- Vermeiden Sie unnötige Mehrkosten durch die jüngsten Gebührenanpassungen bei vielen Sparkassen-Girokonten, indem Sie sich für ein günstigeres Modell bei einer anderen Bank entscheiden und Ihr Sparkassen-Konto kündigen.
- Damit die Kündigung zum Wunschtermin gelingt, müssen bankenspezifische Fristen eingehalten werden. Wir sagen Ihnen welche Fristen es gibt, ob Sie mit Kosten rechnen müssen und was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist.
- Erledigen Sie Kündigung und Wechsel in einem Schritt: Schließen Sie sich zahlreichen Kunden an, die ihren Wechsel bereits erfolgreich und sicher über den CHECK24 Kontowechselservice abgewickelt haben.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Sparkasse?
Wenn Sie Ihr Girokonto bei der Sparkasse kündigen möchten, müssen Sie dafür keine Kündigungsfrist einhalten. Grundsätzlich sind Geschäftsbeziehungen mit der Sparkasse ohne feste Laufzeit – und darunter fällt auch das Sparkassen-Konto – jederzeit kündbar.
Auch die Sparkasse darf Ihr Konto kündigen. Wenn dies nicht aus einem wichtigen Grund passiert, weil Sie Ihnen ein Fehlverhalten vorwirft, hat sie dafür eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Darf die Sparkasse Gebühren für die Kündigung verlangen?
Für die Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos darf die Sparkasse keine Gebühren erheben. Ein Konto dürfen Sie immer ohne weitere Kosten auflösen.
Die Sparkasse muss Sie sogar bei der Kündigung unterstützen und Ihnen den Umzug zu einem neuen Girokonto erleichtern.
Wie kann ich mein Sparkassen-Konto kündigen?
Die Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos muss immer schriftlich erfolgen.
Dazu bieten Sparkassen folgende Möglichkeiten:
- Sie schreiben einen Brief an Ihre Sparkassen-Filiale mit dem Kündigungswunsch und der neuen Konto-Verbindung, auf die noch vorhandenes Guthaben überwiesen werden soll.
- Sie beauftragen die neue Bank damit, die Kündigung im Rahmen Ihres Kontowechsels durchzuführen. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, solche Dienste für Sie zu übernehmen.
- Sie gehen persönlich in Ihre Sparkassen-Filiale und reichen die Kündigung bei einem Berater vor Ort ein.
- Sie nutzen die Möglichkeit der Konto-Auflösung in Ihrem Online-Banking.
Wichtig: Sie müssen die Kündigung in der Sparkassen-Filiale vornehmen, bei der Sie Kunde sind. Eine Kündigung über eine andere Filiale ist nicht möglich. Die Adresse finden Sie in Ihren Sparkassen-Unterlagen oder im Internet über die Sparkassen-Filialsuche.
Checkliste: Das sollten Sie für die Kündigung beachten
Bevor Sie Ihr Konto schließen, sollten Sie einige Dinge überprüfen:
- Ihr Sparkassen-Konto darf bei Auflösung nicht im Minus sein.
- Eventuell gibt es ausstehende Zahlungen, die noch von Ihrem Sparkassen-Konto abgehen. Deshalb sollten Sie Ihr Guthaben nicht sofort vollständig auf Ihr neues Girokonto übertragen, sondern für eine ausreichende Deckung sorgen.
- Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse haben, müssen beide Kontoinhaber der Kündigung zustimmen.
- Denken Sie daran, bei der Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos die neue Bankverbindung anzugeben, damit Guthaben dorthin überwiesen werden kann.
- Wenn Sie keinen Kontowechselservice nutzen, müssen Sie alle wichtigen Zahlungspartner selbst informieren. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie diesen Puffer ein. Auch bei den Zahlungspartnern, wie zum Beispiel Ihrem Arbeitgeber, der GEZ oder Ihrem Internetanbieter, kann es eine unbestimmte Zeit dauern, bis die neue Bankverbindung übernommen wurde.
Geben Sie sich Zeit
Damit auch wirklich alle Zahlungspartner von Ihrer neuen Kontonummer erfahren und keine Zahlungen verloren gehen, sollten Sie für die Kündigung Ihres Sparkassen-Kontos einen Puffer einplanen.
Sie können Ihr Kündigungsdatum selbst festlegen. Entsprechend sollten Sie das Datum so wählen, dass beide Konten noch eine Zeit parallel laufen, bis Sie sicher sind, dass alle wichtigen Zahlungen umgezogen sind.
Was passiert, wenn mein Sparkassen-Konto bei der Kündigung im Minus ist?
Ihr Sparkassenkonto muss im Moment der Auflösung ausgeglichen sein. Wenn Sie im Minus sind, müssen Sie die offenen Schulden zahlen, bevor Sie kündigen können. Das gilt auch für getätigte Kreditkartenzahlungen.
Wenn Sie den offenen Betrag nicht mit dem bereits auf Ihr neues Konto überwiesenen Geld ausgleichen können, besteht die Möglichkeit, den Saldo per Kredit auszugleichen. Sie zahlen auf diese Art den gesamten Betrag auf einmal an die Sparkasse und können das Konto kündigen. Den Kredit zahlen Sie in übersichtlichen monatlichen Raten von Ihrem neuen Konto zurück.
Sollte Ihnen beim neuen Konto ein Dispo zur Verfügung stehen, können Sie alternativ auch diesen belasten. Dies sollte aber nur eine kurzfristige Lösung sein, weil darauf in der Regel hohe Zinsen anfallen.
Was geschieht mit meinem Restguthaben bei der Sparkasse?
Das Restguthaben bei der Sparkasse können Sie eigenständig auf das neue Konto überweisen.
Alternativ geben Sie der Sparkasse die neue Bankverbindung. Nach der Kontoauflösung überweist die Sparkasse das Geld an die neue Bank.
Kann ich mein Konto bei der Sparkasse online kündigen?
Die Kündigung bei der Sparkasse muss immer schriftlich erfolgen. Ein Weg, das online zu erledigen, ist über Ihr Online Banking.
Alternativen zur Sparkasse:
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