
Bei Festgeld verzichtet der Anleger für einen bestimmten Zeitraum auf sein Geld und erhält dafür von der Bank einen festen Zinssatz. Eine Festgeldkündigung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Trotzdem kann es Situationen geben, in der Kunden den Festgeldvertrag kündigen können. Das kann beispielsweise der Tod des Kontoinhabers sein. Verlängert sich der Vertrag automatisch, müssen Sie sogar kündigen, wenn Sie eine vollständige Auszahlung wünschen.

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Anna N. Baumgart, Online Redakteurin Finanzen bei CHECK24
Beim Festgeld, auch als Termingeld bekannt, einigen sich Bank und Anleger auf eine feste Laufzeit, zu der die Bank mit dem Geld arbeiten kann. Für die Planungssicherheit, die sie damit erhält, gewährt sie dem Kunden meist bessere Zinsen als bei Produkten mit mehr Flexibilität. Zudem kann dieser mit einem gleichbleibenden Zinssatz für den Anlagezeitraum rechnen, der jährlich oder am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. So ist der Zinsertrag sicher und nicht von einem schwankenden Finanzmarkt abhängig.
Diese gegenseitige Abmachung funktioniert, weil beide Seiten genau wissen, womit sie rechnen können. Deshalb ist eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit des Festgelds nicht vorgesehen.
Der Gesetzgeber macht in bestimmten Situationen eine Kündigung möglich, auch wenn sie kein Teil des Vertrags zwischen Bank und Kunde ist. Dieses Sonderkündigungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 314 festgehalten. Allerdings ist eine Kündigung laut BGB nur aus als wichtig erachtetem Grund zulässig. So heißt es dort:
Was genau das bedeutet, wird also nicht exakt definiert. Hier ist der Anleger auf die Kulanz und das Ermessen der Bank angewiesen.
Unter einem als wichtig erachteten Grund für eine außerordentliche Kündigung der Festgeldanlage verstehen Banken im Allgemeinen eine Notlage, in der der Anleger das Geld so dringend benötigt, dass ein weiterer Verzicht darauf nicht zumutbar ist – oder wenn die Bank selbst in finanzielle Schieflage gerät. Folgende Beispiele können Gründe sein:
In den genannten Fällen muss der Anleger den Grund glaubhaft nachweisen. Das Kreditinstitut kann die Kündigung trotzdem ablehnen. Es gilt die Kulanz der Bank.
Bei einer Bankeninsolvenz greift je nach Höhe der Anlage die gesetzliche Einlagensicherung, die 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut schützt.
Verstirbt der Anleger, können die Erben das Festgeldkonto weiterlaufen lassen oder vorzeitig auflösen. Hier zeigen sich die meisten Banken kulant. Nicht alle zahlen bei Auflösung aber die bis dahin fälligen Zinsen in voller Höhe aus.
Bei einigen Festgeldvereinbarungen wird das Geld am Ende der Laufzeit nicht auf das Referenzkonto überwiesen, sondern wieder angelegt, ohne dass der Kunde explizit zustimmen muss. So wird die Laufzeit automatisch verlängert. Dieser Prozess wird Prolongation genannt. Die neue Anlage erfolgt zu aktuellen Zinssätzen, die besser, aber auch schlechter sein können als die ursprünglichen Festgeldzinsen.
Ob eine Festgeldanlage ausgezahlt oder wiederangelegt wird, ist im Vertrag mit der jeweiligen Bank festgehalten. Wünscht der Anleger keine Prolongation, obwohl sie vorgesehen ist, muss er das Festgeldkonto aktiv kündigen.
Umgekehrt bieten viele Kreditinstitute eine mögliche Verlängerung an. In diesem Fall muss der Kunde den Verlängerungswunsch schriftlich formulieren. Bei einigen Banken im CHECK24-Festgeldvergleich ist dieser Service auch online im CHECK24-Geldanlagecenter möglich.
Banken sind nicht dazu verpflichtet, ausdrücklich auf eine vertraglich festgehaltene Wiederanlage hinzuweisen, wenn die Laufzeit sich dem Ende nähert. Deshalb ist es sinnvoll, sich das genaue Datum zu notieren und einige Wochen Puffer einzurechnen, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen.
So können Sparer sich die neuen Zinskonditionen, mit denen das Geld wieder angelegt werden soll, genau anschauen, mit weiteren Angeboten vergleichen und sich gegebenenfalls für ein anderes Produkt entscheiden.
Die Kündigung sollte schriftlich, kann aber formlos erfolgen. Eine gesetzliche Vorgabe für die Form gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es eine Kündigungsfrist. Wichtig ist, dass der Anleger bei vorzeitiger Kündigung den Grund, der sie notwendig macht, gut darlegt und Nachweise erbringen kann. Oftmals ist es sinnvoll, das direkte Gespräch mit der Bank zu suchen und den Wunsch für die vorzeitige Auflösung des Kontos zu erläutern.
Erfolgt die Kündigung aufgrund einer nicht gewünschten Wiederanlage, gibt das Kreditinstitut eine Frist vor, bis zu der der Prolongation widersprochen werden muss. Auch hier reicht eine formlose schriftliche Kündigung aus.
Grundsätzlich müssen sich Anleger der Tatsache bewusst sein, dass eine Festgeldanlage während des vereinbarten Zeitraums gar nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden kann. Entsprechend sollten sie Geld nur für einen bestimmten Zeitraum festlegen, wenn es in der Zeit sicher nicht benötigt wird. Sollte der angelegte Betrag trotzdem dringend benötigt werden, sollten zunächst Alternativen in Betracht gezogen werden:
Eine vorzeitige Kündigung eines Festgeldkontos hat meist deutlich negative Auswirkungen auf die Gesamtrendite. In der Regel verlieren Sie sämtliche bis dahin aufgelaufene Zinsen und erhalten nur den ursprünglich eingezahlten Betrag zurück. Zusätzlich entgeht Ihnen die Rendite, die Sie bei regulärer Laufzeit erzielt hätten – inklusive des Zinseszinseffekts. Je nach Bank fallen zudem zusätzliche Gebühren an.
Der Ertrag ist von der Dauer der Laufzeit, dem Zinssatz und der Häufigkeit der Zinszahlungen abhängig. Um herauszufinden, wie viel Ertrag Sie erwarten können, wenn Sie 10.000 Euro in Festgeld anlegen, nutzen Sie unseren kostenlosen CHECK24 Festgeldrechner. Geben Sie die 10.000 Euro als Anlagebetrag sowie Ihre angestrebte Anlagedauer an. Der Vergleich der Festgeldangebote verrät Ihnen sofort, wie viel Ertrag Sie erwarten können.
Eine vorzeitige Kündigung von Festgeld kommt vor allem dann in Betracht, wenn unvorhergesehene finanzielle Belastungen auftreten, etwa durch das Abrutschen in die Arbeitslosigkeit oder dringende Ausgaben, die sich nicht anders decken lassen. In besonderen Situationen wie einer Bankenfusion, Unsicherheiten über die Stabilität der Bank oder dem Todesfall der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers gelten oft Sonderregelungen, die eine Auflösung ermöglichen.
Trotzdem sollte jeder dieser Gründe gut durchdacht werden, da die vorzeitige Beendigung eines Festgeldvertrags (wenn überhaupt möglich) meist mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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