Ein Dispokredit ist eine von der Bank eingeräumte Kontoüberziehung zu Ihrem Girokonto. Sie können das Konto bis zu einer bestimmten Höhe im Minus führen und auf diese Weise eine Art Kredit in Anspruch nehmen, ohne diesen konkret beantragen zu müssen und ohne mit der Bank einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren.
Auf den genutzten Betrag werden Zinsen fällig. Damit fällt ein Dispokredit unter den Oberbegriff Kontokorrentkredit – ein Kredit, der nach einmaligem Abschluss nach Bedarf genutzt werden kann. Die Höhe des Dispositionskredits richtet sich nach Ihrer Bonität.
Wenn Sie eine Zahlung leisten, die das Guthaben Ihres Girokontos übersteigt, wird automatisch der Dispo belastet. Sie können Ihren Dispositionskredit vollständig oder nur teilweise und bis zum Erreichen des Kreditrahmens auch mehrmals hintereinander in Anspruch nehmen. Ab dem ersten Tag zahlen Sie auf den in Anspruch genommenen Betrag Zinsen, deren Höhe die Bank festlegt.
Geld, das auf Ihrem Girokonto eintrifft, zum Beispiel Ihr Gehalt, wird vorrangig genutzt, um den offenen Dispositionsbetrag zurückzuzahlen. Sie können außerdem gezielt Geld auf Ihr Konto überweisen, um den Dispo auszugleichen. Nach dem vollständigen Ausgleich steht Ihnen der Dispositionskredit wieder in voller Höhe zur Verfügung.
Banken legen einen sogenannten Sollzins für Ihren Dispokredit fest. Die Sollzinsen rechnen keine weiteren Kosten ein.
Wenn Sie Ihren Dispo über einen längeren Zeitraum nutzen, wird dieser durch die anfallenden Zinsen immer teurer. Um Ihnen diesen Effekt zu verdeutlichen, gibt die Bank den sogenannten effektiven Jahreszins an. Dieser beinhaltet anfallende Gesamtkosten, wenn Sie den Dispokredit ein Jahr lang mit einem fiktiven Betrag belasten würden.
Die Dispozinsen werden taggenau berechnet. Das bedeutet, dass Sie für jeden Tag, an dem Ihr Konto im Minus ist, Zinsen zahlen. Die Zinsberechnung erfolgt dabei meist nach der deutschen Zinsmethode – es wird davon ausgegangen, dass ein Jahr 360 Tage hat.
Zur taggenauen Berechnung können Sie die folgende Formel nutzen:
Überziehungsbetrag / 100 x Zinssatz / 360 = Zinskosten für einen Tag
Das folgende Beispiel geht von einer Disponutzung in Höhe von 1.000 Euro und einem effektiven Jahreszins von 12 Prozent aus.
Dauer | Zinskosten |
1 Monat = 30 Tage | 10 € |
½ Jahr = 180 Tage | 60 € |
1 Jahr = 360 Tage | 120 € |
Eine Befragung der BaFin von 1.002 Personen im Alter von 18 bis 29 Jahren aus dem Mai 2024 zeigt: Junge Menschen nutzen den Dispokredit des Girokontos häufig.
45 Prozent gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten im Dispo gewesen zu sein, 20 Prozent davon haben das Dispolimit überschritten.
Einige Banken akzeptieren Ausgaben über das Dispolimit hinaus. Die sogenannte geduldete Überziehung ist mit höheren Zinskosten als ein Dispo verbunden und kann zudem von der Bank – und der Schufa – so gedeutet werden, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zurückzuzahlen. Die Höhe der geduldeten Überziehung des Dispos legt die Bank intern fest.
Der Dispokredit lohnt sich bei finanziellen Engpässen und kurzfristiger Nutzung. Gleichen Sie die Überziehung im kommenden Monat aus, fallen nur geringe Zinskosten an.
So können Sie auf Ausgaben, wie etwa den Kauf einer neuen Waschmaschine oder eine kurzfristige Reparatur, schnell reagieren. Oder die Bezahlung einer Rechnung steht an und Sie ersparen sich durch die Nutzung des Dispokredits unnötige Mahngebühren oder gar einen negativen Schufa-Eintrag.
Beispiel Kauf einer Waschmaschine von 2.300 Euro:
Disponutzung über 2.300 Euro für acht Tage bei 11,20 % eff. p. a. = Zinskosten: 5,72 Euro
Für größere, planbare Anschaffungen oder Wünsche, wie zum Beispiel den Kauf eines gebrauchten Motorrads für mehrere tausend Euro, ist der Dispo nicht geeignet, da die Zinskosten deutlich höher sind als bei einem Ratenkredit und der Disporahmen zudem eventuell nicht ausreicht.
