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Was ist ein Jugendkonto?

  • Ein Jugendkonto ist ein kostenloses Girokonto für Minderjährige, das finanzielle Eigenständigkeit fördert. Es enthält keinen Dispokredit, wodurch eine Verschuldung ausgeschlossen ist.
  • Für die Kontoeröffnung und Kartennutzung ist bis zur Volljährigkeit die Zustimmung der Eltern erforderlich. Überweisungen, Abhebungsgrenzen und Karten müssen ebenfalls von den Eltern freigegeben werden.
  • Jugendkonten sind reine Guthabenkonten, während vollwertige Girokonten Gebühren, Dispo und Ratenzahlungen ermöglichen. Als Alternative können Eltern Pockets/Unterkonten einrichten, in denen Jugendliche mit begrenztem Rahmen erste Erfahrungen sammeln.

Welche Vorteile bringt ein Jugendkonto?

Jugendkonten sind in der Regel komplett kostenlos – sowohl, was das Konto selbst angeht als auch das Abheben an Geldautomaten. Zudem gibt es meistens eine kostenlose Girokarte, Debit-Kredit- oder Prepaid-Karte, mit der die Jugendlichen Geld abheben und in Geschäften bezahlen können.

Bei den meisten Jugendkonten ist ab einem gewissen Alter – je nach Geldinstitut – die Nutzung von Online-Banking sowie die kontaktlose Zahlung über die App der jeweiligen Bank möglich. So gewinnen Teenager früh einen Überblick über ihre finanzielle Situation und lernen den Umgang mit Geld. Entsprechend wird die Nutzung eines Jugendkontos von Experten empfohlen

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Welche Einschränkungen gibt es beim Jugendkonto?

Damit Azubis, Studierende und Schüler ein Konto eröffnen können, benötigen sie bis zur Volljährigkeit das Einverständnis ihrer Eltern. Diese können in der Regel auch einen wöchentlichen oder monatlichen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen festlegen.

Sie müssen außerdem der Nutzung einer Debit-Kreditkarte oder Prepaid-Karte zustimmen und Überweisungen autorisieren. Ratenzahlungen sind mit einem Jugendkonto generell nicht möglich.

Eine Kontoüberziehung ist ebenfalls ausgeschlossen, da es keinen Dispokredit gibt. Die Gefahr der Verschuldung besteht nicht.

Hinweis

Ausnahme bei der Geschäftsfähigkeit Minderjähriger im Arbeitsverhältnis

Eine Ausnahme bei den Einschränkungen bildet ein Minderjähriger, der sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, dem die Eltern zugestimmt haben.

Dieser gilt laut § 113 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als unbeschränkt geschäftsfähig und darf allein über das Konto verfügen. Eine Berufsausbildung zählt nicht als entsprechendes Arbeitsverhältnis.

Welche Unterlagen werden für die Eröffnung eines Jugendkontos benötigt?

In der Regel brauchen unter 18-jährige das Einverständnis ihrer Eltern zur Eröffnung eines Girokontos. Auch bei getrenntlebenden oder geschiedenen Paaren ist die Zustimmung beider Elternteile nötig. Sie müssen sich im Namen ihres Kindes während der Kontoeröffnung legitimieren. Entsprechend werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweise/Reisepässe der Eltern
  • Personalausweis oder Geburtsurkunde des Kindes
  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und je nach Bank auch der Eltern
  • Bei Alleinerziehenden: Sorgerechtsbestätigung, Scheidungs- oder Sterbeurkunde
  • Unterschrift beider Eltern oder eines Elternteils plus Vollmacht des anderen

Welche Unterschiede gibt es zwischen Jugendkonto und klassischem Girokonto?

