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Firmenrechtsschutzversicherung

Eine Firmen- beziehungsweise Gewerberechtsschutzversicherung stärkt dem Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit den Rücken. Abschließen kann diese Versicherung jeder, der selbstständig tätig ist - sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender, Einzel-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer. Nicht zu verwechseln ist diese mit der Berufsrechtsschutzversicherung.

  • Firmen- bzw. Gewerberechtsschutz

    • für Gewerbetreibende
    • Freiberufler
    • Einzelunternehmer
    • Kleinunternehmer
    • Mittel- oder Großunternehmer
  • Berufsrechtsschutz

    • für Angestellte
    • Beamte und
    • andere Mitarbeiter der öffentlichen Dienstes

Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung, wenn Sie als Selbstständiger

  • Angestellte haben
  • umsatzsteuerpflichtig sind
  • Geschäftsräume außerhalb Ihres eigenen privaten Wohnraums haben
  • Firmenfahrzeuge oder sonstige geschäftlich genutzte Fahrzeuge besitzen

Mitarbeiter beim Firmenrechtsschutz mitversichern

Wissenswert für Firmeninhaber: Bei leistungsstarken Firmenrechtsschutztarifen sind nicht nur Sie selbst in Ihrer Funktion versicherbar, sondern auch die berufsbezogenen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter.

Der Geltungsbereich des Gewerberechtsschutzes hängt vom Tarif ab. Europaweit besteht der Schutz meist ohne zeitliche Einschränkungen, außerhalb Europas kann die maximale Aufenthaltsdauer zeitlich begrenzt sein.

Das leistet der Gewerberechtsschutz

Die Versicherung übernimmt die Kosten des Versicherten – falls nötig, auch durch mehrere Instanzen. Unter anderem bezahlt die Gewerberechtsschutzversicherung die Kosten für:

  • Anwälte
  • Gericht
  • Sachverständige
  • Gutachter
  • Zeugen

Abhängig vom Tarif kann auch das sogenannte Online-Forderungsmanagement im Leistungsumfang der Firmenrechtsschutzversicherung enthalten sein. Ist dies der Fall, können Sie das Eintreiben offener Rechnungsbeträge aus der Hand geben und sich dadurch Zeit und Nerven sparen. Das Inkasso-Verfahren wird dann von einem Partner Ihrer Versicherung in die Wege geleitet und verwaltet.

Versicherbare Bereiche und typische Leistungsfälle

Bei einer Gewerberechtsschutzversicherung können Sie den Versicherungsschutz individuell bestimmen. Zu den versicherbaren Bereichen zählen dabei im wesenentlichen folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Steuer- und Verwaltungsrecht
  • Immobilienrecht
  • Vertragsrecht für Nebengeschäft

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über typische Leistungsfälle:

  • Rechtsschutz für die Firma

    • Das Finanzamt erkennt Werbungskosten nicht an
    • Sie werden nach einem Arbeitsunfall strafrechtlich belangt, weil Sie angeblich Sicherheitsvorschriften missachtet haben
    • Die Krankenkasse wirft Ihnen eine unwirtschaftliche Verordnungsweise vor
  • Rechtsschutz als Arbeitgeber

    • Eine betriebsbedingte Kündigung wird angefochten
    • Ein Mitarbeiter klagt gegen seine Abmahnung
    • Es gibt ein Missverständnis bezüglich der freiwilligen Zahlung von Weihnachtsgeld, ein Angestellter fordert dieses ein
  • Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge

    • Nach einer Reparatur klagen Sie wegen defekter Bremsen gegen die Werkstatt
    • Ein Mitarbeiter verursacht mit einem Firmenwagen einen Unfall
    • Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs werden überhöhte Forderungen an Sie gestellt
  • Rechtsschutz für Gewerbeimmobilien

    • Als Objektmieter haben Sie wegen einer Kündigung, Mieterhöhung oder Räumungsklage Ärger mit dem Vermieter
    • Sie zweifeln die Korrektheit der Nebenkostenabrechnung an
    • Sie haben einen Konflikt vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht, etwa wegen der laufenden Grundsteuer oder Abfallbeseitigungsgebühren

Nicht über eine Firmenrechtsschutzversicherung versicherbar sind in der Regel folgende Rechtsbereiche:

  • Marken-, Urheber-, Patent- und Bildrechte
  • Gesellschafterrecht (Streit zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH um Unternehmensanteile)
  • Insolvenzrecht
  • Vertragsrecht für Hauptgeschäfte (Streitigkeiten mit Kunden, Auftraggebern, Lieferanten, Subunternehmen)
    Ausnahme: versicherbar für die Berufsgruppe der Heilberufe

Besonderheiten beim Gewerberechtsschutz für Heilberufe

Gerade im medizinischen Bereich sind Rechtsstreitigkeiten an der Tagesordnung und nicht selten mit enormen Kosten verbunden. Daher ist der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung für diese Berufsgruppe besonders zu empfehlen, zumal der Versicherungsschutz auch vertragrechtliche Streitigkeiten für Hauptgeschäfte umfasst.

Absichern können sich damit beispielsweise

  • Ärzte
  • Tierärzte
  • Apotheker
  • Krankenpfleger
  • Optiker
  • Hebammen
  • Heil- und Chiropraktiker
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten

Nicht versicherbar sind ambulante Pflegedienste ohne geprüftes Krankenpflegepersonal, assistierende Tätigkeiten (zum Beispiel Rettungsassistenten), Krankenhäuser, Kliniken und Handwerksbetriebe (beispielsweise Zahntechniker, Labor).

Gewerberechtsschutz ungleich Betriebshaftpflicht

Wichtig zu wissen für jeden Selbstständigen ist außerdem, dass eine Gewerberechtsschutzversicherung keine Betriebshaftpflicht ersetzt, da diese unterschiedliche Leistungsbereiche abdecken:

  • Gewerberechtsschutz

    • unterstützt den Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner betrieblichen Tätigkeit
    • gibt dem Versicherten die finanziellen Mittel, um zu seinem guten Recht zu kommen
  • Betriebshaftpflicht

    • deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab, die im Zuge der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens entstehen können
    • schützt den Versicherten vor existenzbedrohenden Kosten von Haftpflichtschäden

Mit dem Rechtsschutz Vergleich finden Sie die richtige Police

Die Nutzung des CHECK24 Vergleichsrechners ist vollends kostenlos. Der Versicherungsvergleich ist unverbindlich und ermöglicht es Ihnen verschiedene Rechtsschutzbereiche miteinander zu kombinieren und übersichtlich zu vergleichen. So können Sie den Rechtsschutz auf Ihre berufliche Situation zuschneiden.

Mit dem Rechtsschutz-Vergleich von CHECK24 findet jeder - egal ob Privatmann, Beamter, Selbständiger, Freiberufler, Gewerbebetreibender, Klein- oder Großunternehmer - einen passende Rechtsschutz-Police. Zudem ist unser Kunden- und Informationsservice ebenfalls absolut kostenfrei. Machen Sie jetzt den Vergleich und sparen sich viel Zeit, Ärger und Geld.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß Paragraph 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle. 

Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue

CHECK24 ist der beste Dienstleiste in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” den ersten Rang.

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Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.

Hinweis: Eine Absicherung des Baustein Beruf ist nicht möglich, wenn Sie einen Anstellungsvertrag haben (z.B. Geschäftsführer).

Selbständig/Freiberuflich:
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