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Folgebeitrag

Als Folgebeiträge werden sämtliche Zahlungen vom Versicherungsnehmer an die Versicherung bezeichnet, die zeitlich nach dem Erstbeitrag fällig werden. Für die Zahlung des Beitrags können im Vertrag unterschiedliche Intervalle festgelegt werden: jährlich, halb-, vierteljährlich oder auch monatlich.

Wird ein Folgebeitrag nicht fristgerecht gezahlt, setzt der Versicherte seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Bei einem Zahlungsverzug muss der Versicherer eine Frist von mindestens zwei Wochen gewähren, in der die Zahlung nachgeholt werden kann. Diese Frist muss er dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Versicherer nicht mehr dazu verpflichtet, Versicherungsschutz zu gewähren. Zudem ist er zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Mahnungen aufgrund nicht geleisteter Folgebeiträge sollten daher auf keinen Fall ignoriert werden.

Tipp zum Folgebeitrag: Einen Zahlungsverzug beim Folgebeitrag zur Privathaftpflicht sollten Sie unbedingt vermeiden, da ansonsten keine Haftung übernommen wird. Die Kosten sind in einem Schadensfall wahrscheinlich deutlich höher als der nicht gezahlte Folgebeitrag.

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