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Ja, die private Haftpflichtversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden.
Generell können die Ausgaben für Versicherungen, die der persönlichen Absicherung dienen, als sogenannte Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Die Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass Sie steuerpflichtige Einnahmen haben. Zum anderen gibt es absetzbare Höchstbeträge, bei denen zunächst die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen einbezogen werden.
Der absetzbare Höchstbetrag beträgt für Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro sowie für Selbstständige und Freiberufler 2.800 Euro pro Jahr (Stand: 2018). Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, können als gemeinsamen Höchstbetrag die Summe der Beträge ansetzen, die ihnen jeweils beschäftigungsbedingt zustehen.
Personenkreis | Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen |
Angestellte, Beamte und Rentner | 1.900 Euro |
Selbständige und Freiberufler | 2.800 Euro |
zusammen veranlagte Ehepaare | Summe der Höchstbeträge jedes Ehegatten |
Ihre Beiträge für die private Haftpflichtversicherung tragen Sie in der Steuererklärung in der „Anlage Vorsorgeaufwand” in den Zeilen 46-50 ein. Nutzen Sie eine Steuer-Software, kann die genaue Bezeichnung leicht abweichen (zum Beispiel „Sonderausgaben”).
Weitere Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzen
Möchten Sie neben der Privathaftpflicht weitere Haftpflichtversicherungen – etwa eine Tierhalterhaftpflicht – absetzen, tragen Sie einfach die Summe aller geleisteten Beiträge ein.
Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über die bezahlten Versicherungsbeiträge für das entsprechende Jahr. Schickt Ihr Versicherer Ihnen nicht automatisch einen Beitragsnachweis zu, können Sie diesen anfordern.
Meist genügt es aber auch, wenn Sie eine Kopie des Versicherungsvertrags und den Kontoauszug mit der Beitragszahlung einreichen. In den Folgejahren weisen Sie dann einfach nur noch die Zahlungen nach.
Checkliste: Kann ich meine Haftpflichtversicherung(en) absetzen?
Abgabefrist der Steuererklärung
Im Zuge einer Gesetzesänderung kann ab 2019 – also für das Jahr 2018 – die Steuererklärung bis Ende Juli abgegeben werden. Bislang endete die Frist für das Einreichen Ende Mai. Die Steuererklärung kann per Post oder elektronisch (via ELSTER) eingereicht werden.
Es lohnt sich zu prüfen, welche Ihrer Versicherungsbeiträge im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzbar sind.
Unabhängig von einer möglichen Steuerersparnis ist der Abschluss einer Privathaftpflicht dringend zu empfehlen. Denn nur mit diesem essenziellen Versicherungsschutz können Sie sich gegen Schäden, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen und die schlimmstenfalls in die Millionen gehen können, optimal finanziell absichern.
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