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Vermögensschaden­haftpflichtversicherung

Verletzung von Bildrechten, Übersetzungsfehler oder eine falsche Rechtsberatung: Sobald Sie für einen Kunden oder Dritten eine Dienstleistung erbringen oder beratend tätig sind, besteht das Risiko eines echten Vermögensschadens. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, sobald jemand einen finanziellen Nachteil durch Ihre Tätigkeit hat. Daraus können sich Schadensersatz­forderung ergeben, die – je nach Branche – zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen können.

Die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung – auch Berufshaftpflicht­versicherung genannt – greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden durch die berufliche Tätigkeit bei Kunden oder Dritten einen echten Vermögens- oder Vermögensfolgeschaden verursachen. Sie gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen im Gewerbebereich.

Die Vermögensschaden­haftpflicht richtet sich insbesondere an beratende Berufe. Hierunter fallen etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer. Zur Ausübung mancher Berufe ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Für diese Personen ist eine Vermögensschaden­haftpflicht relevant

Die finanziellen Folgen eines Fehlers können in bestimmten Branchen besonders schwerwiegend sein. Für folgende Berufe ist die Vermögensschaden­haftpflicht daher vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Notare
  • Architekten und Ingenieure
  • Wirtschaftsprüfer

Daneben kann die Vermögensschaden­haftpflicht auch für andere Berufsgruppen – insbesondere Selbstständige und Freiberufler – sinnvoll sein, die beratend tätig sind. Dazu gehören etwa:

  • Unternehmensberater
  • Werbeagenturen
  • Grafiker
  • Verbände
  • Stiftungen
  • Sachverständige
  • Gutachter

In diesen Fällen leistet eine Vermögensschaden­haftpflicht

Die Vermögensschaden­haftpflicht ist für Berufsgruppen relevant, die ihre Kunden und Dritte auf eigenes Risiko hin beraten. Hier kann schon ein kleiner Fehler zu einem großen finanziellen Schaden führen und in manchen Fällen existenzbedrohend sein. Die Versicherung übernimmt daher die folgenden Leistungen:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage (besteht eine Verpflichtung zum Schadensersatz und wenn ja, in welcher Höhe)
  • Die Entschädigung bei berechtigten Ansprüchen
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatz­forderungen, inklusive Prozesskosten

Dabei schützt die Versicherung vor Schäden, die im Rahmen folgender Leistungen auftreten können:

  • Fehlerhafte Beratung
  • Nicht beachtete oder verjährte Fristen
  • Gewinnausfälle durch Nicht- oder Schlechterfüllung
  • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
  • Schäden aufgrund von Verzögerung der Leistung

Schadensbeispiele: Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflicht?

 

Beispiel 1: Mangelhaftes Gutachten – Gutachter

Sie erstellen ein Gutachten im Auftrag Ihres Kunden. Dazu verwenden Sie allerdings veraltete Daten, die zu einem mangelhaften Gutachten und einer falschen Schlussfolgerung Ihrerseits führen. Ihr Kunde orientiert sich an Ihrer Beurteilung und erleidet dadurch einen finanziellen Schaden – die Vermögensschaden­haftpflicht greift.

 

Beispiel 2: Fehlerhafte Beratung – Unternehmensberater

Sie beraten ein Startup in der Phase der Existenzgründung. Sie weisen das Gründerteam allerdings nicht auf die staatlichen Förderleistungen hin, wodurch dem Startup rund 50.000 Euro an Fördergeldern entgehen. Es entsteht ein Vermögensschaden – die Vermögensschaden­haftpflicht greift.

 

Beispiel 3: Urheberrecht verletzt – Werbeagentur

Sie erstellen eine Werbekampagne für einen Kunden und greifen dafür auf Bildmaterial einer Fotografin zu. Die Fotografin erkennt die Bilder wieder und macht einen Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Urheberrechte geltend – die Vermögensschaden­haftpflicht greift.