Jugendkonto

  • In der Regel kostenloses Konto ohne Bedingungen
  • Meist kostenlose Giro-, Prepaid- oder Debit-Kredit-Karte
  • Verfügungsrahmen kann meist von den Eltern bestimmt werden
  • Eltern müssen der Kontoeröffnung, Überweisungen und Kartennutzung zustimmen
  • Reines Guthabenkonto: Überziehen nicht möglich

Girokonto

  • Eigenständige Kontoeröffnung für Nutzer ab dem 18. Lebensjahr
  • Oft Kontoführungsgebühren oder monatlicher Mindestgeldeingang für gebührenfreies Konto
  • Konto mit Disporahmen je nach Bank und Bonität des Kunden
  • Bargeldabhebung, Überweisungen oder Kartennutzung oft kostenpflichtig
  • Ratenzahlung möglich

Gibt es eine Alternative zum Jugendkonto?

Nicht immer muss es direkt ein eigenes Girokonto für Jugendliche sein. Eine praktische Alternative können sogenannte Pockets im Girokonto der Eltern darstellen. Dabei handelt es sich um separate Unterkonten innerhalb des elterlichen Online-Bankings, die speziell für Kinder oder Jugendliche eingerichtet werden können.

Über ein solches Pocket können Eltern Taschengeld überweisen, Budgets festlegen oder Sparziele definieren. Je nach Bank erhalten die Jugendlichen einen eigenen Zugang zum Pocket oder eine Karte mit begrenztem Verfügungsrahmen. So sammeln junge Menschen erste Erfahrungen im Umgang mit digitalen Zahlungen, während die Eltern weiterhin den Überblick behalten.

Gerade für jüngere Teenager kann dieses Modell eine sinnvolle Übergangslösung sein, bevor ein eigenes vollwertiges Jugendkonto eröffnet wird.

In unserem Girokonto-Vergleich sehen Sie unter den Sonderleistungen, welche Banken entsprechende Kinder- oder Jugend-Pockets als Leistung anbieten.

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Revolut

Beim Standard-Konto gibt es ein Unterkonto für Minderjährige. Dieses verfügt über keine eigene IBAN. Für die Debitkarte fällt einmalig eine Versandgebühr von 7,99 € an.

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N26

Das Standard-Konto bietet ein Unterkonto speziell für Kinder und Jugendliche mit eigener IBAN. Die Debitkarte kostet einmalig 10 €. Beim Go- und Smart-Konto sind jeweils zwei Unterkonten mit eigener IBAN und Debitkarte enthalten. Das Metal-Konto ermöglicht sogar bis zu fünf Pockets mit eigener IBAN und Debitkarte.

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bunq

Mit den Girokonten Elite, Pro und Core können jeweils bis zu vier Unterkonten für Kinder und Jugendliche eröffnet werden. Diese sind mit eigener IBAN und Debitkarte ausgestattet.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich ein Jugendkonto eröffnen?

Ein eigenes Kinderkonto kann je nach Bank bereits ab 7 Jahren eröffnet werden, häufig jedoch erst ab 12 oder 14 Jahren. Für Minderjährige ist die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten immer erforderlich. Volljährige können ihr Konto selbstständig eröffnen.

Was kostet ein Jugendkonto?

Viele Banken bieten Jugendkonten kostenlos an. Diese sind speziell für Schüler, Auszubildende oder als Studentenkonto gedacht sind. Kartengebühren, Onlinebanking und Standardleistungen sind meist kostenfrei. Gebühren können jedoch für besondere Leistungen wie Auslandsabhebungen oder Ersatzkarten anfallen.

Können Minderjährige ihr Konto überziehen?

Nein. In der Regel ist ein Dispokredit für Minderjährige nicht erlaubt. Jugendkonten werden ohne Überziehungsmöglichkeit und somit nur auf Guthabenbasis geführt, sodass junge Erwachsene nicht ins Minus rutschen und sich verschulden können. Erst ab dem 18. Lebensjahr kann, abhängig von der Bonität, ein Dispo eingerichtet werden.

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Anna N. Baumgart ()
Online Redakteurin Finanzen
Anna ist Journalistin für Hörfunk und seit vielen Jahren den interessantesten Inhalten und deren hörer- und leserfreundlichen Umsetzung auf der Spur. Seit 2023 schreibt sie bei CHECK24 verbrauchernah über die wichtigsten Produkte und Neuigkeiten aus der Finanzwelt.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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