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Stromvertrag kündigen – direkt online mit unserem Kündigungsservice

Sie möchten Ihren Stromvertrag kündigen? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und wie der Kündigungsprozess abläuft. Oft übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung für Sie. Wenn Sie selbst kündigen möchten, nutzen Sie einfach unseren digitalen Kündigungsservice.

 

Kündigungsservice

Stromvertrag kündigen in 2 Minuten! Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice nutzen

Das Wichtigste zur Kündigung

  1. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie.
  2. In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen: 

    a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.

    b) Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wegen einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs nutzen möchten.

  3. Seit dem 1. März 2022 können neu abgeschlossene Verträge nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden.

  4. Verträge bei der örtlichen Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

  5. Ihre Stromversorgung bleibt auch bei einer Kündigung jederzeit gesichert.

Kündigungsfristen beim Stromvertragswechsel

Grundversorgungsvertrag

Wenn Sie bisher noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich im Grundversorgungsvertrag. Für die Kündigung beim Grundversorger gilt eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Tipp: Wenn Sie nach Ihrem Stromvergleich den Stromanbieter wechseln wollen, übernimmt der neue Anbieter die fristgerechte Kündigung für Sie.

 

Stromvertrag bei Alternativanbieter

Wenn Sie Ihren Stromanbieter bereits gewechselt haben, sollten Sie auf die Bedingungen Ihres Vertrags achten. Wichtig sind dabei Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist.

Bei Alternativanbietern können die Kündigungsfristen stark variieren. Die genauen Angaben finden Sie in Ihrem Stromvertrag.

 

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

a) Bei einer Strompreiserhöhung

Falls Ihr Stromanbieter eine Strompreiserhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt ab Zugang der Ankündigung und in der Regel bis zwei Wochen danach.
Die genauen Voraussetzungen und Fristen finden Sie in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Ihres Vertrags.

 

b) Bei einem Umzug

Dokumentieren Sie unbedingt die Zählerstände am alten und neuen Wohnort. Möchten Sie beim Umzug den Anbieter wechseln, wählen Sie im Stromvergleich die Option „Neueinzug“ und geben Ihre neuen Kontaktdaten an. Auch hier gelten spezielle Fristen, die Sie Ihrem Vertrag entnehmen können.

 

Tipp

In beiden Fällen können Sie unserem kostenlosen und digitalen Kündigungsservice nutzen. Sie können Ihre Kündigung allerdings auch in Textform (E-Mail, Fax oder Post) beim bisherigen Anbieter einreichen. Bei einer Kündigung per E-Mail sollten Sie jedoch darauf achten, diese als Nachweis abzuspeichern und eine Bestätigung der Kündigung vom Stromanbieter einfordern.

 

Was muss eine Kündigung beinhalten?

In der Regel reicht eine fromlose Textnachricht aus, um Ihren Stromanbieter zu kündigen. Ihre Kündigung sollte jedoch die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihren Namen und Anschrift
  • Name und Anschrift des Stromanbieters
  • Kunden- und Zählernummer
  • Kündigungsgrund
  • fristgerechter Kündigungszeitpunkt
  • Bitte um Bestätigung der Kündigung
  • Ort, Datum und ggf. Unterschrift

Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, benennen Sie den Grund (z.B. Preiserhöhung oder Umzug) ausdrücklich in der Kündigung.

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