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089 - 24 24 12 47hund@check24.deDie richtige Hundeerziehung ist entscheidend für ein unbeschwertes Miteinander in Alltagssituationen mit anderen Hunden und Menschen. Der Erwerb der nötigen Sachkunde ist daher für jeden Hundebesitzer zu empfehlen – und unter Umständen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Hundeführerschein (auch Sachkundenachweis genannt) bescheinigt dem Halter, dass er die nötigen Kenntnisse hat, um seinen Hund ohne Gefahr für andere Tiere oder Menschen zu halten. Für den Erhalt des Sachkundenachweises muss eine Prüfung abgelegt werden. Inhalt und Umfang der Prüfungsordnung können je nach Bundesland und Wohnort unterschiedlich sein.
Meist umfasst die Sachkundeprüfung einen theoretischen und einen praktischen Teil, welcher der Halter mit dem eigenen Hund ablegt. Geprüft werden die Kenntnisse des Hundehalters über Wesen, Verhalten, Bedürfnisse und Erziehung von Hunden sowie über Rechtsvorschriften zur Hundehaltung.
Zur Vorbereitung kann eine Hundeschule besucht werden. Dort hilft ein fachkundiger Hundetrainer dabei, dem Vierbeiner wichtige Grundlagen – wie die Leinenführigkeit – beizubringen. So sind Hund und Herrchen optimal auf die Prüfung vorbereitet. Diese kann üblicherweise ebenfalls in der Hundeschule abgelegt werden.
Ein Hundeführerschein kann beispielsweise nach den jeweiligen Richtlinien der folgenden Anlaufstellen erworben werden:
Theoretische und praktische Prüfung beruhen auf drei Säulen:
Niedersachsen ist bislang das einzige deutsche Bundesland, in dem jeder Hundebesitzer – unabhängig von der Rasse des Hundes – über einen Sachkundenachweis verfügen muss. In Bayern, Bremen und Sachsen obliegt es der jeweiligen Ortspolizeibehörde, Regelungen zur Nachweispflicht zu erlassen.
Tipp: Haben Sie bereits einen Hundeführerschein für Ihren Hund und ziehen mit ihm um, kann der Nachweis am neuen Wohnort üblicherweise anerkannt werden, sofern dort ähnliche Prüfungsstandards gelten. Zudem können Sie unter Umständen von Ermäßigungen bei der Hundesteuer profitieren.
In diesen Bundesländern ist ein Hundeführerschein für die Haltung gefährlicher Hunde beziehungsweise bestimmter Hunderassen gemäß dem jeweiligen Hundegesetz Pflicht:
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