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Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?

Ja, Versicherungsnehmer sind mit den Privathaftpflicht-Tarifen in unserem Vergleichsrechner für einen bestimmten Zeitraum weltweit abgesichert. Wie lange Sie im Ausland abgesichert sind, unterscheidet sich je nach Tarif. Innerhalb Europas gilt der vereinbarte Versicherungsschutz oftmals zeitlich unbegrenzt, Auslandsaufenthalte außerhalb Europas sind meist bis zu einem Jahr oder sogar deutlich länger versichert.

Tarifdetails vergleichen:

Welcher Auslandsversicherungsschutz in den einzelnen Privathaftpflichttarifen genau enthalten ist, können Sie bei CHECK24 auf einen Blick in den Tarifdetails der jeweiligen Versicherung über den Reiter “Allgemein” sehen.

Übersicht über den Versicherungsschutz im Ausland

Warum ist eine Haftpflichtversicherung im Ausland wichtig?

Da Versicherungsnehmer im Ausland gleichermaßen haften wie im Inland, ist eine Privathaftpflicht neben dem Alltag auch im Urlaub wichtig. Die Leistungen der Privathaftpflicht im In- und Ausland unterscheiden sich dabei nicht, sodass Sie auch außerhalb Deutschlands bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme abgesichert sind.

Beispiele für mögliche Schäden im Urlaub:

Autounfall Unfall beim Fußballspielen Unfall beim Surfen

fahrendes Auto

Sie sind im Urlaub in Singapur. Vor dem Überqueren der Straße schauen Sie zwar, ob Fahrzeuge kommen, vergessen jedoch den Linksverkehr und laufen vor ein fahrendes Auto. Dieses weicht aus und fährt gegen einen Baum. Das Auto hat einen Totalschaden, der Fahrer ist leicht verletzt.

Ein Junge spielt Fußball am Strand

Ihre Kinder spielen Fußball am Strand. Ihr Sohn trifft einen anderen Urlauber aus geringer Distanz am Kopf. Dieser klagt über starke Kopfschmerzen und begibt sich in die Notaufnahme. Eine Untersuchung ergibt, dass er eine leichte Gehirnerschütterung erlitten hat.

Ein Junge spielt Fußball am Strand

Durch eine kurze Unaufmerksamkeit beim Surfen kollidieren Sie mit einem anderen Wassersportler und verletzen ihn am Kopf.

Wichtig: Bei Wassersport im Urlaub empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen Ihres Haftpflichttarifs. Beispielsweise sind Surfen, Segeln oder Fahren eines Motorboots nicht automatisch versichert.

Da Versicherungsnehmer in solchen Fällen im Ausland gleichermaßen haften wie im Inland, ist eine Privathaftpflicht neben dem Alltag auch im Urlaub wichtig. Die Leistungen der Privathaftpflicht im In- und Ausland unterscheiden sich dabei nicht, sodass Sie auch außerhalb Deutschlands bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme abgesichert sind.

Schützt die Haftpflichtversicherung auch bei Aufenthalten in Ferienwohnungen?

Wenn Sie eine Ferienwohnung im Ausland mieten, sind Schäden am Gebäude grundsätzlich versichert – nicht aber am Inventar. Sollten Sie also eine schwere Dekovase auf das Parkett fallen lassen, ist der kaputte Boden in der Privathaftpflicht abgedeckt, die zerbrochene Vase jedoch nicht immer. Hier kommt es auf Ihren Tarif an. Schäden an gemieteten Gegenständen sind nicht standardmäßig im Schutz der Haftpflichtversicherung inbegriffen. Um im Urlaub in der Ferienwohnung oder im Hotel umfassend abgesichert zu sein, sollten Sie diesen Punkt in Ihren Versicherungsschutz einschließen.

Gilt die Privathaftpflicht auch bei längeren Auslandsaufenthalten?

Auslandsaufenthalte, wie Auslandssemester, Auslandspraktikum, Freiwilligenarbeit, Schüleraustausch oder Work and Travel sind grundsätzlich über die private Haftpflichtversicherung innerhalb eines zeitlich festgelegten Rahmens abgedeckt.

Versicherungsschutz von Schüler, Studenten und Azubis

Schüler, Studierende sowie Auszubildende in der Erstausbildung sind weiterhin in der Familienhaftpflichtversicherung abgesichert, sodass sie in der Regel keinen gesonderten Tarif abschließen müssen. 

Versicherungsnehmer, die beispielsweise aufgrund eines Sabbaticals einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt planen und sich nicht mehr in ihrer Erstausbildung befinden, sind in der Regel über ihre eigene Privathaftpflicht abgesichert. Es empfiehlt sich jedoch, die genauen Versicherungsbedingungen vor der Reise nochmal zu prüfen.

Bin ich bei einem Umzug ins Ausland weiterhin abgesichert?

Die Voraussetzung für die Gültigkeit einer Privathaftpflicht im Ausland ist, dass der entsprechende Aufenthalt nur vorübergehend ist und Sie weiterhin einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. 

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Melden Sie sich aufgrund eines Umzugs bei den deutschen Behörden ab, sind Sie nicht mehr über Ihre ursprüngliche Privathaftpflicht abgesichert. Auch bei einem lediglich vorübergehenden Umzug ins Ausland besteht kein Versicherungsschutz, sofern Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Um auch weiterhin abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, im neuen Heimatland eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Wie verhalte ich mich bei einem Schadensfall im Ausland?

Kommt es im Ausland zu einem Schadensfall, empfiehlt es sich, den Unfall für die spätere Schadensmeldung zu dokumentieren. Machen Sie hierfür, wenn möglich, Fotos (beispielsweise vom beschädigten Gegenstand) und notieren Sie den Unfallhergang. Denn: Je früher Sie die Dokumentation des Unfalls machen, desto besser können Sie sich noch an die Geschehnisse erinnern.

Im Anschluss daran sollten Sie umgehend Ihren Versicherer über den Schaden in Kenntnis setzen und diesem alle nötigen Informationen zum Unfallhergang übermitteln. 

Richtiges Verhalten bei Forderungen Dritter

Erkennen Sie keine Forderung eines Dritten gegenüber Ihnen an, bevor Sie nicht den Schadens-Service Ihrer Versicherung verständigt haben. Bezahlen Sie auch kein Geld an geschädigte Personen, selbst wenn diese Zahlungen verlangen. Rufen Sie notfalls die Polizei.

Sollte Sie eine Person fälschlicherweise beschuldigen, einen Schaden verursacht zu haben, leistet Ihr Privathaftpflichttarif einen passiven Rechtsschutz und wehrt die unberechtigten Forderungen notfalls auch vor ausländischen Gerichten ab.

Mit dem Stiftung Warentest Grundschutz im Ausland umfassend versichert

Den Stiftung Warentest Grundschutz-Filter aktivierenFür einen umfassenden Schutz im Ausland können Sie mit dem Haftpflicht-Preisvergleich von CHECK24 verschiedene Tarife vergleichen. Wenn Sie gerne länger verreisen, sollten Sie im Vergleichsrechner den Filter „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz” wählen.

So werden Ihnen nur solche Tarife angezeigt, die Auslandsaufenthalte innerhalb Europas über eine Dauer von mindestens 36 Monaten sowie außerhalb Europas über mindestens zwölf Monate mitversichern. Anschließend können Sie Ihren Wunschtarif schnell und sicher abschließen.

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