Ein Basiskonto oder Jedermann-Konto ist ein Zahlungskonto, das Sie wie ein Girokonto nutzen können, es verfügt allerdings nur über grundlegende Kontofunktionen – Sie können zum Beispiel
Im Vergleich zum Girokonto kann ein Basiskonto in der Regel nur auf Guthabenbasis geführt werden – das Konto kann also nicht überzogen werden. Das bedeutet, dass Sie nur das Geld ausgeben können, welches sich bereits auf dem Konto befindet.
Ein Basiskonto ist oftmals nicht kostenlos. Die Gebühren sind von Bank zu Bank unterschiedlich, neben Kontoführungsgebühren können Gebühren für Überweisungen, Bargeldabhebungen und die Ausstellung einer Bankkarte anfallen. Gesetzlich festgelegte Höchstbeträge oder -grenzen gibt es nicht, das Entgelt muss jedoch „angemessen“ sein und sich am Nutzungsverhalten orientieren (§ 41 Abs. 2 Zahlungskontengesetz).
Eine europaweite Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbz) im Jahr 2023 zeigt: Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Dänemark und Finnland (zwischen 10 und 13 Euro) bietet Deutschland die teuersten Basiskonten an – mit einer monatlichen Gebühr von bis zu 27,83 Euro. Frankreich, Irland und Polen haben das Basiskonto zum Zeitpunkt der Untersuchung als kostenloses Konto umgesetzt.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollten die Gebühren für ein Basiskonto nicht höher sein als die Kosten für normale Privat- oder Gehaltskonten.
Seit der Einführung des Zahlungskontengesetz (2016) hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, Anspruch auf ein Guthabenkonto. Banken und Sparkassen sind somit gesetzlich dazu verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten.
Im Gegensatz zum klassischen Girokonto kann ein Basiskonto sowohl von Personen mit negativen Schufa-Einträgen als auch Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit abgeschlossen werden. Ablehnen darf eine Bank nur aus triftigen Gründen.
Zum Beispiel, wenn
Für die Eröffnung müssen Sie einen Antrag für die Einrichtung eines Basiskontos stellen. Banken und Sparkassen stellen Ihnen dazu meist ein Formular zur Verfügung, auch online.
In der Regel läuft der Prozess wie folgt ab:
Noch kein Zahlungskonto bei einer Bank
Rechtmäßiger Aufenthalt in der EU
Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt.)
Konto wird ausschließlich privat genutzt
Jede Person – auch ohne festen Wohnsitz – hat das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen wie Bareinzahlungen und Auszahlungen, Ausführung von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie bargeldlosem Zahlungsverkehr. Vorausgesetzt Sie sind volljährig, halten sich rechtmäßig in der EU auf, besitzen noch kein Konto und wollen das Konto ausschließlich privat nutzen.
Die Umwandlung eines Basiskontos in ein normales Girokonto ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich, sondern liegt grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Bank. In den meisten Fällen muss das Basiskonto gekündigt und ein neues Konto eröffnet werden.
Die Kosten für ein Basiskonto variieren je nach Bank. Neben den Kontoführungsgebühren können Gebühren für Überweisungen, Bargeldabhebungen und die Ausstellung einer Bankkarte anfallen.
Bei einer Ablehnung der Kontoeröffnung können Sie sich kostenlos an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Stellt die BaFin fest, dass die Ablehnung unberechtigt war, kann sie die Kontoeröffnung anordnen. Alternativ ist auch eine Klage vor dem zuständigen Landgericht oder der Weg zu einer Schlichtungsstelle möglich – wobei das Verfahren vor der BaFin aus Sicht der Verbraucherzentrale die effektivste und kostengünstigste Möglichkeit darstellt.
Darüber hinaus haben Sie noch die Möglichkeit ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen, die keine Schufa-Abfrage durchführt. Dabei handelt es sich in der Regel um neue Anbieter, sogenannte Fintechs mit digitalen Konten. Die Kontoführung erfolgt nur auf Guthabenbasis.
Ein Basiskonto ist nicht gleichzusetzen mit einem P-Konto. Das Basiskonto bietet Ihnen eine Kontoführung im Guthaben mit allen grundlegenden Funktionen des Zahlungsverkehrs. Es ist jedoch nicht vor einer Pfändung geschützt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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