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Allmählichkeitsschäden

Als Allmählichkeitsschaden bezeichnet man einen Sachschaden, der aufgrund der allmählichen Einwirkung von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen (zum Beispiel Schnee und Hagel) oder auch Rauch, Ruß und Staub entsteht.

Schäden dieser Art waren in der Vergangenheit oft vom Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ausgeschlossen, gehören heutzutage aber in der Regel zu den versicherten Schäden.

Beispiel:

Sie bohren in der von Ihnen gemieteten Wohnung versehentlich eine in der Wand befindliche Wasserleitung leicht an. Das allmählich austretende Wasser beschädigt den in der Wohnung vom Vermieter verlegten Parkettboden. Dieser verlangt von Ihnen Schadenersatz.

Sind Allmählichkeitsschäden durch Ihre Police abgedeckt, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Eine Ausnahme stellt hingegen die Bildung von Schimmel in einer gemieteten Wohnung dar. Schimmelbildung ist in vielen Tarifen ausgeschlossen.

Mit unserem kostenlosen Privathaftpflichtvergleich können Sie unverbindlich verschiedene Versicherungen schnell miteinander vergleichen. Ob ein Tarif Allmählichkeitsschäden abdeckt, können Sie ganz einfach in den Tarifdetails unter „Miete & Immobilien” einsehen.

Lexikon Privathaftpflicht: Allmählichkeitsschäden in den Tarifdetails (Desktop)

Tipp: Laut der Empfehlung von Stiftung Warentest soll eine gute private Haftpflichtversicherung Allmählichkeitsschäden mit mindestens zehn Millionen Euro versichern. Möchten Sie im CHECK24-Vergleichsrechner nur Tarife angezeigt bekommen, die diese Anforderung erfüllen, setzen Sie einfach den Filter „Mindestens Stiftung Warentest Grundschutz”.

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