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Der Höchstrechnungszins gibt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen vor, welche garantierte Verzinsung die Versicherer ihren Kunden maximal versprechen oder garantieren dürfen. Der Höchstrechnungszins wird umgangssprachlich daher häufig auch als Garantiezins bezeichnet.
Dies ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn der Höchstrechnungszins gibt lediglich den maximal erlaubten Garantiezins vor. Die Versicherer können ihre Verträge durchaus mit einem Garantiezins kalkulieren, der unter dem Höchstrechnungszins liegt. Meist übernehmen die Gesellschaften jedoch den Höchstrechnungszins.
Mit dem Garantiezins verzinsen die Versicherer den Sparbeitrag ihrer Kunden – das ist der gezahlte Beitrag abzüglich sämtlicher Kosten für Vertrieb, Verwaltung und den Risikoschutz.
Der Höchstrechnungszins gilt grundsätzlich nur für klassische Rentenversicherungen.
Er gilt aber auch für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie, bei denen ein Teil der Beiträge festverzinslich angelegt wird – sogenannte hybride Rentenversicherungen.
Indirekt betrifft der Höchstrechnungszins sämtliche Rentenversicherungen mit einem garantierten Rentenfaktor. Denn vom Zinssatz hängt unter anderem ab, wie viel Rente der Versicherer pro 10.000 Euro Guthaben garantieren kann.
Der Höchstrechnungszins orientiert sich an der Rendite, die Versicherer für ihre Kapitalanlagen in den kommenden Jahren erwirtschaften können. Dabei werden vor allem Staatsanleihen, staatlich garantierte Anleihen sowie Unternehmensanleihen berücksichtigt.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben jedes Jahr unabhängig voneinander eine Empfehlung zum Höchstrechnungszins ab.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlungen, ob der Höchstrechnungszins geändert werden sollte. Falls ja, wird die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung angepasst.
Die Absenkung des Höchstrechnungszinses wird dazu führen, dass viele Versicherer ab 2022 keine Riester-Verträge mehr anbieten werden. Mit einem Zinssatz von lediglich 0,25 Prozent lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten nur noch schwierig umsetzen. Auch vom Geschäft mit klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit 100 Prozent Beitragsgarantie werden sich viele Anbieter verabschieden.
Für Verbraucher wird das Angebot an Tarifen mit Beitragsgarantie daher ab dem nächsten Jahr deutlich schrumpfen.
Der Garantiezins hat zudem bei allen Tarifvarianten – egal, ob klassisch oder fondsgebunden – Einfluss auf den garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor bestimmt zusammen mit dem angesparten Kapital die Höhe der späteren Rente. Zu Beginn der Rentenauszahlung wird der garantierte Rentenfaktor mit dem aktuell gültigen Faktor des Versicherers verglichen.
Sie erhalten je 10.000 € angespartes Kapital mindestens eine monatliche Rente in Höhe des garantierten Rentenfaktors. Sollte der aktuell gültige Faktor zum Zeitpunkt des Renteneintritts höher liegen – weil etwa die Zinsen wieder gestiegen sind – würde die Versicherung die Rente mit diesem besseren Faktor berechnen.
Ein hoher garantierter Rentenfaktor ist somit sehr vorteilhaft für die zukünftige Rentenberechnung. Mit diesem Faktor können Sie zum Beginn Ihrer Rente auf jeden Fall rechnen, auch wenn sich die Rechnungsgrundlagen bis dahin verschlechtert haben sollten – weil beispielsweise die Zinsen noch weiter gesunken oder die durchschnittliche Lebenserwartung gestiegen sind.
Wer eine Rentenversicherung mit dem aktuellen Garantiezins von 0,25 Prozent abschließt, erhält daher zum Rentenbeginn deutlich weniger Rente für sein angespartes Guthaben garantiert als noch vor einigen Jahren.
