Taschengeldkonto für Kinder und Jugendliche

Ein Taschengeldkonto ist ein spezielles Girokonto für Kinder und Jugendliche, das ihnen ermöglicht, ihr Taschengeld sicher zu verwalten und erste Erfahrungen im Umgang mit Finanzen zu sammeln. So lernen junge Menschen schon früh, Verantwortung für ihr Geld zu übernehmen – vom Geldabheben am Automaten bis zur bargeldlosen Zahlung per Karte.

Hinweis: Über den CHECK24 Girokontovergleich können aktuell keine Taschengeldkonten abgeschlossen werden. Ein Kontoabschluss ist dort erst ab 18 Jahren (Volljährigkeit) möglich.

Zuletzt überarbeitet von:
Lisa Wolf, Online Redakteurin Finanzen bei CHECK24

Ab wann sollten Kinder Taschengeld bekommen?

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) gibt regelmäßig Empfehlungen zu Alter und Höhe des Taschengeldes heraus: Für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren wird meist ein wöchentlicher Geldbetrag von 1 bis 4 Euro empfohlen, da kürzere Abstände den Überblick erleichtern. Ältere Kinder und Jugendliche erhalten ihr Geld in der Regel monatlich, um den Umgang mit Geld über längere Zeiträume zu üben.

Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Eltern, ab welchem Alter und in welcher Höhe sie Taschengeld zahlen. Dabei sollten sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die finanziellen Möglichkeiten der Familie berücksichtigt werden.

Die aktuelle Empfehlung (Stand 2025) ist:

  • 10 – 11 Jahre: 15 – 25 € pro Monat
  • 12 – 13 Jahre: 20 – 30 € pro Monat
  • 14 – 15 Jahre: 25 – 45 € pro Monat
  • 16 – 17 Jahre: 40 – 60 € pro Monat
  • ab 18 Jahren: 55 – 75 € pro Monat

Empfohlenes Taschengeld nach Alter

Empfehlung Taschengeld je nach Alter
Quelle: Deutsches Jugendinstitut (DJI), Taschengeld und Gelderziehung, Stand: September 2025

Was sind die Vorteile eines Taschengeldkontos für Kinder?

Ein Taschengeldkonto – auch Kinderkonto oder Jugendkonto genannt – ist ein guter Start ins Finanzleben und wird von fast jeder Bank angeboten. Experten empfehlen, ein eigenes Konto ab dem 12. Lebensjahr einzurichten, da Kinder in diesem Alter in der Regel in der Lage sind, eigenverantwortlich über ihr Geld zu verfügen.

Die Vorteile auf einen Blick:

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Keine Kontoführungsgebühren

Banken verlangen für die Kontoführung meist keine Gebühren. Auch eine Giro- oder Debitkarte erhalten Kinder in der Regel kostenlos dazu.

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Eigene Karte zum Bezahlen im Geschäft

Mit einer Debit- oder Girocard können sie in Geschäften zahlen und ihr Geld ausgeben – die Beträge werden direkt vom Bankkonto abgebucht, genau wie bei einem klassischen Girokonto.

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Kostenlos Bargeld abheben

An vielen Geldautomaten können Kinder mit einem Taschengeldkonto gebührenfrei Bargeld abheben – auch im Ausland, zum Beispiel auf Klassenfahrt. Möglich machen das vor allem Debitkarten von Visa oder Mastercard.

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Mobiles Bezahlen mit dem Smartphone

Überall dort, wo kontaktloses Bezahlen möglich ist, können Minderjährige auch mit ihrem Smartphone zahlen. Dazu wird die Debitkarte einmalig bei Apple Pay oder Google Pay hinterlegt.

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Jederzeit das Konto im Blick

Neben dem Online-Banking bieten viele Banken eigene Banking-Apps an. So können Kinder jederzeit ihren Kontostand einsehen, Kontoauszüge abrufen und den nächsten Geldautomaten in der Nähe finden.

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Sparen leicht gemacht

Ein Taschengeldkonto eignet sich auch hervorragend zum Sparen: Geldgeschenke von Verwandten lassen sich direkt einzahlen und Eltern können per Dauerauftrag das monatliche Taschengeld automatisch überweisen.

CHECK24 Hinweis

Günstige Girokonten für junge Erwachsene

Die meisten Girokonten für Kinder sind nur bis zu einem bestimmten Alter kostenlos. Sobald Kontoführung, Karte oder Buchungen kostenpflichtig werden, lohnt sich ein Kontowechsel. Über den CHECK24 Girokonto-Vergleich finden junge Erwachsene günstige Konten, die zu ihren individuellen Bedürfnissen passen – und können diese direkt online abschließen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, mit Erreichen der Volljährigkeit, ist das ganz ohne die Unterschrift der Eltern möglich.

Besonderheiten eines Taschengeldkontos

Kontoeröffnung nur mit Einverständnis der Eltern möglich

Kinder unter 18 Jahren dürfen alleine grundsätzlich kein Konto eröffnen – die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich. Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, selbst wenn diese getrennt leben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.

Bei der Kontoeröffnung müssen sich die Eltern stellvertretend für ihr Kind legitimieren. Bei Online-Banken erfolgt die Identitätsprüfung per PostIdent oder VideoIdent mit Personalausweis oder Reisepass. Zur Identitätsbestätigung des Kindes verlangen Banken häufig zusätzlich die Geburtsurkunde.

Einfache Verwaltung des Taschengeldkontos

Eltern haben die Möglichkeit, die Kontotätigkeit gezielt einzuschränken – zum Beispiel durch einen Höchstbetrag, den ihr Kind pro Woche am Geldautomaten abbuchen oder im Geschäft ausgeben darf.

