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Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?

Nur in ganz wenigen Tarifen ist der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht auf Deutschland beschränkt. In der Regel haftet die Versicherung bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit.

Wie lange Sie im Ausland abgesichert sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Innerhalb Europas gilt der vereinbarte Versicherungsschutz oftmals sogar zeitlich unbegrenzt. Auslandsaufenthalte außerhalb Europas sind meist bis zu einem Jahr oder sogar deutlich länger versichert.

Tarifdetails vergleichen:

Welcher Auslandsversicherungsschutz in den einzelnen Privathaftpflichttarifen genau enthalten ist, können Sie bei CHECK24 auf einen Blick in den Tarifdetails der jeweiligen Versicherung sehen.

Übersicht über den Versicherungsschutz im Ausland

Warum ist eine Haftpflichtversicherung im Ausland wichtig?

Wie Zuhause können Missgeschicke auch im Ausland erhebliche Schäden verursachen. Denn besonders ungewohnte Umgebungen und vielfältige neue Eindrücke machen häufig unaufmerksam.

Im Folgenden sehen Sie zwei Beispiele von Unfällen, zu denen es im Ausland schnell kommen kann:

Autounfall Unfall beim Fußballspielen

fahrendes Auto

Sie sind im Urlaub in Singapur. Vor dem Überqueren der Straße schauen Sie zwar, ob Fahrzeuge kommen, missachten jedoch den Linksverkehr und laufen vor ein fahrendes Auto. Dieses weicht aus und fährt gegen einen Baum. Das Auto hat einen Totalschaden, der Fahrer ist leicht verletzt.

Ein Junge spielt Fußball am Strand

Ihre Kinder spielen Fußball am Strand. Ihr Sohn verschießt sich jedoch und trifft einen anderen Urlauber aus geringer Distanz am Kopf. Dieser klagt über starke Kopfschmerzen und begibt sich in die Notaufnahme. Eine Untersuchung ergibt, dass er eine leichte Gehirnerschütterung erlitten hat.

In solchen Fällen bietet die Privathaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz und trägt die Kosten für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden bis zur Deckungssumme. Diese sollte ausreichend hoch sein – besonders bei Aufenthalten in den USA. Dort kommt es häufig und schnell zu Klagen auf Schadensersatz, welche eine große finanzielle Belastung darstellen können.

Versicherungsschutz für Wassersportler:

Sollten Sie im Urlaub Wassersport betreiben wollen, empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen Ihres Haftpflichttarifs. Beispielsweise sind Surfen, Segeln oder Fahren eines Motorboots nicht automatisch versichert. Daher kann der Abschluss einer Wassersporthaftpflicht sinnvoll sein.

Schützt die Haftpflichtversicherung auch bei Aufenthalten in Ferienwohnungen?

Wenn Sie eine Ferienwohnung mieten, sind Schäden am Gebäude grundsätzlich versichert – nicht aber am Inventar. Sollten Sie also eine schwere Dekovase auf das Parkett fallen lassen, ist der kaputte Boden in der Privathaftpflicht abgedeckt, die zerbrochene Vase jedoch nicht immer. Hier kommt es auf Ihren Tarif an. Schäden an gemieteten Gegenständen sind nicht standardmäßig im Schutz der Haftpflichtversicherung inbegriffen. Um im Urlaub in der Ferienwohnung oder im Hotel umfassend abgesichert zu sein, sollten Sie diesen Punkt in Ihren Versicherungsschutz einschließen.

Gilt die Haftpflichtversicherung auch bei einem Auslandssemester?

Besonders Schüler und Studierende möchten gerne die Welt sehen. Auslandssemester sowie -praktika, Freiwilligenarbeit, Schüleraustausche oder Work and Travel stellen beliebte Gelegenheiten dar, um Auslandserfahrungen zu sammeln.

Solche Auslandsaufenthalte sind über die private Haftpflichtversicherung innerhalb des in den Versicherungsbedingungen zeitlich festgelegten Rahmens abgedeckt. Schüler, Studierende sowie Auszubildende in der Erstausbildung sind weiterhin in der Familienhaftpflichtversicherung abgesichert, sodass sie keinen gesonderten Haftpflichttarif abschließen müssen.

Dem Versicherer längere Auslandsaufenthalte melden:

Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant, sollte der Versicherer allerdings frühzeitig informiert werden, damit zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden können.

Wie verhalte ich mich bei einem Schadensfall im Ausland?

Kommt es im Ausland zu einem Missgeschick, sollten Sie zunächst versuchen ruhig zu bleiben. Machen Sie, wenn möglich, Fotos vom Schaden und notieren Sie sich gegebenenfalls den Hergang. Anschließend sollten Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Richtiges Verhalten bei Forderungen Dritter:

Erkennen Sie keine Forderung eines Dritten gegenüber Ihnen an, bevor Sie nicht den Schadens-Service Ihrer Versicherung verständigt haben. Bezahlen Sie auch kein Geld an geschädigte Personen, selbst wenn diese Zahlungen verlangen. Rufen Sie notfalls die Polizei.

Sollte Sie eine Person fälschlicherweise beschuldigen, einen Schaden verursacht zu haben, leistet Ihr Privathaftpflichttarif einen passiven Rechtsschutz und wehrt die unberechtigten Forderungen notfalls auch vor ausländischen Gerichten ab.

Mit dem Stiftung Warentest Grundschutz im Ausland umfassend versichert

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Für einen umfassenden Schutz im Ausland können Sie mit dem Haftpflicht-Preisvergleich von CHECK24 verschiedene Tarife vergleichen. Wenn Sie gerne länger verreisen, sollten Sie im Vergleichsrechner den Filter „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz” wählen.

So werden Ihnen nur solche Tarife angezeigt, die Auslandsaufenthalte innerhalb Europas über eine Dauer von mindestens 36 Monaten sowie außerhalb Europas über mindestens zwölf Monate mitversichern. Anschließend können Sie Ihren Wunschtarif schnell und sicher abschließen.

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