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München, 26.11.2024 | 17:41 | npa
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt. Die Reform wurde schon vor einigen Monaten vom Bundeskabinett beschlossen, die Entscheidung vom Bundesrat musste jedoch noch abgewartet werden. Jetzt ist die Entscheidung endgültig gefallen.
Die Krankenhausreform soll die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessern und nachhaltiger machen. Ein Hauptziel ist, den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zu verringern. Kliniken mussten bisher so viele Fälle wie möglich behandeln, um genug Geld zu verdienen. Das neue System soll mehr Vergütung für die Bereitstellung bestimmter Leistungen bieten. Dadurch soll der Fokus auf die bedarfsgerechte Versorgung bestimmter Leistungen gelegt werden.
Ein weiterer Punkt ist die Einführung von Leistungsgruppen. Diese legen fest, welche medizinischen Leistungen (z. B. Herzchirurgie) eine Klinik anbieten darf. Die Bundesländer entscheiden, welche Kliniken welche Leistungen abdecken sollen. Dadurch soll eine bessere regionale Verteilung erreicht und eine Über- oder Unterversorgung vermieden werden. Zudem sollen die Patienten einsehen können, wo welche Leistungen angeboten werden.
Der Entwurf der Reform hatte von Anfang an für Diskussionen gesorgt, insbesondere in Hinsicht auf die Finanzierung der Pläne. Auch nach der Bewilligung durch den Bundesrat wird weiterhin kritisiert, dass es noch Lücken im Gesetz gibt.
Die Krankenhausreform soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten, um das Gesundheitssystem schnell zukunftssicher zu machen. Für Versicherte bedeutet das u. a. eine Verbesserung der Krankenhausversorgung. Gesetzlich Versicherte profitieren besonders mit einer Krankenhauszusatzversicherung von der Reform – sie können sich mit der freien Krankenhaus- und Arztwahl ohne Mehrkosten bestmöglich von passenden Spezialisten versorgen lassen.
Weitere Informationen zum Thema Krankenhausreform und wie Sie mit einer Krankenhauszusatzversicherung davon profitieren können, finden Sie hier.
Quellen:
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.
Derzeit schließen Eltern vermehrt Krankenhaus-Zusatzversicherungen (KHZV) für ihre Kinder ab. Im Dezember 2022 lag die Anzahl der Anträge für einen solchen Versicherungsschutz 54 Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Das ergab eine Auswertung des Vergleichsportals CHECK24.