Garantierter Rentenfaktor als Sicherheitsbaustein
Wer sichergehen möchte, dass der Mindestwert der späteren monatlichen Rente feststeht, sollte Tarife mit einem garantierten Rentenfaktor auswählen. Bei diesen Tarifen steht bereits zu Vertragsbeginn fest, wie viel monatliche Rente es für jeweils 10.000 Euro angespartes Vermögen mindestens gibt. So zahlt etwa ein Versicherer bei einem Rentenfaktor von 25 und einem Vertragsguthaben von 200.000 Euro eine lebenslange Monatsrente in Höhe von mindestens 500 Euro aus.
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es den Versicherern gesetzlich erlaubt, einen garantierten Rentenfaktor später zu senken. Einzelne Gesellschaften verzichten ausdrücklich darauf, von einer solchen Regelung Gebrauch zu machen. Im CHECK24-Vergleich können Sie dies in der Detail-Ansicht eines Tarifs unter dem Punkt „Garantie auf Rentenfaktor“ überprüfen.
Zudem sollte der garantierte Rentenfaktor auch für spätere Zuzahlungen und Beitragserhöhungen gelten.
Ein Beispiel zeigt, welche Auswirkung die Absenkung des Garantiezinses von 0,9 auf 0,25 Prozent hat.
So viel muss ein heute 25-jähriger Verbraucher monatlich zahlen, um ab 67 Jahren eine garantierte Rente in Höhe von 100 Euro pro Monat zu erhalten:
Bei Abschluss in | 2021 | 2022 |
---|---|---|
Rechnungszins | 0,9 % | 0,25 % |
Kosten pro Monat | ca. 65 € | ca. 85 € |
Grundsätzlich nicht. Für eine Versicherung gilt der Garantiezins, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell war. Diesen Zinssatz garantiert der Versicherer über die gesamte Laufzeit. Bestehende Rentenversicherungen sind daher grundsätzlich nicht von einer Änderung des Garantiezinses betroffen. Die zugesagte garantierte Verzinsung gilt nach wie vor.
Allerdings kann sich die Absenkung des Höchstrechnungszinses bei bestehenden Verträgen auf die Höhe der späteren Rente auswirken. Dies betrifft Tarife ohne einen garantierten Rentenfaktor, bei denen die monatliche Rente erst zu Rentenbeginn aus dem angesparten Kapital und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet wird.
Gibt es bis zum Rentenbeginn wieder eine deutlich höhere Inflation oder steigen die Zinsen, kann die monatliche Rente aber auch durchaus höher ausfallen.
Der Höchstrechnungszins hat auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Versicherer bilden aus den Beiträgen einer BU-Versicherung Rückstellungen, mit denen spätere Leistungsfälle finanziert werden.
Bei der Kalkulation darf die Versicherung für diese Deckungsrückstellungen maximal eine Verzinsung in Höhe des Höchstrechnungszinses ansetzen. In der Regel wird auch hier – wie beim Garantiezins – der Höchstrechnungszins übernommen.
Je niedriger der Zins ausfällt, desto höher ist der Beitrag, der für die BU-Versicherung gezahlt werden muss.
Ebenso wirkt sich der Garantiezins auf die Beiträge einer Risikolebensversicherung aus. Auch hier müssen die Versicherer Rückstellungen in Höhe der voraussichtlich anfallenden Leistungen aufbauen. Diese Gelder werden in der Regel mit dem Höchstrechnungszins verzinst.
Sinkt der Zinssatz, fallen für die Rückstellungen weniger Zinsen an. Es muss für den gleichen Risikoschutz mehr Geld aufgewendet werden: der Beitrag für die Versicherung erhöht sich.
Absenkung wirkt sich nur auf neue Verträge aus
Die Absenkung des Höchstrechnungszinses wirkt sich nur auf neue BU- und RLV-Policen aus. Bestehende Verträge sind davon grundsätzlich nicht betroffen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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