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mehr erfahrenEine Bauherrenhaftpflicht deckt Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden ab, die beim Hausbau auf der Baustelle entstehen. Bei unberechtigten Ansprüchen Dritter agiert sie als passive Rechtsschutzversicherung und hilft dabei, Forderungen abzuwehren.
Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung empfiehlt sich vor dem ersten Spatenstich, weil für Bauherren eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Diese besagt, dass die Baustelle ordnungsgemäß gesichert werden muss, sodass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. Andernfalls kann es zu hohen Schadensersatzansprüchen kommen.
Die Bauherrenhaftpflicht kann als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Absicherung über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Höhe der Deckungssumme sollte dabei mindestens fünf Millionen Euro betragen.
Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist möglich, wenn der Hausbau durch ein Bauunternehmen durchgeführt wird. Möchte der Bauherr dennoch zusätzlich eigene Arbeiten durchführen, sind diese sogenannten Eigenleistungen bei den Tarifen über CHECK24 bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Übersteigt der Anteil der Eigenleistungen allerdings 20.000 Euro, steigen die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel stark an. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es bei Eigenleistungen eher zu Schäden kommt als bei Baumaßnahmen eines professionellen Bauunternehmens. Bauvorhaben ohne ein Unternehmen können daher nicht versichert werden.
Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflicht ist meist auf eine Dauer von zwei Jahren begrenzt, kann aber in Absprache mit dem Versicherer verlängert werden. Teilt der Bauherr dem Versicherer keine verlängerte Bauzeit mit, läuft der Schutz der Bauherrenhaftpflicht automatisch ab.
Im Leistungsumfang inbegriffen ist ein Schutz bei
Nicht versichert sind hingegen Ansprüche der Bauarbeiter und -unternehmen, Schäden am Bau selbst sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich durch beim Bau veränderter Grundwasserverhältnisse ergeben.
Keine Bauherrenhaftpflicht bei schlüsselfertigem Haus
Wer sein Haus schlüsselfertig von einem Bauträger kauft, benötigt keine Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Unfälle können schnell eintreten und enorme finanzielle Kosten verursachen. Beispiele dafür sind
Bauvorhaben am bereits bewohnten Gebäude sind oftmals – abhängig vom Tarif – im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht inbegriffen. Die Versicherung kommt dann für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit dem Renovieren, Umbau oder Anbau Ihrer Immobilie entstehen.
Deckungssumme im Detailvergleich prüfen
Ob und bis zu welcher Bausumme die einzelnen Privathaftpflichttarife das Bauherrenrisiko abdecken, können Sie bei CHECK24 auf einen Blick den Tarifdetails entnehmen. Weitere Informationen finden Sie zudem in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die Privathaftpflichtversicherung leistet im Rahmen von Bauarbeiten etwa in folgenden Fällen:
Neben dem Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind weitere Versicherungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben sinnvoll. Dazu zählen:
Bei CHECK24 können Sie verschiedene Tarife der Bauherrenhaftpflicht in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung vergleichen. Das Neubau-Versicherungspaket enthält außerdem eine Bauherrenhaftpflicht, eine Bauleistungsversicherung sowie eine Feuerrohbauversicherung (spätere Wohngebäudeversicherung), wodurch Sie Ihr Bauvorhaben umfangreich absichern können. Nachdem Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie diesen bequem online abschließen. So erhalten Sie mit nur einem Vergleich direkt einen umfassenden Schutz zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Jetzt Bauherrenhaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung Kombi vergleichen
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 800 Tarifvarianten der Wohngebäudeversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.