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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Immobilienbesitz ist immer mit einer gewissen Verantwortung verbunden. Der passende Versicherungsschutz sollte daher nicht fehlen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie oder dem versicherten Grundstück entstehen. Zudem wehrt sie unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und bietet somit einen passiven Rechtsschutz.

Diese Versicherung – häufig auch Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder Gebäudehaftpflichtversicherung genannt – ist dringend zu empfehlen, weil mit Immobilienbesitz die Verkehrssicherungspflicht einhergeht. So sind Eigentümer dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass dritte Personen Grundstück und Gebäude unbeschadet betreten, verlassen und daran vorbeigehen können. Dazu gehört unter anderem, dass das Treppenhaus, der Hauseingang und der zum Grundstück gehörende Gehweg sicher passierbar sind.

Wird die Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend berücksichtigt, kann es zu hohen finanziellen Schäden kommen. Denn Besitzer haften per Gesetz für Schäden, die anderen Personen im Zusammenhang mit ihrer Immobilie entstehen.

Gebäudeschäden werden nicht abgedeckt

Schäden am Gebäude selbst sind nicht über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür ist eine separate Gebäudeversicherung erforderlich.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollten alle Personen abschließen, die eine Immobilie beziehungsweise ein Grundstück besitzen und dieses nicht selbst bewohnen – das heißt Vermieter, Eigentümergemeinschaften sowie Besitzer von unbebauten Grundstücken. Besonders wenn Dritte verunglücken, kann es zu Schäden in Millionenhöhe kommen. Ohne eine Gebäudehaftpflicht müssten alle in Zusammenhang mit dem Unfall stehenden Kosten – etwa für die Versorgung von Verletzungen, Schmerzensgeld und einen möglichen Verdienstausfall – vom Eigentümer getragen werden. Die Privathaftpflicht wäre hier nicht zuständig.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Was ist versichert?

In erster Linie dient eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Absicherung von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden, die bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen.

Außerdem sollte Folgendes beachtet werden:

  • Beim Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht sollte eine ausreichend hohe Deckungssumme gewählt werden, damit auch große Schäden abgesichert sind. CHECK24 empfiehlt mindestens fünf Millionen Euro.
  • Weiterhin sollte die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Bauarbeiten und Sanierungen mit einer Summe von mindestens 100.000 bis 150.000 Euro abdecken, da es vor allem bei Reparaturen zu Unfällen kommen kann. Wird ein Haus neu gebaut, muss eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Zusätzlich ist es wichtig, dass auch Spätfolgen – sogenannte Allmählichkeitsschäden – die etwa durch den kontinuierlichen Einfluss von Witterung, Staub, Gasen oder ähnlichem entstehen, abgesichert sind. Dies ist bei älteren Tarifen häufig nicht der Fall. Deshalb sollten Sie den Leistungsumfang Ihrer Police regelmäßig prüfen.
  • Ebenfalls sollten Schäden, die in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen entstehen, durch die Gebäudehaftpflichtversicherung geschützt sein. Löst sich die Solaranlage beispielsweise infolge eines Sturms und beschädigt das Nachbarhaus, ist dies über die Eigentümerhaftpflicht abgedeckt.

Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten Immobilien und unbebauten Grundstücken

Die Instandhaltung von Haus und Grund ist eine verantwortungsvolle, zeitintensive Aufgabe. Denn im Zusammenhang mit vermieteten Gebäuden sowie unbebauten Grundstücken kann es zu einer Reihe verschiedener Schadensfälle kommen.

Auch wenn der Haus- und Grundbesitzer die Instandhaltungspflicht auf andere Personen überträgt, ist er nicht von der Haftung befreit. Der Eigentümer muss stets in ausreichendem Maße kontrollieren, ob diese ihren Pflichten nachkommen. Andernfalls kann der Immobilienbesitzer für Schäden haftbar gemacht werden. So können Vermieter unter Umständen auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn durch ihre Mieter Schäden bei dritten Personen entstehen.

Daher sollten sich Vermieter und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks mit einer Grundbesitzerhaftpflicht schützen. Diese sichert nicht nur Sie selbst, sondern auch Hausmeister, Gärtner und andere Personen ab, die Ihr Eigentum betreuen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie bei folgenden Schadensbeispielen:

  • Eine Baumwurzel sorgt für eine Ausbuchtung auf dem Gehweg. Ein Spaziergänger stolpert, fällt hin und bricht sich den Arm.
  • Eine undichte Wasserleitung tropft. Mit der Zeit verursacht das Tropfen einen Wasserschaden und beschädigt die Möbel Ihrer Mieter.
  • Aufgrund einer defekten Beleuchtung im Eingangsbereich Ihres vermieteten Hauses übersieht der Paketbote eine Stufe und verstaucht sich den Knöchel.

Prämien auf die Mieter umlegen

Vermieter können die Kosten für den Versicherungsbeitrag der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim Eigenheim

Wer selbst in seinem Einfamilienhaus oder seiner Eigentumswohnung lebt, kann Haftpflichtschäden Dritter, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen, in der Regel über die Privathaftpflicht abdecken. Dies gilt auch, wenn einzelne Zimmer – zum Beispiel eine Einliegerwohnung – vermietet werden oder das Eigenheim ab und zu als Ferienhaus angeboten wird.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie beispielsweise, wenn:

  • die Postbotin auf feuchtem Laub in Ihrer Einfahrt ausrutscht, sich das Kreuzband reißt und deshalb einen Verdienstausfall erleidet.  
  • der Ast eines auf Ihrem Grundstück stehenden Baumes bricht und die Windschutzscheibe eines parkenden Autos beschädigt.
  • ein Handwerker in Ihrem Wohnzimmer über Spielzeug Ihrer Kinder stolpert und sich am Fuß verletzt.

Je nach Tarif kann der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ebenfalls für Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme gelten. Andernfalls ist der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung ratsam.

Beim Testsieger vergleichen

Bei CHECK24 können Sie aktuell noch keine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Es gibt jedoch Tarife der Privathaftpflichtversicherung, die entsprechende Leistungen abdecken. Im Detailvergleich können Sie unter dem Punkt “Miete & Immobilien” nachsehen, ob und bis zu welcher Höhe ein Schutz unbebauter Grundstücke sowie ein Vermieter-Schutz gegeben ist. So können Sie verschiedene Tarife vergleichen und den passenden Versicherungsschutz online abschließen.

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