Viele Taschengeldkonten lassen sich außerdem bequem über das Online-Banking der Eltern verwalten, sodass Erziehungsberechtigte die Ausgaben ihres Kindes jederzeit im Blick behalten. Das schafft nicht nur Kontrolle, sondern bietet auch die Gelegenheit, gemeinsam finanzielle Lektionen zu besprechen. Kinder und Jugendliche lernen so Schritt für Schritt ihre finanzielle Selbstständigkeit.

Keine Kontoüberziehung möglich

Taschengeldkonten werden ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Einen Dispokredit gibt es nicht, eine Kontoüberziehung ist nicht möglich – und damit fallen auch keine Dispozinsen an. So ist jederzeit sichergestellt, dass keine Verschuldungsgefahr besteht: Minderjährigen können nicht mehr ausgeben, als Geld auf dem Konto ist.

Tipp

Taschengeld sparen: Tagesgeldkonto

Ein Konto fürs Taschengeld ist nur bedingt als Ersatz fürs Sparschwein geeignet – die Verzinsung ist in der Regel sehr niedrig. Deutlich höhere Zinsen erhalten Kinder auf einem Tagesgeldkonto.

Die Sparrate kann direkt auf das Tagesgeldkonto überwiesen werden, zum Beispiel per Dauerauftrag. Auf ihre Einlagen haben Kinder und Jugendliche jederzeit Zugriff – wird ein größerer Betrag benötigt, lässt sich das Geld unkompliziert zurück auf das Taschengeldkonto überweisen.

Gibt es eine Alternative zum Taschengeldkonto?

Eine praktische Alternative sind sogenannte Kinder-Pocketsseparate Unterkonten innerhalb des elterlichen Bankings, die speziell für Kinder angelegt werden können. Über ein Kinder-Pocket können beide Elternteile beispielsweise Geld überweisen, Sparziele anlegen oder Geldgeschenke zweckgebunden zurücklegen. Je nach Bankmodell erhält das Kind einen eigenen Zugang oder eine Karte mit begrenztem Verfügungsrahmen und kann über das Guthaben auf dem Konto verfügen, während die Eltern jederzeit den Überblick behalten.

Um die Auswahl zu erleichtern, zeigt unser Girokonto-Vergleich unter den Sonderleistungen eines Girokontos, ob eine Bank Kinder-Pockets im elterlichen Banking anbietet.

Aktuelle Kontooptionen mit Kinder-Pocket:

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Beim Standard-Konto gibt es ein Unterkonto für Minderjährige ohne eigene IBAN. Für die Debitkarte fällt einmalig eine Versandgebühr von 7,99 € an.

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Das Standard-Konto bietet ein Unterkonto für Kinder und Jugendliche mit eigener IBAN, die Debitkarte kostet einmalig 10 €. Das Go- und Smart-Konto enthalten jeweils zwei Unterkonten mit eigener IBAN und Karte. Mit dem Metal-Konto sind sogar bis zu fünf Pockets möglich.

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Mit den Tarifen Elite, Pro und Core lassen sich jeweils bis zu vier Unterkonten für Kinder und Jugendliche eröffnen – jeweils mit eigener IBAN und Debitkarte.

Einkäufe über das Taschengeldkonto:
Rechtswirksam oder nicht?

Ab einem Alter von 7 bis 18 Jahren sind Kinder nur beschränkt geschäftsfähig. Wird ein Kauf ohne Zustimmung der Eltern getätigt, ist dieser zunächst schwebend unwirksam – die Erziehungsberechtigten können den Kaufvorgang rückgängig machen.

Der Taschengeldparagraf (§110 BGB)

Der sogenannte Taschengeldparagraf sorgt jedoch dafür, dass bestimmte Käufe von Minderjährigen rechtsgültig sind. Kaufverträge, die Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr schließen, sind dann wirksam, wenn die erworbene Leistung direkt mit dem zur Verfügung gestellten Taschengeld bezahlt wird. Kauft ein Kind also Süßigkeiten beim Bäcker und bezahlt sofort mit seinem Taschengeld, ist das ein rechtswirksames Geschäft.

Was gilt bei Online-Einkäufen? 

Bei Einkäufen im Internet greift der Taschengeldparagraf in der Regel nicht – denn die Rechnung wird meist erst im Nachhinein per Überweisung oder Lastschrift beglichen, nicht direkt mit dem Taschengeld. Online-Kaufverträge von Minderjährigen sind daher zunächst schwebend unwirksam. Es gelten folgende Regeln:

  • Eltern stimmen zu (vorher oder nachträglich): Der Kauf wird rechtswirksam.
  • Eltern widerrufen: Der schwebend unwirksame Vertrag wird endgültig unwirksam.

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein Taschengeldkonto?

Ein Taschengeldkonto funktioniert ähnlich wie ein klassisches Girokonto – speziell konzipiert für Kinder und Jugendliche. Eltern überweisen den Geldbetrag per Dauerauftrag, das Kind zahlt mit der Karte oder hebt Bargeld ab. Da das Konto auf Guthabenbasis geführt wird, ist eine Überziehung nicht möglich.

Ab wann ist ein Taschengeldkonto sinnvoll?

Experten empfehlen, ein Taschengeldkonto ab dem 12. Lebensjahr einzurichten, da Kinder in diesem Alter in der Regel eigenverantwortlich mit Geld umgehen können. Auch für jüngere Kinder ab 7 Jahren kann ein eigenes Bankkonto sinnvoll sein. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Taschengeldkonto und einem Jugendkonto?

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet – einen einheitlichen rechtlichen Unterschied gibt es nicht. In der Praxis richtet sich ein Taschengeldkonto eher an jüngere Kinder mit stärkerer elterlicher Kontrolle, während ein Jugendkonto Teenagern mehr Eigenständigkeit und höhere Verfügungsrahmen bietet.


Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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