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Erstbeitrag

Der Erstbeitrag ist die erste vom Versicherungsnehmer zu leistende Prämie an den Versicherer. Er ist in der Regel zeitnah nach Eingang des Versicherungsscheins zu zahlen.

Der Erstbeitrag kann – je nach gewählter Zahlweise – der erste Jahresbeitrag, aber auch die erste monatliche, halb- oder vierteljährliche Beitragszahlung für die Versicherung sein. Häufig wird der Erstbeitrag auch als Einlösungsbeitrag bezeichnet.

Wichtig: Wenn Sie einen Tarif beantragen, müssen Sie als Versicherungsnehmer noch nichts zahlen. Der Erstbeitrag wird erst fällig, sobald der Antrag vom Versicherer angenommen wurde.

Erst durch die Zahlung des Erstbeitrags kommt das Vertragsverhältnis endgültig zustande.

Erfolgt die Zahlung des Erstbeitrags zu spät, besteht bis zum Zahlungseingang kein Versicherungsschutz. Zudem ist der Versicherer bei verspäteter Zahlung dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Natürlich sollten auch Folgebeiträge fristgerecht gezahlt werden, denn nur so kann vollständiger Versicherungsschutz gewährt werden.

Wichtig: Als Versicherungsnehmer sollten Sie darauf achten, Ihre Beiträge für die Haftpflichtversicherung unbedingt rechtzeitig zu bezahlen. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

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