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Hufeland-Verzeichnis

Das Hufeland-Verzeichnis listet zahlreiche Naturheilverfahren auf, die sich in der Praxis bewährt haben oder deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Es wird von der Hufelandgesellschaft in Berlin herausgegeben, die alle namhaften Ärztegesellschaften für Naturheilverfahren vertritt. Zu den aufgeführten Heilverfahren zählen unter anderem die anthroposophische Medizin, Ayurveda, Eigenblutbehandlungen, Homöopathie oder Phytotherapie.

Bevor ein Verfahren in das Verzeichnis aufgenommen wird, wird es vom wissenschaftlichen Beirat der Hufelandgesellschaft geprüft. Hierbei müssen für jedes Verfahren Studien zu seiner Wirksamkeit oder ein gut dokumentierter Erfahrungshintergrund vorliegen. Zudem muss sichergestellt sein, dass Ärzte oder Heilpraktiker das Heilverfahren in einer standardisierten Ausbildung erlernen können.

Für die meisten Heilpraktikerzusatzversicherungen ist das Hufeland-Verzeichnis eine wichtige Abrechnungshilfe. Denn viele Tarife leisten für alle Therapieverfahren, die in diesem Verzeichnis aufgeführt sind. Das Hufeland-Verzeichnis gibt zudem für jedes alternative Heilverfahren an, über welche Gebührenziffer der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) es abgerechnet werden kann.

Wie das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ist das Hufeland-Verzeichnis keine verbindliche Gebührenordnung. Die vorgeschlagenen Gebührensätze bieten aber Ärzten, Versicherungsgesellschaften und Patienten eine wichtige Orientierung, welche Behandlungskosten angemessen sind.