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Vermögensschäden

Von einem Vermögensschaden ist die Rede, wenn jemandem ein finanzieller Nachteil entsteht. Die Privat­haftpflicht kommt neben Personenschäden und Sachschäden auch für Ersatzansprüche durch Vermögens­schäden auf, die der Versicherungsnehmer anderen Personen unbeabsichtigt verursacht.

Wichtig: Vermögensschäden, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit entstehen, sind nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt. Hierfür ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich. Für einige beratende Berufe, wie etwa Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare, ist die Vermögenshaftpflicht sogar gesetzlich verpflichtend.

Beispiel: Wegen Ihren ungenauen Angaben wird Ihre Kaminholz-Lieferung versehentlich vor der Garagenausfahrt Ihrer Nachbarin abgeladen. Diese muss deshalb ein Taxi nehmen, um noch rechtzeitig zu einem wichtigen Geschäftstermin zu kommen. Sie werden aufgefordert, Ihrer Nachbarin die Kosten für das Taxi zu erstatten.

Welche Deckungssummen die einzelnen Privathaftpflichttarife für Vermögensschäden vorsehen, kann auf einem Blick im Detailvergleich des CHECK24-Rechners unter dem Punkt „Deckungssumme & Fristen” ermittelt werden.

Tipp: Schäden können schnell teuer werden. Daher sollte beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden geachtet werden. CHECK24 empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro.

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