Jugendkonten sind in der Regel komplett kostenlos – sowohl, was das Konto selbst angeht als auch das Abheben an Geldautomaten. Zudem gibt es meistens eine kostenlose Girokarte, Debit-Kredit- oder Prepaid-Karte, mit der die Jugendlichen Geld abheben und in Geschäften bezahlen können.
Bei den meisten Jugendkonten ist ab einem gewissen Alter – je nach Geldinstitut – die Nutzung von Online-Banking sowie die kontaktlose Zahlung über die App der jeweiligen Bank möglich. So gewinnen Teenager früh einen Überblick über ihre finanzielle Situation und lernen den Umgang mit Geld. Entsprechend wird die Nutzung eines Jugendkontos von Experten empfohlen.
Damit Azubis, Studierende und Schüler ein Konto eröffnen können, benötigen sie bis zur Volljährigkeit das Einverständnis ihrer Eltern. Diese können in der Regel auch einen wöchentlichen oder monatlichen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen festlegen.
Sie müssen außerdem der Nutzung einer Debit-Kreditkarte oder Prepaid-Karte zustimmen und Überweisungen autorisieren. Ratenzahlungen sind mit einem Jugendkonto generell nicht möglich.
Eine Kontoüberziehung ist ebenfalls ausgeschlossen, da es keinen Dispokredit gibt. Die Gefahr der Verschuldung besteht nicht.
Dieser gilt laut § 113 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als unbeschränkt geschäftsfähig und darf allein über das Konto verfügen. Eine Berufsausbildung zählt nicht als entsprechendes Arbeitsverhältnis.
In der Regel brauchen unter 18-jährige das Einverständnis ihrer Eltern zur Eröffnung eines Girokontos. Auch bei getrenntlebenden oder geschiedenen Paaren ist die Zustimmung beider Elternteile nötig. Sie müssen sich im Namen ihres Kindes während der Kontoeröffnung legitimieren. Entsprechend werden folgende Unterlagen benötigt:
Nicht immer muss es direkt ein eigenes Girokonto für Jugendliche sein. Eine praktische Alternative können sogenannte Pockets im Girokonto der Eltern darstellen. Dabei handelt es sich um separate Unterkonten innerhalb des elterlichen Online-Bankings, die speziell für Kinder oder Jugendliche eingerichtet werden können.
Über ein solches Pocket können Eltern Taschengeld überweisen, Budgets festlegen oder Sparziele definieren. Je nach Bank erhalten die Jugendlichen einen eigenen Zugang zum Pocket oder eine Karte mit begrenztem Verfügungsrahmen. So sammeln junge Menschen erste Erfahrungen im Umgang mit digitalen Zahlungen, während die Eltern weiterhin den Überblick behalten.
Gerade für jüngere Teenager kann dieses Modell eine sinnvolle Übergangslösung sein, bevor ein eigenes vollwertiges Jugendkonto eröffnet wird.
In unserem Girokonto-Vergleich sehen Sie unter den Sonderleistungen, welche Banken entsprechende Kinder- oder Jugend-Pockets als Leistung anbieten.
Ein eigenes Kinderkonto kann je nach Bank bereits ab 7 Jahren eröffnet werden, häufig jedoch erst ab 12 oder 14 Jahren. Für Minderjährige ist die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten immer erforderlich. Volljährige können ihr Konto selbstständig eröffnen.
Viele Banken bieten Jugendkonten kostenlos an. Diese sind speziell für Schüler, Auszubildende oder als Studentenkonto gedacht sind. Kartengebühren, Onlinebanking und Standardleistungen sind meist kostenfrei. Gebühren können jedoch für besondere Leistungen wie Auslandsabhebungen oder Ersatzkarten anfallen.
Nein. In der Regel ist ein Dispokredit für Minderjährige nicht erlaubt. Jugendkonten werden ohne Überziehungsmöglichkeit und somit nur auf Guthabenbasis geführt, sodass junge Erwachsene nicht ins Minus rutschen und sich verschulden können. Erst ab dem 18. Lebensjahr kann, abhängig von der Bonität, ein Dispo eingerichtet werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Telefonische Beratung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne!
089 - 24 24 11 24 Mo. bis So. von 08 - 20 Uhr