 

Beispiel 4: Fristversäumnis – Rechtsanwalt

Für Ihren Mandanten müssen Sie eine Klageerwiderung vor Gericht einreichen. Aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten innerhalb Ihrer Kanzlei versäumen Sie die Frist. Ihr Mandant kann deshalb nicht auf die Klage reagieren und ihm droht ein Bußgeld. Er verlangt Schadensersatz – die Vermögenshaftpflicht greift.

 

Beispiel 5: Planungsfehler – Architekten oder Ingenieure

 Beim Bau eines Wohnimmobilien­projekts beaufsichtigen Sie die einzelnen Gewerke. Da die Abläufe mangelhaft geplant sind, werden einzelne Tätigkeiten nicht termingerecht fertiggestellt, wodurch sich der ganze Bau verzögert. Der Bauherr klagt auf Schadensersatz – die Vermögensschaden­haftpflicht springt ein.

Das kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht

Mit welchen Kosten Sie bei einer Vermögensschaden­haftpflicht rechnen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören etwa:

  • wichtige Unternehmenskennzahlen wie Jahresumsatz, Lohn- und Gehaltskosten oder Mitarbeiteranzahl,
  • das Tätigkeitsfeld bzw. die Betriebsart,
  • die Höhe der Deckungssumme,
  • der Umfang der Leistungen und
  • die Höhe der Selbstbeteiligung.
  Vermögensschadenshaftpflicht für einen selbstständigen Grafikdesigner Vermögensschadenshaftpflicht für eine Unternehmensberatung
Betriebsgröße ein Geschäftsführer und ein Teilzeitmitarbeiter (450 Euro Basis) ein Geschäftsführer, zwölf Vollzeit- und fünf Teilzeitmitarbeiter
Unternehmenssitz Deutschland Ein Standort in Deutschland
Jährlicher Umsatz 65.000 Euro 1,8 Millionen Euro
Deckungssumme 300.000 Euro 1 Million Euro
Selbstbeteiligung 250 Euro 1.000 Euro
Vertragslaufzeit Drei Jahre Drei Jahre
Jährliche Kosten für die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung ab 318 Euro ab 1.251 Euro

Monatliche Zahlweise wählen!

Wir empfehlen Ihnen den Versicherungsbeitrag als Jahresbeitrag zu entrichten. Bei vielen Versicherern sind auch unterjährige Zahlweisen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) möglich. Diese sind jedoch häufig mit Aufschlägen verbunden.

Häufige Fragen

  • Wen schützt die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung?

    Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert die Personen, die in Ihrem Auftrag oder im Auftrag Ihres Unternehmens handeln. Dazu gehören:

    • Versicherungsnehmer
    • Fest- und Teilzeitangestellte
    • Praktikanten
    • Aushilfen und Mini-Jobber
    • Werkstudenten
    • Subunternehmen wie Reinigungsfirmen
  • Wann leistet eine Vermögensschaden­haftpflicht?

    Die Vermögensschaden­aftpflicht leistet bei echten Vermögensschäden. Darunter fallen solche Schäden, aus denen Ihrem Kunden oder Dritten ein finanzieller Nachteil entsteht.

  • Wann leistet eine Vermögensschaden­haftpflicht hingegen nicht?

    Die Vermögensschaden­haftpflicht schützt nicht vor Personen- oder Sachschäden, aus denen sich Schadensersatz­forderungen ergeben.

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme der Vermögensschaden­haftpflicht sein?

    Vermögensschäden und deren Ersatzforderungen können schnell in die Millionen gehen. Die Versicherungs­summe sollte deshalb so gewählt sein, dass sie vom größtmöglichen Schadensfall ausgeht. Die von den Versicherern angebotenen Deckungssummen liegen üblicherweise zwischen 100.000 und 3 Millionen Euro. Die Summe sollte vor Vertragsabschluss aber immer individuell geprüft werden.