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089 - 24 24 12 46phv@check24.deDer Beitrag bei der Privathaftpflicht wird oft auch als Prämie bezeichnet. Es handelt sich dabei um die Kosten, die Versicherte für ihre Police jährlich, monatlich oder quartalsweise zahlen müssen.
Versicherungen kalkulieren die Beiträge für die von ihnen angebotenen Tarife so, dass sie zum einen die anfallenden Schäden decken, zum anderen aber auch ihre laufenden Betriebskosten bezahlen können. D.h. steigen beispielsweise die Ausgaben für Haftpflichtschäden, müssen in der Regel auch die Versicherer ihre Beiträge neu berechnen und anpassen.
Wichtig:
Handelt es sich um eine Beitragserhöhung ohne Anpassung des Leistungsumfangs, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat zu kündigen und sich nach einer günstigeren Versicherung umzusehen.
Zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers gehört die vereinbarungsgemäße Zahlung der Versicherungsbeiträge. Geschieht dies nicht fristgerecht, spricht man von einem sogenannten Prämienverzug. Was in einem solchen Fall passiert, entscheidet die Art der Prämie:
Fall 1: Prämienverzug bei der Erstprämie
Unter einer Erstprämie versteht man die erste anfallende Zahlung nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Kommt es hierbei zu einem Verzug, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist bei einem Schadensfall auch nicht zur Leistung verpflichtet. Einzige Ausnahme: Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu verschulden hat.
Fall 2: Prämienverzug bei der Folgeprämie
Handelt es sich bei dem Zahlungsverzug um eine Folgeprämie, d.h. um eine auf die Erstprämie folgende Prämie, kann der Versicherer nicht direkt vom Vertrag zurücktreten. Denn bevor dies geschieht, muss dieser dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich mitteilen. Wird die ausstehende Prämie daraufhin nicht innerhalb der Frist beglichen, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Zudem muss er nicht für Schäden leisten, die nach dem Fristablauf entstanden sind.
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