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Mietminderung

Im Leben läuft nicht immer alles glatt – das gilt auch für den Wohnbereich. Bei Mängeln an der Wohnung können Mieter in einigen Fällen ihre Miete kürzen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Mietminderung.

Grundsätzlich gilt: Kann die Mietwohnung nicht wie im Mietvertrag vereinbart genutzt werden, dürfen Mieter ihre Mietzahlungen kürzen. Die Höhe der zulässigen Mietminderung hängt davon ab, wie sehr der konkrete Mangel das Leben in der Wohnung beeinträchtigt.

Allerdings ist nicht alles, was als subjektiv störend empfunden werden kann, auch ein tatsächlicher Mangel. Lärmende Kinder etwa stellen keinen Mietmangel dar – eine Mietminderung deswegen ist daher nicht zulässig.

Anders sieht es dagegen beispielsweise bei einem Heizungsausfall aus. Denn Vermieter sind dazu verpflichtet, für eine funktionierende Heizung zu sorgen. So muss es von Anfang Oktober bis Ende April möglich sein, tagsüber auf mindestens 20 Grad zu heizen. Zwischen 23 und 6 Uhr sind 18 Grad ausreichend.

Regeln für die Mietminderung

Bevor die Miete gekürzt werden kann, sollten ein paar Punkte beachtet werden:

  1. Der Mangel darf bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht bekannt gewesen sein.
  2. Der Mieter darf den Mangel nicht selbst verursacht haben.
  3. Wird ein Mangel an der Wohnung entdeckt, muss der Mieter sofort schriftlich den Vermieter in Kenntnis setzen.

Das Mietminderungsschreiben sollte diese Angaben beinhalten:

  • aussagekräftigen Betreff, wie etwa „Mängelanzeige / Mietminderung“
  • Datum
  • Adresse der Wohnung
  • genaue Beschreibung des Mangels und Bitte um Behebung
  • Absichtsbekundung, die Miete bis zur erfolgreichen Mangelbehebung um X Euro / Prozent zu kürzen

Tipp: Das Mietminderungsschreiben sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. So erhält der Mieter einen Beleg, dass die Mängelanzeige beim Vermieter eingegangen ist.

Nachdem Sie Ihren Vermieter informiert haben, dürfen Sie die Miete mindern, bis der Mangel behoben ist. Wer trotzdem die Miete weiter in voller Höhe zahlt, kann später nichts zurückfordern – eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich!

Tipp: Um Ihr Recht auf eine Mietminderung im Falle eines Rechtsstreits glaubhaft belegen zu können, sollten Sie Beweise für den Mietmangel sammeln – zum Beispiel in Form von Protokollen, Fotos oder Zeugenaussagen.

So viel Mietminderung ist drin

Wie viel Mietminderung Sie im Ernstfall ansetzen können, hängt oft vom konkreten Einzelfall ab und kann mitunter erst vor Gericht geklärt werden. Einen guten Anhaltspunkt für gängige Minderungsquoten bieten einschlägige Urteile. Zusammenstellungen solcher Urteile werden häufig auch als Mietminderungstabellen bezeichnet.

Informieren Sie sich hier über verschiedene Mietminderungsanliegen und die jeweiligen Entscheidungen der Gerichte:

Bis zu zehn Prozent Mietminderung: Ob defekte Klingel oder trotz Zusage fehlender Pkw-Stellplatz: Bereits bei kleineren Mängeln kann eine Mietminderung von bis zu zehn Prozent möglich sein.

Bis zu 20 Prozent Mietminderung: Unter anderem bei Geruchsbelästigung und einem Fahrstuhlausfall ist eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent möglich.

Bis zu 50 Prozent Mietminderung: Manche Wohnungsmängel – wie etwa eine defekte Heizung – können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und bis zu 50 Prozent Mietminderung rechtfertigen.

Bis zu 100 Prozent Mietminderung: Bei besonders schweren Mängeln an der Wohnung kann sogar eine 100-prozentige Mietminderung gerechtfertigt sein.

 

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