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Kindernachversicherung

In der privaten Krankenhauszusatzversicherung haben Eltern die Möglichkeit einer Kindernachversicherung. Hat ein Elternteil bereits eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, wird sein Kind ohne Gesundheitsprüfung im gleichen Tarif versichert. Der Versicherer muss das Kind in jedem Fall ohne Risikozuschläge aufnehmen – selbst wenn es von Geburt an gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung haben sollte. Auch die Wartezeiten entfallen: Für das Neugeborene leistet die Versicherung ohne Fristen von Geburt an.

Um die Kindernachversicherung zu nutzen, muss spätestens zwei Monate nach der Geburt ein Versicherungsantrag für das Kind gestellt werden. Dann wird es rückwirkend zu Beginn des Geburtsmonats in der Krankenhauszusatzversicherung versichert.

Die Kindernachversicherung gilt auch, wenn ein minderjähriges Kind adoptiert wird. Hier hat die Versicherungsgesellschaft allerdings das Recht, für eventuelle Vorerkrankungen Risikozuschläge zu erheben.