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Schadensersatzanspruch

Entsteht ein Schaden, hat der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch. Der Verursacher – beziehungsweise dessen Privathaftpflicht – muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Grundsätzlich sind alle Nachteile auszugleichen, die dem Geschädigten durch einen Schaden entstehen. Beispielsweise können Kosten für Reparaturen an Gegenständen oder Heilbehandlungen nach einer Körperverletzung anfallen.

Ebenso muss ein Verdienstausfall kompensiert werden, falls der Geschädigte – vorübergehend oder dauerhaft – erwerbsunfähig wird. Der Schadensersatzanspruch wird in diesem Fall als Rente gezahlt. Die Finanzierung eines behindertengerechten Wohnungsumbaus und Schmerzensgeldzahlungen können ebenfalls erforderlich sein.

Tipp: Um im Versicherungsfall auf der sicheren Seite zu sein, sollte bei der Wahl der Privathaftpflicht auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme geachtet werden. CHECK24 empfiehlt mindestens zehn Millionen Euro. Mit unserem Haftpflichtversicherung-Vergleich finden Sie problemlos den passenden Tarif!

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