Eine normale Privatrechtsschutzversicherung deckt diese Kosten nicht ab. Der Privatrechtsschutz der ARAG bietet allerdings einen besonderen Leistungsumfang im Bereich Ehe-Rechtsschutz und übernimmt die Kosten für:
- Die anwaltliche Erstberatung.
- Mediationsverfahren, die Streitigkeiten kostengünstiger beilegen können, aber keinen Gerichtstermin ersetzen.
- Einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren selbst.
Die Voraussetzungen:
- Er ist nur für verheiratete Paare abschließbar.
- Unterliegt einer dreijährigen Wartezeit ab Vertragsabschluss, weshalb ein frühzeitiger Abschluss essentiell ist.
Unterschied zwischen Unterhalts- und Privatrechtsschutz
Der Unterhaltsrechtsschutz deckt rechtliche Auseinandersetzungen nach einer Scheidung ab, die den Unterhalt oder das Sorgerecht betreffen. Er unterscheidet sich vom Ehe-Rechtsschutz, der nur Konflikte während der Scheidung abdeckt.
Eine private Rechtsschutzversicherung mit Unterhaltsrechtsschutz kann bei Forderungen nach Kindesunterhalt oder bei Unterhaltsforderungen für pflegebedürftige Eltern helfen. Vor dem Abschluss sollte man die übliche Wartezeit von einem Jahr beachten.