Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 46

Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
phv@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten beraten werden?

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

089 - 24 24 12 46phv@check24.de
  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot per Post

Beitrag

Der Beitrag bei der Privathaftpflicht wird oft auch als Prämie bezeichnet. Es handelt sich dabei um die Kosten, die Versicherte für ihre Police jährlich, monatlich oder quartalsweise zahlen müssen.

Erhöhung des Beitrages

Versicherungen kalkulieren die Beiträge für die von ihnen angebotenen Tarife so, dass sie zum einen die anfallenden Schäden decken, zum anderen aber auch ihre laufenden Betriebskosten bezahlen können. D.h. steigen beispielsweise die Ausgaben für Haftpflichtschäden, müssen in der Regel auch die Versicherer ihre Beiträge neu berechnen und anpassen. 

Wichtig:

Handelt es sich um eine Beitragserhöhung ohne Anpassung des Leistungsumfangs, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat zu kündigen und sich nach einer günstigeren Versicherung umzusehen.

Verzug bei der Zahlung des Beitrages

Zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers gehört die vereinbarungsgemäße Zahlung der Versicherungsbeiträge. Geschieht dies nicht fristgerecht, spricht man von einem sogenannten Prämienverzug. Was in einem solchen Fall passiert, entscheidet die Art der Prämie:

Fall 1: Prämienverzug bei der Erstprämie

Unter einer Erstprämie versteht man die erste anfallende Zahlung nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Kommt es hierbei zu einem Verzug, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist bei einem Schadensfall auch nicht zur Leistung verpflichtet. Einzige Ausnahme: Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu verschulden hat.

Fall 2: Prämienverzug bei der Folgeprämie

Handelt es sich bei dem Zahlungsverzug um eine Folgeprämie, d.h. um eine auf die Erstprämie folgende Prämie, kann der Versicherer nicht direkt vom Vertrag zurücktreten. Denn bevor dies geschieht, muss dieser dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich mitteilen. Wird die ausstehende Prämie daraufhin nicht innerhalb der Frist beglichen, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Zudem muss er nicht für Schäden leisten, die nach dem Fristablauf entstanden sind.

Privathaftpflicht Vergleich
  • Über 260 Tarifvarianten im Vergleich
  • Jetzt unverbindlich und kostenlos vergleichen
Wen möchten Sie versichern?

Mit dem Onlinerechner von CHECK24 können Sie bis zu 260 Tarifvarianten der Privathaftpflicht von verschiedenen Versicherern kostenlos vergleichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.