Viele Banken bieten spezielle Konten für Kinder an. Sie unterscheiden sich in den einzelnen Leistungen und zum Beispiel in der Handhabung. Bei einigen können die Kinder das Konto über das Online-Banking gemeinsam mit den Eltern verwalten, bei anderen – oft, wenn es sich um Unterkonten der Eltern handelt – können sie über die Kontokarte zugreifen.
Zur Eröffnung ist immer die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Der Ratgeber sagt Ihnen, worauf Sie achten sollten und nennt gute Optionen, die Sie über den CHECK24 Girokonto-Vergleich abschließen können.
Ja, ein Kinderkonto ist sinnvoll, denn es kann die finanzielle Bildung unterstützen, indem es jungen Menschen schon früh zeigt, wie sich Ausgaben und Einsparungen auf die eigene finanzielle Situation auswirken. Eltern können monatlich Geld auf das Konto überweisen und ihren Kindern ohne Risiko den verantwortungsvollen Umgang mit Geld näher bringen.
Wie der Schufa Jugend-Finanzmonitor 2025 zeigt, sind die eigenen Eltern immer noch die Informationsquelle Nummer 1 für den Nachwuchs. Auch für das erste Konto sollten Eltern entsprechend bei Fragen schon früh zur Seite stehen.
Ein Kinderkonto funktioniert ähnlich wie ein Erwachsenen-Konto mit dem Unterschied, dass keine Überziehung des Kontos möglich ist. Bei den meisten Konten für Minderjährige ist das Abheben von Bargeld sowie das Bezahlen mit einer Bankkarte, zum Beispiel einer Girocard, problemlos möglich.
Zudem haben die Eltern bis zur Volljährigkeit Zugriff auf das Konto des Kindes und können es gemeinsam mit ihm verwalten. Sie können je nach Bank Maximalbeträge für das Geldabheben einrichten und sehen, was der Nachwuchs mit der Karte bezahlt hat. Eine Überweisung ist bei vielen Banken oft erst ab einem bestimmten Alter möglich und meist auf einen Höchstbetrag gedeckelt.
Die meisten Banken lassen ein Kinderkonto ab 7 Jahren zu, da junge Menschen ab diesem Alter als beschränkt geschäftsfähig gelten. Spätestens ab diesem Alter lohnt es sich, kostenfrei ein Jugendkonto einzurichten, um Geld einzahlen zu können.
Es ist aber möglich, schon ab der Geburt ein Konto auf den Namen des Kindes abzuschließen. Dort können die Eltern mit einer regelmäßigen oder gelegentlichen Einzahlung, zum Beispiel bei einem Geldgeschenk aus der Verwandtschaft, den Vermögensaufbau vorantreiben und Geld auf dem Kinderkonto ansparen.
Laut Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts sollen zudem bereits Kinder unter sechs Jahren ein bis zwei Euro in der Woche erhalten. Es ist also durchaus sinnvoll, dass das Kinderkonto ab der Geburt eröffnet wird.
Das Deutsche Jugendinstitut gibt Empfehlungen für die Höhe je nach Alter des Kindes heraus. Demnach sollten Eltern bereits ab 0 Jahren Geld für ihren Nachwuchs ansparen.
| unter 6 Jahre | 1 – 2 €/Woche |
| 6 – 7 Jahre | 2 – 3 €/Woche |
| 8 – 9 Jahre | 3 – 4 €/Woche |
| 10 – 11 Jahre | 15 – 25 €/Monat |
| 12 – 13 Jahre | 20 – 30 €/Monat |
| 14 – 15 Jahre | 25 – 45 €/Monat |
| 16 – 17 Jahre | 40 – 60 €/Monat* |
| ab 18 Jahre | 55 – 75 €/Monat* |
Eine praktische Alternative zu ausgesprochenen Kinderkonten können sogenannte Pockets im Girokonto der Eltern darstellen. Eltern können separate Unterkonten innerhalb des eigenen Online-Bankings als Kinderkonto einrichten.
