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089 - 24 24 12 46phv@check24.deAls Geschädigter wird eine Person bezeichnet, der ein Schaden zugefügt wurde. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt.
Geschädigte Personen haben ein Recht auf Schadensersatz, welches sie beim Schadensverursacher geltend machen können. Eine Obergrenze für den entstandenen Schaden gibt es dabei nicht – der Geschädigte hat das Recht auf Erstattung der vollen Schadenshöhe.
Für Versicherungsnehmer sind daher Tarife mit hohen Deckungssummen sinnvoll und empfehlenswert, damit nicht mit dem eigenen Vermögen gehaftet werden muss. Für die Privathaftpflichtversicherung empfiehlt CHECK24 eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro.
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