
Wann eine Rechtsschutzversicherung besonders sinnvoll ist
Corona sorgt für finanzielle und wirtschaftliche Unsicherheiten sowie hohes Konfliktpotenzial. Eine Rechtsschutzversicherung hilft auch in Krisenzeiten.
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mehr erfahrenDie Arbeitsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie finanziell, wenn Sie in einen arbeitsrechtlichen Streitfall geraten – bis hin zur vereinbarten Versicherungssumme. Je nachdem, ob Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrem Rechtsschutz gewählt haben, übernimmt die Versicherung die Kosten komplett oder abzüglich dieses Betrags.
1. Gründe für einen Rechtsstreit am Arbeitsplatz
2. Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer
3. Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung
4. Typische Streitfälle im Arbeitsrecht
5. Wartezeit beim Arbeitsrechtsschutz
6. Häufige Fragen zum Arbeitsrechtsschutz
7. Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24
Gründe für Rechtsstreit am Arbeitsplatz 2017 | |
---|---|
Vergütung | 31,8 % |
Kündigung | 17,3 % |
Arbeitszeugnis | 11,9 % |
Abmahnung | 9,3 % |
Urlaub | 8,1 % |
Sonstige | 21,6 % |
Die Arbeitswelt ist ein Bereich mit hohem Konfliktpotential. Häufig lassen sich Konflikte im Beruf intern lösen. Was aber, wenn der Streit eskaliert und keine Einigung in Sicht ist?
Als Hauptursache für einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht zählt die Vergütung – jeder dritte Streitfall dreht sich um das Gehalt. Platz zwei und drei belegen Kündigungen und ungerechte Arbeitszeugnisse, gefolgt von Abmahnungen und Streitigkeiten über Urlaub. Als Arbeitnehmer – in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst – kann es also durchaus vorkommen, dass Sie in einen Streitfall verwickelt werden, der sich nicht ohne juristischen Beistand lösen lässt.
In einem solchen Fall unterstützt Sie der Arbeitsrechtsschutz – im gängigen Sprachgebrauch auch Berufsrechtsschutz genannt – und übernimmt die anfallenden Aufwendungen.
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass bei Arbeitsgerichtsprozessen die Anwaltskosten in erster Instanz auch bei erfolgreichem Prozessverlauf stets selbst zu tragen sind. Da der Streitwert oftmals mehrere Tausend Euro betragen kann, lohnt es sich in jedem Fall, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Um nicht auf hohen Anwalts- und Gerichtskosten eines Rechtsstreits mit Ihrem Arbeitgeber sitzen zu bleiben, lohnt sich der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung. Der zusätzliche Baustein, der nur in Kombination mit mindestens dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, unterstützt Sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten – angefangen bei einer telefonischen Beratung durch einen Anwalt bis hin zu einem Rechtsstreit vor Gericht.
Die Versicherung unterstützt Sie bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber und übernimmt dabei die Kosten, unter anderem für:
Ihren Anwalt (in der Regel freie Anwaltswahl)
Gerichtsverfahren
Zeugen
Gutachter und Sachverständige
je nach Tarif: Mediation (Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung)
Ihr Chef legt Ihnen völlig unerwartet das Kündigungsschreiben auf den Tisch. Sie halten die Kündigung für nicht gerechtfertigt. Der Fall landet vor dem Arbeitsgericht.
Der Rechtsstreit zieht sich durch die Instanzen – nach mehrmonatigen Verhandlungen gibt das Landesarbeitsgericht Ihnen schließlich recht. Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt alle in diesem Zeitraum angefallenen Kosten.
Sie verlangen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Leider fällt das Zeugnis nicht Ihren tatsächlichen Leistungen entsprechend aus. Sie gehen juristisch dagegen vor.
Sie einigen sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich in einer Mediation. Ihr Arbeitsrechtsschutzversicherer trägt die Kosten für die telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt und die Mediation durch einen unabhängigen Vermittler.
Sie sind mit Ihrem Job unzufrieden und entschließen sich zu kündigen. Nach der ordentlichen Kündigung weigert sich Ihr Chef, die ausstehenden Monatsgehälter Ihrer dreimonatigen Kündigungsfrist zu bezahlen. Da alle Vermittlungsversuche scheitern, ziehen Sie vor Gericht.
