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Haben Sie Ihre selbst bewohnte Immobilie versichert, sind die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar. Das liegt daran, dass sie Ausgaben für eine Sachversicherung darstellen. Privatpersonen können aber nur Versicherungen, die der eigenen Absicherung dienen, steuerlich geltend machen.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Kosten für die Gebäudeversicherung zumindest teilweise abzusetzen: Wird ein Raum im versicherten Haus nachweislich als Arbeitszimmer genutzt, werden Versicherungsbeiträge in der Regel anteilig für diesen Raum als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben anerkannt.
Haben Sie die Immobilie dagegen vermietet, können Sie die Beiträge bei der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
Kosten auf Mieter umlegen
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Diese Umlage stellt eine Einnahme dar, die angegeben und versteuert werden muss. Nichtsdestotrotz kann der Versicherungsbeitrag danach im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden.
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