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Wasserschaden richtig absichern

Überschwemmungen, Wasserrohrbrüche oder Leitungswasserschäden können zu gravierenden Schäden führen. Welche Schäden eine Wohngebäudeversicherung abdeckt, erfahren Sie im Folgenden.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt Wasserschäden an Leitungswasserrohren ab.
  • Schäden, die absichtlich herbeigeführt wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Schäden durch Hochwasser und Rückstau werden separat über einen Elementarschutz abgesichert.

Wasserschäden treten im Schnitt sechsmal so häufig wie Brandschäden auf. Deutsche Versicherer bezahlen jährlich Summen in Millionenhöhe. Ob die Gebäudeversicherung im Schadensfall greift, hängt unter anderem von der Ursache des Wasserschadens ab.

Inhalt

  1. Welche Wasserschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung?
  2. Welche Wasserschäden werden nicht abgedeckt?
  3. Kostenbeispiel für einen Wasserschaden
  4. Kommt der Mieter oder Vermieter für Wasserschäden auf?
  5. Was tun bei einem Wasserrohrbruch?
  6. Überschwemmungen zusätzlich versichern
  7. Wohngebäudeversicherung-Vergleich mit CHECK24

Welche Wasserschäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung?

Wasserschäden durch Leitungswasser sind grundsätzlich in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Während Zuleitungsrohre in der Regel im Schutz von Leitungswasserschäden inbegriffen sind, müssen Schäden an Ableitungsrohren – wenn gewünscht – zusätzlich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Dies gilt für Rohre auf dem versicherten Grundstück sowie für Rohre außerhalb des Grundstücks, wenn sie der Wasserentsorgung des versicherten Wohngebäudes dienen.

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an folgenden Rohren ab:

  • Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung
  • Zu- und Ableitungsrohre von Heizungs- und Klimaanlagen
  • Sanitäranlagen, Heizkörper und Boiler
  • Feuerlöschanlagen

Bei einem entstandenen Leitungswasserschaden übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für folgende Aufwendungen:

  • Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
  • Aufräumarbeiten und Trockenlegung
  • Abriss und Wiederaufbau zum Neuwert
  • Mietausfall

Welche Wasserschäden werden nicht abgedeckt?

Manche Arten von Wasserschäden sind nicht im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung inbegriffen. Hierzu gehören Schäden durch:

  • Starkregen und dadurch bedingten Abwasser-Rückstau
  • Hochwasser
  • Regenrinnen
  • Sprinkleranlagen
  • Badewasser
  • Schäden, die absichtlich verursacht wurden

Kostenbeispiel für einen Wasserschaden

Die genauen Kosten können bei einem Wasserschaden stark variieren. Eine Sanierung kostet durchschnittlich zwischen ca. 2.000 Euro und 8.000 Euro. Darunter fallen der Einsatz von Trocknungsgeräten, die Stromkosten für die Trocknung, die Suche und Reparatur der Schadstelle im Rohr sowie die Reparatur der betroffenen, feuchten Stelle (z.B. Wand oder Boden). Anhand des folgenden Beispiels wird deutlich, wie hoch die Kosten bei Wasserschäden sein können.

Beispiel

Aufgrund von Materialermüdung wird das Abflussrohr der Badewanne porös und bricht, ohne dass es der Hausbesitzer merkt. Nach einiger Zeit bemerkt der Mieter Wasserflecken im angrenzenden Wohnzimmer. Der Boden ist samt Estrich betroffen. Für die umfangreiche Sanierung der Schäden der Bausubstanz kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Da die Wohnung nur teils bewohnbar ist, kommt es zu signifikanten Mietausfällen, die ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.

Kosten inklusive Mietausfälle in diesem Beispiel: ca. 12.000 Euro

Kommt der Mieter oder Vermieter für Wasserschäden auf?

