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Eine Brandschutzversicherung schützt Sie und Ihre Immobilie vor finanziellen Schäden, die durch Brände, Blitzschläge und Explosionen entstehen. Sie kommt sowohl für Reparaturen und Sanierungen als auch für den Neubau einer gleichwertigen Immobilie auf, wenn das Haus bis zur Unbewohnbarkeit beschädigt wurde.
Da Brände und deren Folgen, wie Ruß- oder Löschwasserschäden, erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen können, ist der Abschluss einer Brandschutzversicherung dringend zu empfehlen.
Die Brandversicherung ist als Baustein der Wohngebäudeversicherung abschließbar. So sind neben Bränden zusätzlich andere Grundgefahren, wie Sturm- und Hagelschäden (Baustein Sturm & Hagel) oder Leitungswasserschäden (Baustein Leitungswasser), mitversichert. Damit sind Sie und Ihre Immobilie bei einer Vielzahl potenzieller Schadensquellen abgesichert.
Inhaltsverzeichnis
Die Brandversicherung kommt sowohl für Aufräumarbeiten als auch für die Reparatur und Instandsetzung von Gebäuden beziehungsweise Gebäudeteilen auf, die durch einen Brand verursacht wurden. Darüber hinaus sind auch die Schäden abgesichert, die infolge der Brandbekämpfung bzw. des Löschvorgangs entstanden sind.
Im Schadensfall übernimmt die Gebäudebrandversicherung die Kosten für:
Neben Feuer deckt die Brandschutzversicherung auch Schäden durch folgende Gefahren ab:
Wird das Gebäude durch Brandstiftung beschädigt, ersetzt die Brandschutzversicherung zunächst die Schäden. Sobald der Täter gefasst wird, fordert sie die Kosten von ihm ein – sprich: sie nimmt ihn in Regress.
Die Brandversicherung erstattet jedoch keine Kosten, wenn
Erstattung bei grober Fahrlässigkeit
Die Brandversicherung erstattet in der Regel keine Brände, die durch grobe Fahrlässigkeit – also einer Missachtung der Sorgfaltspflicht herbeigeführt wurden. Hierzu gehört beispielsweise der Fall, wenn Kerzen unbeaufsichtigt bleiben oder die Herdplatte nach dem Kochen nicht ausgeschaltet wird. Manche Tarife kürzen daraufhin die Leistungen. Über den Filter „Grobe Fahrlässigkeit ohne Einschränkung“ erhalten Sie eine Übersicht von Tarifen, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten.
Brandschäden an Einrichtungsgegenständen
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt ausschließlich Brandschäden an der Immobilie selbst. Die Brandversicherung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung kommt hingegen für die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten bei Brandschäden an Ihrer Einrichtung auf. Die Privathaftpflichtversicherung erstattet die Kosten für Schäden dritter Personen, wenn etwa der Brand von Ihrem auf das Nachbarhaus übergegangen ist.
Im Schadensfall erstattet die Gebäudeversicherung inklusive Brandversicherung den Neuwert des Gebäudes beziehungsweise der defekten Teile. Deshalb richtet sich die Versicherungssumme nach dem Neuwert des zu versichernden Hauses. Sie sollte diesen nicht unterschreiten, da sonst die Gefahr einer Unterversicherung besteht. In der Praxis wird die Versicherungssumme anhand des Werts 1914 berechnet.
Feuerrohbauversicherung
Die Feuerrohbauversicherung sichert Gebäude gegen Brandschäden während der Bauphase ab. Sie kann als eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen oder in die Wohngebäudeversicherung – meist ohne Mehrkosten – integriert werden.
Der Abschluss einer Brandversicherung ist seit 1994 nicht mehr verpflichtend. Zuvor war die Gebäudebrandversicherung in einigen Bundesländern, beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg und Teilen Hessens, jedoch eine Pflichtversicherung in öffentlich-rechtlicher Hand. Mit der Privatisierung des Versicherungsmarkts gingen die öffentlich-rechtlichen Versicherer in private Unternehmen über und die Pflichtversicherungen wurden abgeschafft.
Ja, eine Brandschutzversicherung ist sinnvoll. Brände können häufig nicht rechtzeitig gelöscht werden und breiten sich schnell aus, da das Feuer auf viele gut brennbare Materialien übergreifen kann. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Haus komplett abbrennt und nicht mehr bewohnt werden kann. Ohne eine Brandversicherung müssten die Eigentümer mehrere hunderttausend Euro für den Neubau eines Hauses ausgeben. Doch auch, wenn das Gebäude nur teilweise durch einen Brand beschädigt wurde, kann die finanzielle Belastung enorm sein. Beispielsweise kann alleine die Sanierung eines Daches bei großen Häusern bis zu 50.000 Euro kosten.
Die Entwicklung der Versicherungsleistungen in den letzten Jahren (siehe nachfolgende Grafik) zeigt hierbei deutlich, dass die Kosten für Brandschäden stetig ansteigen. Während Versicherer im Jahr 2021 noch 1,23 Millionen Euro für Brandschäden zahlen mussten, stieg die Zahl im Jahr 2022 bereits um fast ein Drittel auf 1,60 Millionen Euro an.
Die Kosten einer Brandversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Zum einen spielt die Bauartklasse beziehungsweise Fertighausgruppe eine große Rolle. Je höher das Haus eingestuft wird, desto höher das Brandrisiko. Damit steigt auch die Versicherungsprämie. Zum anderen wird die Beitragshöhe durch die Versicherungssumme und den Leistungsumfang des gewählten Tarifs bestimmt. Eine reine Brandversicherung ist bereits ab 25,45 Euro im Jahr erhältlich.
Die Brandschutzversicherung darf als Teil der Wohngebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden. Dies ist gesetzlich in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgelegt. Um die gezahlten Beiträge zur Wohngebäudeversicherung an die Mieter weiterzugeben, müssen diese transparent in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet werden.
Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, können die Wohngebäudeversicherung inklusive Brandversicherung allerdings nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn einzelne Räume beruflich genutzt werden. Ausgehend von der Grundfläche dieser Räume kann die Versicherungsprämie anteilig in der Steuererklärung angegeben werden.
Nutzen Sie den kostenlosen Versicherungsvergleich von CHECK24 und finden Sie schnell eine Wohngebäudeversicherung inklusive Brandversicherung, die Ihren Bedarf optimal abdeckt. Nur mit wenigen Klicks erhalten Sie eine Übersicht mit den besten Angeboten. Haben Sie sich für einen Tarif entschieden, können Sie diesen direkt online abschließen. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 800 Tarifvarianten der Wohngebäudeversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.