Über ein solches Pocket können Eltern kostenlos Geld transferieren, festlegen, wie viel Bargeld das Kind abheben oder ausgeben darf und teilweise Sparziele definieren. Je nach Bank erhalten die Jugendlichen einen eigenen Zugang zum Unterkonto oder eine Karte mit Ausgabelimit.
In unserem Girokonto-Vergleich sehen Sie unter den Sonderleistungen, welche Banken entsprechende Kinder- oder Jugend-Pockets als Leistung anbieten und wie die Kontoeröffnung funktioniert.
Um das passende Kinderkonto zu finden, bietet sich ein Vergleich an. Je nachdem, wie viel Freiheit das Kind bei der Kontoführung bekommen soll und welche Optionen außerdem gewünscht sind, bieten sich unterschiedliche Modelle an. Bei den folgenden haben die Kinder zum Beispiel kein eigenes Konto, sondern profitieren von einem Pocket beziehungsweise Unterkonto als Teil des Girokontos der Eltern.
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Eltern müssen das Konto für das Kind abschließen. Das bedeutet, dass jedes Elternteil der Eröffnung eines Kontos für Minderjährige zustimmen muss. Dies gilt auch bei getrenntlebenden oder geschiedenen Paaren. Beide Elternteile müssen sich im Namen ihres Kindes während der Kontoeröffnung legitimieren. Entsprechend werden folgende Unterlagen benötigt:
Hinweis: Bei der Einrichtung eines Unterkontos für das schon bestehende Bankkonto können Eltern das Kinderkonto eröffnen, ohne dass sie sich erneut legitimieren müssen.
Einige Konten für Kinder verzinsen Guthaben – oft im niedrigen Zinsbereich und bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro, manche darüber hinaus. Wie hoch die Zinsen genau sind, legen die einzelnen Banken fest. Häufig können die Kinder auf zusätzlichen, normalerweise kostenlosen Sparkonten oder einem Tagesgeldkonto mit einem etwas höheren Zins für ihr Guthaben rechnen. Eltern können alternativ ein Depot mit Sparplan für ihr Kind anlegen.
Der Kauf im Internet ist ab einem Alter von sieben Jahren theoretisch möglich. Ab diesem Alter sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Bei Beträgen, die unter den sogenannten Taschengeldparagrafen fallen, also kleinere Geldbeträge, die der Höhe des Taschengelds entsprechen, sind Einkäufe im Einzelhandel deshalb ohne elterliche Zustimmung erlaubt, wenn ein Kind sie direkt bezahlen kann.
Im Internet wird die Zahlung später fällig – per Überweisung, Lastschrift oder Abbuchung von der Karte. In diesem Fall müssen Eltern dem Kauf ihrer Sprösslinge zustimmen. Auch heimlich getätigte Online-Bestellungen sind deshalb nicht rechtskräftig und können von den Eltern noch nach Ablauf des Widerrufsrechts verweigert werden.
Ja, ein Kinderkonto unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung und ist bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vor einer Insolvenz der Bank geschützt.
Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Überweisung von Geld auf das Konto des eigenen Kindes gibt es nicht. Eltern sollten jedoch beachten, dass sie sich steuerlich innerhalb des Freibetrags für Schenkungen bewegen, der aber recht hoch ist. Dieser beträgt 400.000 Euro pro Elternteil, also 800.000 Euro insgesamt, innerhalb von zehn Jahren.
Ist das Kind beim Abschluss des Kindes bereits sieben Jahre alt, erhält es meist automatisch eine Bankkarte zum Konto dazu. Einige Banken geben eine Girocard oder Debitkarte erst ab 12 Jahren heraus.
Das Geld auf dem Konto gehört dem Kind, auch, wenn ein minderjähriges Kind kein Konto ohne elterliche Zustimmung eröffnen kann. Eltern dürfen das gesparte Geld nur im Sinne des Kindes verwenden, nicht für sich selbst. Sobald das Kind volljährig ist, hat es vollen Zugriff auf das Konto und darf aus rechtlicher Sicht sämtliche Entscheidungen unabhängig von den Eltern treffen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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