Beim Bau oder Umbau eines Hauses oder der Sanierung der
Eigentumswohnung kann es zu Konflikten kommen (beispielsweise mit Nachbarn
wegen Baulärms). Ob der Wohnrechtsschutz auch Bauherren bei
Rechtsstreitigkeiten rund um ihr Bauvorhaben hilft, hängt vom jeweiligen
Rechtsschutztarif ab.
Bei einzelnen Anbietern besteht für Bauherren Schutz bis zu einer
begrenzten Leistungssumme.
Darüber hinaus haben Bauherren bei manchen Versicherern die
Möglichkeit, sich mit einem speziellen Bauherren-Rechtsschutz abzusichern.
Damit sind sie bei Streitigkeiten mit Architekten, Handwerkern,
dem Grundstücksverkäufer oder der Bauantragsbehörde auf der sicheren Seite.
In der Rechtsschutzversicherung für Bauherren abgesicherte Wohnobjekte
des Versicherungsnehmers sind je nach Tarif:
- Einfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen
- Ferienwohnungen und -häuser
Dabei ist es keine Voraussetzung, dass der Bauherr die Immobilie
nach Fertigstellung auch selbst nutzt.