauch effektiv reduzieren, können Sie am Ende viel Geld sparen.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) berechnet jedes Jahr die durchschnittlichen Stromkosten für eine Kilowattstunde Haushaltsstrom:
Jahr | Stromkosten / kWh |
---|---|
2023 | 46,91 Cent |
2022 (2.HJ) | 40,07 Cent |
2022 (1.HJ) | 37,07 Cent |
2021 | 32,16 Cent |
2020 | 31,37 Cent |
Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt aktuell bei 27,30 ct/kWh. Die Stromkosten 2022 waren aufgrund der Stromkrise und den daraus resultierenden Rekordpreisen an der Strombörse auf einem sehr hohen Niveau.
Laut TNS Infratest könnten gut 14 Milliarden Euro in deutschen Haushalten bei den Stromkosten eingespart werden. Meist liegt der Durchschnittsverbrauch in Ihrem Haushalt nämlich höher, als er sein müsste. Dies lässt sich durch diverse Stromsparmaßnahmen ändern, die Sie nicht in Ihren täglichen Gewohnheiten beeinflussen. Mit der Stromverbrauchsberechnung können Sie deshalb stromfressende Geräte ersetzen oder deren Gebrauch stromsparender handhaben. Vermeiden Sie es außerdem, Ihre Geräte in Stand-by zu lassen, sondern schalten Sie sie aus. Abhilfe schaffen auch neue, energiesparende Geräte mit hoher Energieeffizienzklasse und sogenannte Master-Slave-Steckdosenleiten, die die Stromzufuhr von Stand-by-Geräten automatisch deaktivieren.
Wie können Sie Ihre Stromkosten zusätzlich senken? Um Ihren Geldbeutel weiter zu schonen, bietet sich ein Strompreisvergleich an. So können Sie in einem Haushalt mit vier Personen jährlich bis zu 450 Euro sparen. Außerdem können Sie meist von lukrativen Prämien profitieren, die Ihnen bei einem Anbieterwechsel gutgeschrieben werden. Auch Ökostrom ist oft genauso oder sogar günstiger als der Basistarif des Grundversorgers.
Grundsätzlich gilt: Wohnungsstrom, also den Strom, den Sie in Ihrer Mietwohnung verbrauchen, müssen Sie selbst bezahlen. Die Stromkosten, die durch Ihre Haushaltsgeräte und Lampen verursacht werden, sind demnach nicht in den Nebenkosten enthalten. Als Mieter sind Sie verpflichtet Ihren Strom selbst anzumelden. Sie können Ihren Stromanbieter dabei selbst wählen. In den Nebenkosten enthalten sind Stromkosten, die in den Gemeinschaftsräumen des Miethauses anfallen. Dies betrifft zum Beispiel Lichtanlagen in Kellerräumen, Außenanlagen oder im Treppenhaus.
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