Aufgrund einer komplexen Sachlage landet der Fall schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht. Ihre Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht lässt Sie Ihren Anwalt frei wählen und übernimmt alle im Rahmen des Gerichtsverfahrens anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Sie haben Ärger mit Ihren Kollegen und werden Opfer von Anfeindungen und Mobbing. Nach einer Beschwerde Ihrerseits spielt Ihr Vorgesetzter den Vorfall herunter und weigert sich, etwas gegen die Diskriminierungen zu unternehmen.
Sie lassen sich zunächst telefonisch durch Ihren Anwalt beraten und verlangen schließlich von Ihrem Arbeitgeber Schadensersatz beziehungsweise Schmerzensgeld für die entstandenen psychischen Schäden. Ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Kosten.
Ihnen wird als Beamter die Verletzung Ihrer Amtsverschwiegenheit vorgeworfen. Ein Disziplinarverfahren wird gegen Sie eingeleitet und es droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Sie möchten gerichtlich gegen das Disziplinarverfahren vorgehen und engagieren einen Anwalt. Letztlich können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich einigen. Die Anwaltskosten und die Kosten der Mediation trägt Ihr Arbeitsrechtsschutz.
Für die Arbeitsrechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit, die vom jeweiligen Tarif abhängig ist. Ausschlaggebend hierbei ist der Zeitpunkt, der den Schaden – hier: den Arbeitsrechtsstreit – ausgelöst hat. Dieser muss nach Ablauf der Wartezeit liegen, damit Versicherungsschutz besteht. Für Ereignisse, die vor Abschluss der Versicherung oder während der Wartezeit passieren, besteht kein Versicherungsschutz.
Beträgt die Wartezeit beispielsweise drei Monate, beginnt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach dem Abschluss des Arbeitsrechtsschutzes.
Mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, auch Berufsrechtsschutz genannt, können sich Arbeitnehmer vor Kosten schützen, die im Falle rechtlicher Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber entstehen.
Möchte der Arbeitnehmer beispielsweise
leistet die Arbeitsrechtsschutzversicherung finanzielle Unterstützung.
Für Streitfälle im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit können sich
durch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung absichern. Auch Familienangehörige können mitversichert werden.
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen. Dieser schützt den Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit.
Alternativ können Selbstständige eine private Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Beruf abschließen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Familienangehörige mitversichern möchten, die als Arbeitnehmer, Beamte oder im öffentlichen Dienst tätig sind!
Eine günstige Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt es für unverheiratete Arbeitnehmer bereits ab circa 13 Euro im Monat. Da der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, handelt es sich dabei um den Gesamtbetrag für beide Bausteine.
Ja, die Beiträge für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung werden als Werbungskosten anerkannt und sind deshalb steuerlich absetzbar!
Da der Arbeitsrechtsschutz nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann, sind die Versicherungsbeiträge anteilig absetzbar.
Unterschiedliche Versicherer bieten jeweils andere Leistungen bei der Arbeitsrechtsschutzversicherung an. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen.
Nutzen Sie deshalb den kostenfreien Arbeitsrechtsschutz-Vergleich von CHECK24! Auf Basis Ihrer Angaben werden passende Angebote herausgesucht und übersichtlich aufgelistet. So finden Sie den günstigsten Tarif mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren individuellen Bedarf. Anschließend können Sie den Vertrag auf Wunsch gleich online abschließen.
Corona sorgt für finanzielle und wirtschaftliche Unsicherheiten sowie hohes Konfliktpotenzial. Eine Rechtsschutzversicherung hilft auch in Krisenzeiten.
Arbeitgeber müssen sich während der Pandemie auf neue Herausforderungen einstellen, immerhin haben sie gegenüber ihren Arbeitnehmern einige Verpflichtungen.
Das Coronavirus hat weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsleben und Arbeitnehmer sind verunsichert. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.
Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 17.500€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.
Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.
Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.
Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.
Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.
Arbeitnehmer:
Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.
Selbständig/Freiberuflich:
Sie sind hauptberuflich (oder nebenberuflich mit einem Jahresumsatz über 17.500€) als Selbständiger/ Freiberufler erwerbstätig.
Beamter/Öffentlicher Dienst:
Sie sind Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.
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Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.
Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.
Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.
Die Beispielrechnung (Stand 26.08.2019) basiert auf folgenden Angaben: Familienstatus: Single; Versicherungsnehmer: Arbeitnehmer; Geburtsdatum: 05.06.2000; Postleitzahl: 35683; Versicherte Bereiche: Privat, Beruf; Selbstbeteiligung: 300 Euro; Zahlweise: monatlich.
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