Auch, wenn der durchschnittliche Dispozins laut Stiftung Warentest 2023/2024 in Deutschland bei einem effektiven Jahreszins von 11,64 Prozent lag, muss er nicht immer so hoch sein.
Mit einem Girokontovergleich finden Sie zahlreiche Angebote, bei denen der Dispozins deutlich niedriger ist.
Den Dispokredit erhalten Sie bei guter Kreditwürdigkeit normalerweise automatisch mit der Eröffnung eines neuen Girokontos. Die Bank räumt Ihnen einen Kreditrahmen ein, der aus ihrer Sicht gut zu Ihrem bisherigen finanziellen Verhalten passt, meist in Höhe von zwei bis drei Nettomonatsgehältern. Dazu prüft sie zunächst Ihre Bonität – unter anderem auch Ihre Schufa.
Haben Sie sich bei der Bank als zuverlässiger Geschäftspartner bewiesen, können Sie eine Erhöhung des Dispos beantragen. Meist geht dies über das Online-Banking des Girokontos. Einen besonderen Grund müssen Sie dafür nicht angeben. Die Bank überprüft Ihre Anfrage. Nach Genehmigung können Sie den neuen Dispo nutzen.
Alternativ können Sie Ihren Dispokredit herabsetzen, wenn Sie nicht Gefahr laufen möchten, zu viel Geld auszugeben.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für einen Dispokredit erfüllen:
Der Dispo kann unterschiedliche Einflüsse auf Ihren Schufa-Score haben.
Räumt Ihnen die Bank einen hohen Dispositionskredit ein, beweist das ihr Vertrauen in Ihre Kreditwürdigkeit. Dies wiederum wirkt sich positiv auf den Schufa-Score aus.
Nutzen Sie den Dispo gelegentlich und zahlen ihn direkt zurück, bestätigt dies Ihr finanzielles Verantwortungsbewusstsein.
Besonders schlecht wirkt es sich aus, wenn Sie den Dispo überziehen. Sie geraten dann in eine – von vielen Banken – geduldete Überziehung, auf die höhere Zinsen fällig werden als auf den Dispokredit.
Sobald Sie bemerken, dass Ihnen der Ausgleich des Dispos schwerfällt, sollten Sie mit Ihrer Bank sprechen, um Wege für eine Lösung zu finden. Dies ist meistens die Umschuldung und geregelte Rückzahlung durch einen Ratenkredit.
Bevor Sie Ihren Dispokredit dauerhaft nutzen und damit schwer wieder aus dem Kontominus herauskommen, sollten Sie Alternativen in Erwägung ziehen. Diese können Ihnen außerdem helfen, teure Dispokreditkosten zu vermeiden.
Kreditkarte statt DispoDie Kreditkarte kann eine günstige Alternative sein. Mit einer Kreditkarte erhalten Sie einen Kreditrahmen, der dem Dispokredit ähnelt. Sie haben aber im Gegensatz zu diesem bei der Kreditkarte ein zinsloses Zahlungsziel. Das heißt, dass die Bank Ihnen den genutzten Betrag für einen gewissen Zeitraum kostenlos zur Verfügung stellt. Erst nach dieser Zeit fallen dafür Zinsen an, sofern Ihre Kreditkarte nicht die vollständige Rückzahlung erfordert. Das zinslose Zahlungsziel liegt meist bei 30 Tagen. Bei vielen Kreditkarten ist der Zeitraum sogar länger. | Dispokredit umschuldenWenn Sie länger im Dispo sind und Schwierigkeiten mit dem Ausgleich haben, ist der einmalige Ausgleich mithilfe eines Kredits sinnvoll. Bei einer sogenannten Umschuldung nehmen Sie einen Kredit in Höhe der offenen Summe auf. Sie gleichen den Dispo aus und zahlen ab sofort den Kredit in geregelten monatlichen Raten zu einem festen Zinssatz zurück. Die Zinsen sind meist deutlich geringer als beim Dispo. |
Dispo mit Kreditkarte ausgleichenMit den meisten Kreditkarten können Sie nicht nur Zahlungen tätigen, sondern auch Geld von der Kreditkarte auf Ihr Girokonto überweisen. Sie haben so die Möglichkeit, einen genutzten Dispokredit auszugleichen, sofern das Limit Ihrer Kreditkarte hoch genug ist. Achten Sie jedoch darauf, dass bei einigen Kreditkartenanbietern einmalige Kosten für die Überweisung anfallen oder der überwiesene Betrag verzinst wird. Hier sollten Sie vorher nachsehen, bevor der Ausgleich per Kreditkarte teurer wird als die Nutzung des Dispos. | Kleinkredit aufnehmenAnstatt den Dispositionskredit zu beanspruchen, können Sie einen Kleinkredit aufnehmen. So können Sie Ausgaben und deren Rückzahlung von Anfang an besser planen. Die monatliche Rate passen Sie an Ihr Budget an. So vermeiden Sie, in eine Schuldenfalle zu geraten. Der Zinssatz wird auf Ihre Bonität zugeschnitten und liegt meist unter dem Dispozins. Um sich einen ersten Eindruck eines solchen Kleinkredits und möglichen Raten zu machen, nutzen Sie unseren kostenlosen Kreditrechner. |
