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Mediation

Nicht immer lassen sich Meinungsverschiedenheiten gütlich klären. Viele Streithähne sehen den Gang vor Gericht als letzten Ausweg. Aber es stehen auch außergerichtliche Alternativen zur Wahl, zum Beispiel die Mediation.

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Erfahren Sie mehr:

  1. Was ist Mediation?
  2. Ablauf der Mediation
  3. Eignung der Mediation
  4. Mediation versus Gerichtsverfahren
  5. Mediation und Rechtsschutzversicherung

Was ist Mediation?

Die Mediation (von lat. mediatio = Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form der Konfliktlösung, deren Wurzeln über zwei Jahrtausende zurückreichen. Seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts steigt in Deutschland das Interesse an diesem Konzept – die Erfolgsquote von über 75 Prozent spricht für sich.

Im Rahmen einer Mediation versuchen die Konfliktbeteiligten, gemeinsam zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Unterstützt werden sie dabei von einem speziell geschulten, unabhängigen und neutralen Vermittler, dem sogenannten Mediator. Dieser hat keinerlei Entscheidungsbefugnis, sondern ist für den strukturierten Ablauf des Mediationsverfahrens zuständig.

Er soll sicherstellen, dass die Beteiligten sich gegenseitig zuhören und tatsächlich die Konfliktpunkte herausgearbeitet werden. Neben der Eigenverantwortlichkeit der Streitparteien sind weitere wichtige Grundlagen der Mediation:

 

  • Freiwilligkeit: Neben der Eigenverantwortlichkeit der Streitparteien sind weitere wichtige Grundlagen der Mediation.
  • Allparteilichkeit: Die Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien werden gleichermaßen wahrgenommen und vertreten.
  • Vertraulichkeit: Das Besprochene wird respektvoll und vertraulich behandelt – das gilt sowohl für den Mediator als auch für die Streitparteien. Die Beteiligten des Konflikts sollen sichergehen können, dass später nichts aus dem Mediationsverfahren gegen sie verwendet werden kann.

Ablauf der Mediation

Ein Mediationsverfahren kann in fünf Phasen unterteilt werden:

  • Phase 1: Einleitung

    Ziele der Mediation

    • Ziel der Mediation wird verdeutlicht
    • Regeln der Mediation und Rolle des Mediators werden erklärt
    • Rahmenbedingungen und weitere Vorgehensweise werden festgehalten
  • Phase 2: Standpunkteröterung

    Standpunkterörterung mit einem Mediator

    • Konfliktparteien tragen Standpunkte vor
    • Themen, Streitpunkte und Konfliktfelder werden gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert
    • Zusammenfassung der bisher herausgearbeiteten Aspekte
  • Phase 3: Konfliktaufarbeitung

    Konfliktaufbereitung der Mediation

    • Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht
    • Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien werden herausgearbeitet
  • Phase 4: Problemlösung

    Standpunkterörterung mit einem Mediator

    • Entwicklung und Bewertung verschiedener Lösungsoptionen
    • im Idealfall wird eine Lösung gefunden, die die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt und mit der alle zufrieden sind
  • Phase 5: Vereinbarung

    Vereinbarung und Lösungsfindung

    • schriftliche Formulierung der Vereinbarung; nur Ergebnisse, denen alle Beteiligte zustimmen, werden darin aufgenommen
    • Mediator liest Vereinbarung laut vor
    • Vereinbarung wird unterschrieben
    • Konflikt ist beigelegt

Sind die Konfliktparteien nicht zu einem persönlichen Gespräch bereit, ist die telefonische Mediation eine mögliche Alternative. In diesem Fall ruft der Mediator die Beteiligten abwechselnd an und versucht zu vermitteln.

Eignung der Mediation

Mediationsverfahren werden bereits in vielen gesellschaftlichen Bereichen zur Klärung von Konflikten eingesetzt, wie etwa in den folgenden:

persönliches Umfeld, zum Beispiel bei

  • rechtlichen Konflikten im Freundes- und Bekanntenkreis
  • Meinungsverschiedenheiten mit Werkstätten oder Handwerkern

familiäres Umfeld, zum Beispiel bei

  • Streitigkeiten wegen eines Erbes (Erbschaftsmediation)
  • Unstimmigkeiten in Familienunternehmen

räumliches Umfeld, zum Beispiel bei

  • Meinungsverschiedenheiten mit den Nachbarn (Nachbarschaftsmediation)
  • Konflikten zwischen Mieter und Vermieter

wirtschaftlichen Umfeld, zum Beispiel bei

  • Konflikten mit dem Arbeitgeber
  • Streitigkeiten mit Arbeitskollegen

Grundsätzlich gilt: Eine Mediation ist immer sinnvoll, wenn Ihnen nicht in erster Linie daran gelegen ist, auf Biegen und Brechen Ihr Recht durchzusetzen, sondern Sie nach einer dauerhaften Lösung des Konflikts suchen und mit dem Konfliktgegner nach Möglichkeit langfristig wieder gut auskommen möchten.

