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Sachschäden

Von einem Sachschaden ist die Rede, wenn ein Gegenstand beschädigt oder zerstört wird. Die Absicherung gegen Sachschäden Dritter ist ein elementarer Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung.

Beispiele für Sachschäden sind:

  • Sie verschütten ein Glas Rotwein auf der Couch eines Bekannten.
  • Sie streifen auf dem Supermarkt-Parkplatz versehentlich ein Auto mit dem Einkaufswagen.
  • Ihr Weihnachtsbaum fängt durch die Kerzen Feuer und der Brand greift auf die benachbarten Wohnungen über.

Welche Deckungssummen die einzelnen Tarife der Privathaftpflicht für Personen- und Sachschäden vorsehen, ist in den Tarifbedingungen sowie im CHECK24-Detailvergleich ersichtlich. CHECK24 empfiehlt, einen Tarif mit einer Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu wählen.

Info: Sogenannte Allmählichkeitsschäden waren früher meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sind aber mittlerweile in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Darunter versteht man Sachschäden, die durch die allmähliche Einwirkung bestimmter Faktoren – etwa Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit – entstehen.

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