RahmenkreditEin Rahmenkredit ist wie der Dispositionskredit ein Kontokorrentkredit. Im Gegensatz zu diesem benötigen Sie für einen Rahmenkredit jedoch bei der jeweiligen Bank kein eigenes Girokonto. Sie können ihn bei einer beliebigen Bank abschließen und ein Girokonto Ihrer Wahl als Referenzkonto hinterlegen. Einen Rahmenkredit können Sie immer dann nutzen, wenn Sie ihn gerade benötigen. Es fallen auch nur dann Zinsen auf den genutzten Betrag an. Diese sind oft etwas niedriger als bei einem Dispokredit. | Ausgaben überdenkenSo einfach dieser Tipp klingt, so schwierig ist er häufig umzusetzen: Überlegen Sie, ob Sie die Anschaffung, für die Sie den Dispokredit nutzen würden, wirklich brauchen. Oft lässt sich ein Vorhaben verschieben. Bis dahin können Sie das benötigte Geld ansparen oder Sie stellen fest, dass das Vorhaben überflüssig war. Den Dispo sollten Sie nur nutzen, wenn Sie einen bestimmten Betrag wirklich sehr kurzfristig dringend brauchen und nicht für die Erfüllung eines Wunsches, der Sie am Ende vielleicht mehr kostet als geplant. |
Bevor Sie Ihr Girokonto wechseln, müssen Sie den Dispositionskredit ausgleichen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, können Sie einen Kredit in der entsprechenden Höhe aufnehmen und damit den offenen Betrag zurückzahlen. Alternativ können Sie den Dispo des neuen Kontos belasten.
Die Überziehungszinsen bei einem privaten Girokonto sind nicht steuerlich absetzbar. Zahlen Sie Kontoführungsgebühren, können Sie diese in Höhe eines Pauschalbetrags von 16 Euro (Stand Januar 2025) im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Ein Dispokredit ist pfändbar. Deshalb kündigen Banken häufig den Dispo, wenn sie von einer Pfändung erfahren. Sollten Sie von einer Pfändung bedroht sein, ist es ratsam, das bestehende Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Auf diesem Konto ist Ihr Guthaben bis zu einer bestimmten Höhe vor Zugriff durch Gläubiger geschützt. Auch die Bank darf dann Einkünfte nicht mehr mit einem eventuell vorher bestehenden Minus verrechnen, sondern muss es Ihrem P-Konto gutschreiben.
Ein P-Konto führen Sie laut § 850k der Zivilprozessordnung im Guthaben. Das heißt, dass Ihnen kein Dispokredit eingeräumt wird und Sie es nicht überziehen können. So versucht der Gesetzgeber, Sie vor einer weiteren Verschuldung zu schützen.
Die Bank kann Ihren Dispo ohne weitere Angabe von Gründen und ohne eine Frist kürzen oder kündigen. Verschlechtert sich Ihr monatliches Einkommen durch zum Beispiel Arbeitslosigkeit, kann sie die Höhe des Dispositionskredits herabsetzen. Stellt sie eine dauerhafte Verschuldung fest, kann sie ihn kündigen. Der Anspruch auf die noch offenen Zahlungen bleibt bestehen. In Folge kann sie auf das Konto eingehendes Guthaben direkt verrechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Dispo aufgrund einer Pfändung gekündigt wurde und Sie bereits den Antrag auf die Umwandlung in ein P-Konto gestellt haben.
Wurde der Dispo gekündigt, obwohl er sich noch im Minus befand, können Sie Geldeingänge zunächst auf ein zweites Girokonto – sofern vorhanden – umleiten, um die sofortige Verrechnung mit der offenen Schuld zu verhindern. Sie sollten aber in diesem Fall dringend das Gespräch mit der Bank suchen, um die Rückzahlungsmodalitäten zu klären. Eventuell können Sie mit ihr eine Rückzahlung in monatlichen Raten vereinbaren. Wird der Dispokredit aufgrund einer Pfändung gekündigt, sollten Sie schnellstmöglich die Umwandlung in ein P-Konto beantragen, damit weitere Einkünfte bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze geschützt sind.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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