Mediation versus Gerichtsverfahren

Mediations- und Gerichtsverfahren unterscheiden sich hauptsächlich darin, dass eine Mediation – im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basiert. Eine Mediation kann daher nur stattfinden, wenn beide Konfliktparteien damit einverstanden sind.

Habe ich immer einen Anspruch auf eine Mediation? 
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mediation, das heißt, wenn eine der beiden Parteien ein Gerichtsverfahren zur Problemlösung vorzieht, kann ihn der andere Streitbeteiligte nicht daran hindern.

Geschwindigkeit und Kostenvorteil
Ein Mediationsverfahren verläuft allerdings meist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsprozess – sowohl hinsichtlich der materiellen als auch der immateriellen „Kosten”, wie etwa der emotionalen Belastung. Darüber hinaus ist eine Mediation stets streng vertraulich, während Informationen aus Gerichtsverfahren unter Umständen ihren Weg in die Presse finden können.

Planung der Mediation
Konfliktparteien können bei einer Mediation den Ablauf selbst planen und den Zeitpunkt und Ort selbst wählen. Bei einem Gerichtsverfahren gibt es diese Entscheidungsmöglichkeit in aller Regel nicht. Ein weiterer Vorteil der Mediation: In vielen Fällen kann der Konflikt in einem überschaubaren Zeitrahmen und ohne Folgekonflikte geklärt werden. Ein Gerichtsverfahren durchläuft dagegen oft mehrere Instanzen.

Zufriedenstellung aller Konfliktgenger 
Bei einer Mediation wird eine sogenannte „win win”-Lösung angestrebt, mit der beide Parteien zufrieden sind – bei einem Gerichtsverfahren bekommt üblicherweise nur ein Beteiligter recht. Außerdem bestimmen die Konfliktgegner bei einer Mediation selbst die Lösung ihres Konflikts – bei einem Gerichtsverfahren sind sie jedoch an die Entscheidung der Richter gebunden. Umfragen zufolge sind über 90 Prozent der Teilnehmer an Mediationsverfahren mit dem Verlauf und Ergebnis zufrieden – bei Gerichtsverfahren sind es lediglich 30 Prozent.

Bei einer gerichtsnahen Mediation nimmt der Richter die Rolle des Mediators ein und es wird eine Einigung mit den beteiligten Rechtsanwälten gefunden. Bei einer gerichtsinternen Mediation oder auch Güterichterverfahren genannt, übergibt ein Streitrichter den gerichtlichen Fall zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen einem Mediationsrichter, um eine mediatorische Einigung zu finden.

Mediation im Ausland
In einigen ausländischen Rechtsordnungen gibt es inzwischen für viele Rechtsfälle eine Pflicht zur Mediation. Damit will man zum einen die Gerichte entlasten und die Konfliktsituation bestmöglich im Konsens beilegen. Es gilt zu unterscheiden zwischen einer gerichtsnahen und einer gerichtsinternen Mediation.

Mediation ohne Erfolg

Sollte Ihr Mediationsverfahren scheitern, steht Ihnen der herkömmliche Rechtsweg mit dem Gang zum Rechtsanwalt nach wie vor offen.

Gericht

Mediation

Position / Rechte / Ansprüche

Interessen / Ziele

Sachebene

Sach- und Beziehungsebene

Gewinner / Verlierer
Verlierer / Verlierer

Gewinner / Gewinner

Entscheidung fremdbestimmt

Entscheidung selbstbestimmt

Mediation und Rechtsschutzversicherung

Die Kosten eines Mediationsverfahrens kommen auf den Zeitaufwand und die Art des behandelten Konflikts an – zum Beispiel ist eine Familienmediation üblicherweise günstiger als eine Wirtschaftsmediation.

In der Regel werden für eine Zeitstunde 60 bis 300 Euro berechnet. Üblicherweise wird das Honorar des Mediators von den Konfliktparteien jeweils zu gleichen Teilen bezahlt. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung deckt nicht nur die Ausgaben für Gerichtsverhandlungen ab, sondern übernimmt auch die Ausgaben für Mediationsverfahren.

Je nach Anbieter kann die Kostenübernahme für außergerichtliche Schlichtungsversuche pro Jahr auf eine maximale Anzahl von Sitzungen und/oder einen Höchstbetrag gedeckelt sein. Entscheiden Sie sich für ein außergerichtliches Verfahren zur Streitschlichtung, hilft Ihnen Ihr Rechtsschutzversicher bei der Suche nach einem geeigneten Mediator, der auf das Ihren Konflikt betreffende Fachgebiet spezialisiert ist.

Des Weiteren können Sie sich bei der Mediatorsuche auch selbst informieren und einen Blick in die Mediatorenverzeichnisse der großen Berufsverbände – Bundesverband Mediation e.V. und Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. – werfen. In den Online-Datenbanken sind die deutschlandweit rund 5.500 zertifizierten Mediatoren gelistet, die eine profunde Ausbildung nachweisen können.

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