Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Girokonto Ratgeber

Taschengeldkonto eignet sich für Kinder und Jugendliche

Als Taschengeldkonto bezeichnet man ein Konto für Kinder und Jugendliche. Mit Hilfe dieses Kontos sollen die Heranwachsenden schon früh den Umgang mit Geld lernen. Auf diesem speziellen Kinder- oder Jugendkonto kann Geld gespart werden, es kann Geld eingezahlt und abgehoben werden. Eine Überziehung ist hingegen nicht möglich. Zahlungen können bei einem Kinderkonto nur aus dem Guthaben getätigt werden, so ist jederzeit sichergestellt, dass keine Verschuldungsgefahr besteht. Wie bei einem herkömmlichen Girokonto kann auch von einem Taschengeldkonto Geld mit einer EC-Karte abgehoben werden. Zahlreiche Banken bieten die zum Konto gehörende Girokarte kostenlos an. Gerade bei einem Taschengeldkonto ist wichtig, dass mit der Girokarte an vielen Geldautomaten gebührenfrei Bargeld abgehoben werden kann. Abhängig ist dies davon, bei welchem Geldautomatenverbund das jeweilige Geldinstitut Mitglied ist. Ein entsprechender Geldautomat sollte sich in der Nähe des Wohnortes sowie in Schulnähe befinden. Im Alltag kann dann problemlos gebührenfrei Bargeld bezogen werden.

Gerade für ältere Jugendliche kann sich in manchen Fällen auch ein Kinderkonto mit kostenloser Kreditkarte eignen. Denn bei der nächsten Klassenfahrt kann mit der passenden Karte auch im Ausland kostenlos Geld abgehoben werden. Allerdings sollte man dann darauf achten, dass es sich um die Kreditkartentypen Prepaid-Kreditkarte oder Debitkarte handelt. Diese schützen zuverlässig vor einer Verschuldung. In keinem Fall sollten Kinder und Jugendliche eine Kreditkarte mit echtem Kreditrahmen erhalten.

Zudem sollte bei einem Kinderkonto auch die Kontoführung in jedem Fall kostenlos sein. Für die Eröffnung eines Taschengeldkontos ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten nötig. Der Antrag auf ein solches Konto muss daher in der Regel von den Eltern als Bevollmächtigte unterschrieben werden. Darüber hinaus müssen die Eltern stellvertretend für ihr Kind das sogenannte Postident-Verfahren durchführen. Ab dem 18. Lebensjahr kann der Nachwuchs dann selbst Verträge unterschreiben. Entweder wird dann beantragt, dass das bestehende Konto weitergeführt wird. In manchen Fällen ist dies allerdings zum Nachteil des Kontoinhabers, denn manche Anbieter verlangen plötzlich Gebühren, wenn die Volljährigkeit erreicht wurde. Sollten die Konditionen bei einer anderen Bank deutlich besser sein, lohnt sich oft auch ein Kontowechsel. Welche Angebote es aktuell auf dem Markt gibt, zeigt ein kostenloser Girokonto-Vergleich im Internet. Hier werden die Konditionen zahlreicher Anbieter übersichtlich aufgelistet. So findet man auf einen Blick das günstigste Konto für die eigenen Bedürfnisse und kann dieses direkt online abschließen – ab dem vollendeten 18. Lebensjahr auch ganz ohne die Unterschrift der Eltern.

Ein Ersatz für das Sparschwein ist das Taschengeldkonto allerdings nur bedingt. Zwar kann das Taschengeld auf einem solchen Konto gespart werden, die Verzinsung bewegt sich allerdings in der Regel in einem sehr niedrigen Bereich. Möchten Kinder und Jugendliche Geld ansparen, dabei jedoch jederzeit flexibel auf ihre Einlagen zugreifen können, empfiehlt sich ein sogenanntes Tagesgeldkonto. Dieses bietet in der Regel eine gute Verzinsung. Vom Taschengeldkonto können dann die Sparbeträge direkt auf das Tagesgeldkonto überwiesen werden. Wird der ersparte Betrag dann benötigt, überweisen Kinder und Jugendliche das Geld vom Tagesgeldkonto einfach wieder zurück auf das Girokonto.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.