Die Art bzw. der Ort des Schadens entscheiden darüber, ob der Mieter oder der Vermieter dafür aufkommen. Grundsätzlich muss der Vermieter die Schäden übernehmen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen. Mit der Kaltmiete sollten vom Vermieter regelmäßige Instandhaltungen des Gebäudes vorgenommen werden. Versäumt er dies oder lässt Reparaturen in nicht ausreichendem Maß vornehmen, muss er für darauffolgende Schäden aufkommen. Hierzu zählen:

  • Wasserrohrbrüche
  • Undichte Heizungsleitungen
  • Undichte Fenster oder ein undichtes Dach

Mietminderung bei Wasserschaden

Je nach Ausmaß des Schadens und der damit einhergehenden Beeinträchtigung können Sie als Mieter Ihre Miete mindern.

Der Mieter kommt hingegen für die Kosten auf, die er selbst verschuldet hat. Folgende Beispiele gehören dazu:

  • (grobe) Fahrlässigkeit
  • fahrlässig oder absichtlich verstopfte Abflüsse bzw. Toiletten
  • ausgelaufene Waschmaschine durch z.B. ein defektes Zulaufrohr

Was tun bei einem Wasserrohrbruch?

Schnelles, aber auch überlegtes Handeln ist bei einem Wasserrohrbruch essentiell. Denn wenn Sie richtig reagieren, können Sie den Wasserschaden in Grenzen halten und so hohe Schadenssummen vermeiden. Diese Schritte sollten Sie befolgen, wenn Sie einen Rohrbruch bemerken:

  • Wasserzufuhr abstellen
  • Absicherung aller elektrischen Geräte – notfalls Kappung der Stromzufuhr
  • Wasser so gut wie möglich entfernen – mit Pumpen, Lappen oder Nass-Trocken-Saugern
  • Bei großen Wassermengen die Feuerwehr informieren
  • Schaden für die Versicherung ausführlich anhand von Fotos dokumentieren

In einem nächsten Schritt sollte der Versicherer umgehend schriftlich oder telefonisch informiert werden. Wird der Schaden nicht zeitnah gemeldet, kann die Versicherung ihre Leistungen verweigern.
Mieter müssen hingegen ihren Vermieter bzw. ihre Hausverwaltung unverzüglich über den Schaden informieren.

Schäden an der Einrichtung

Schäden am Inventar übernimmt die Wohngebäudeversicherung nicht. Die Einrichtung kann nur über eine Hausratversicherung abgesichert werden.

Übernahme von zusätzlichen Kosten
Im Schadensfall kann Ihr Versicherer je nach Tarif weitere Kosten übernehmen. Diese können entstehen, wenn Ihr Zuhause beispielsweise aufgrund des Schadens und umfangreicher Reparaturarbeiten nicht mehr bewohnbar ist. Je nach Tarif werden folgende Kosten abgedeckt:

  • Transport- und Lagerkosten von Möbeln
  • Hotelkosten
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub aufgrund der schadenbedingten früheren Rückkehr
  • Mietausfall für zu Wohnzwecken vermietete Räume

Überschwemmungen zusätzlich versichern

Der Basisschutz der Wohngebäudeversicherung reicht nicht aus, um sich gegen Überschwemmungsschäden zu versichern. Dafür wird eine integrierte Hochwasserversicherung benötigt. Beim Abschluss der Gebäudeversicherung sollten dazu Elementarschäden in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Damit sind Schäden infolge von Überschwemmungen abgedeckt. Folgende Elementargefahren sind in einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz versichert:

  • Hochwasser
  • Rückstau
  • Starkregen
  • Erbeben, Erdsenkung
  • Schneedruck, Lawinen

Auch in diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen, Trockenlegung, Aufräumarbeiten sowie Abriss und Wiederaufbau des Gebäudes zum Neuwert.

Wohngebäudeversicherung-Vergleich mit CHECK24

Um als Immobilienbesitzer im Versicherungsfall vor den hohen Kosten durch Wasserschäden geschützt zu sein, lohnt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Im CHECK24 Vergleich der Wohngebäudeversicherung sind solche Schäden über den vorausgewählten Baustein „Leitungswasser“ bereits im Versicherungsschutz inbegriffen. Zusätzlich können Sie Ableitungsrohre auf dem Grundstück sowie außerhalb des Grundstücks versichern. Für einen Rundumschutz können Sie außerdem nach Tarifen mit einem Elementarschutz filtern und einen passenden Schutz für Ihren Bedarf finden.

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