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Familienhaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen, vor allem wenn darin Kinder leben. Soll der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht nicht nur für eine Person, sondern für die gesamte Familie gelten, kann eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Familienhaftpflicht bietet sämtlichen Familienmitgliedern, die in der Hausgemeinschaft des Versicherungsnehmers leben, einen leistungsstarken und günstigen Versicherungsschutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Haftpflichtschutz für Familien

Mit einer Familienhaftpflicht können sich Ehepaare, eingetragene oder sonstige Lebenspartner (beide unverheiratet und am Wohnsitz des Versicherten gemeldet) gegen Schadenersatzansprüche von Dritten finanziell absichern. Der Abschluss einer gemeinsamen Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel günstiger als zwei separate Verträge.

Info: Die Familienversicherung übernimmt keine Schäden, die Sie und Ihr Partner untereinander verursachen.

Personen, die zusätzlich in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden können:

  • Stief-, Adoptiv-, Enkel-, Pflege- und leibliche Kinder

  • mitversicherte Kinder, die von Gesetzes wegen die Aufsicht über eigene minderjährige Kinder haben

  • Schwieger-, Großeltern und Geschwister, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben

  • minderjährige Kinder, die vorübergehend im Haushalt des Versicherten leben (zum Beispiel Austauschschüler, Au-pair; der Versicherungsschutz gilt meist maximal ein Jahr)

  • volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende körperlich und/oder geistig behinderte Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben; der Schutz gilt meist zeitlich unbeschränkt

  • volljährige, unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder während der Ableistung eines ökologischen oder sozialen Jahres, des Bundesfreiwilligendienstes sowie Kinder, die im Anschluss daran oder direkt nach der Schule eine berufliche oder akademische Erstausbildung absolvieren

Für Kinder, die nach ihrer Schul-, Hochschul-, Berufsausbildung oder nach einer Ausbildungsmaßnahme arbeitslos sind, gilt der Versicherungsschutz meistens ein Jahr. Gleiches gilt, wenn sich die Person in der Wartezeit für ein Studium oder eine Ausbildung befindet. In dieser Zeit ist es meist erlaubt zu jobben, ohne den Haftpflichtschutz zu verlieren.

Der Versicherungsschutz gilt in der Regel nicht bei einem Zweitstudium, berufsbegleitendem Studium, einer Zweitlehre, Referendarzeit oder Fortbildungsmaßnahme.

Deliktunfähige Kinder

Kinder unter sieben Jahren – beziehungsweise im Straßenverkehr unter zehn Jahren – gelten als deliktunfähig und sind nicht für Schäden verantwortlich, die sie verursachen. Als Eltern haften Sie nur, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie nicht für den Schaden aufkommen – und Ihre private Haftpflichtversicherung somit auch nicht.

Auf Wunsch können Sie aber Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichern, um im Fall der Fälle beispielsweise Streit mit Nachbarn oder Freunden zu vermeiden. Wählen Sie im Privathaftpflicht-Rechner den Filter „Deliktunfähige Kinder”, um nur passende Tarife angezeigt zu bekommen.

CHECK24 empfiehlt diese zusätzliche Leistung, wenn Ihre Kinder jünger als zehn Jahre sind.

Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie einen passenden Familientarif

Mit unserem kostenlosen Privathaftpficht-Vergleich finden Sie unkompliziert eine leistungsstarke und günstige Familienhaftpflichtversicherung. Im Rechner wählen Sie aus, wen Sie versichern möchten (Single, Familie mit Kind/ern, Paar ohne Kind, Single mit Kind/ern), geben Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Postleitzahl an und bestimmen die Höhe der Versicherungssumme. CHECK24 empfiehlt hierfür mindestens zehn Millionen Euro.

Sind Sie Beamter oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, können Sie mit dieser Angabe zusätzlich sparen. Denn für Beamte und Beschäftige im öffentlichen Dienst bieten viele Versicherer vergünstigte Konditionen an.

Nach diesen wenigen Eingaben werden Ihnen umgehend passende Tarife angezeigt. Wenn Sie möchten, können Sie über den Punkt „Weitere Leistungen” die Suche mit Filtern verfeinern, um Ihre Absicherung noch individueller zu gestalten. Beispielsweise können Sie angeben, ob die Haftpflichtversicherung eine Absicherung bei Schlüsselverlust oder eine Drohnenversicherung enthalten soll. Außerdem können Sie die Selbstbeteiligung und Vetragslaufzeit anpassen.

Im Detailvergleich können Sie außerdem die Leistungen von bis zu drei Tarifen auf einmal im direkten Vergleich betrachten.

Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden, können Sie diesen gleich bequem online abschließen oder sich unverbindlich ein Angebot per E-Mail oder Post zuschicken lassen.

Familienhaftpflicht im Vergleich

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 260 Tarifvarianten der Privathaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.