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Der Höchstrechnungszins gibt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen vor, welche garantierte Verzinsung die Versicherer ihren Kunden maximal versprechen oder garantieren dürfen. Der Höchstrechnungszins wird umgangssprachlich daher häufig auch als Garantiezins bezeichnet.
Dies ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn der Höchstrechnungszins gibt lediglich den maximal erlaubten Garantiezins vor. Die Versicherer können ihre Verträge durchaus mit einem Garantiezins kalkulieren, der unter dem Höchstrechnungszins liegt. Meist übernehmen die Gesellschaften jedoch den Höchstrechnungszins.
Mit dem Garantiezins verzinsen die Versicherer den Sparbeitrag ihrer Kunden – das ist der gezahlte Beitrag abzüglich sämtlicher Kosten für Vertrieb, Verwaltung und den Risikoschutz.
Der Höchstrechnungszins gilt grundsätzlich nicht nur für klassische Rentenversicherungen.
Er gilt auch für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie, bei denen ein Teil der Beiträge festverzinslich angelegt wird – sogenannte hybride Rentenversicherungen.
Indirekt betrifft der Höchstrechnungszins sämtliche Rentenversicherungen mit einem garantierten Rentenfaktor. Denn vom Zinssatz hängt unter anderem ab, wie viel Rente der Versicherer pro 10.000 Euro Guthaben garantieren kann.
Der Höchstrechnungszins orientiert sich an der Rendite, die Versicherer für ihre Kapitalanlagen in den kommenden Jahren erwirtschaften können. Dabei werden vor allem Staatsanleihen, staatlich garantierte Anleihen sowie Unternehmensanleihen berücksichtigt.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben jedes Jahr unabhängig voneinander eine Empfehlung zum Höchstrechnungszins ab.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlungen, ob der Höchstrechnungszins geändert werden sollte. Falls ja, wird die sogenannte Deckungsrückstellungsverordnung angepasst.
Zunächst steigt bei klassischen Verträgen die Höhe der Garantieverzinsung. Das heißt, Sie können bei einem Neuabschluss in 2025 fest mit einer höheren Verzinsung kalkulieren als noch 2024.
Der Garantiezins hat zudem bei allen Tarifvarianten einer Rentenversicherung – egal, ob klassisch oder fondsgebunden – Einfluss auf den garantierten Rentenfaktor. Der Rentenfaktor bestimmt zusammen mit dem angesparten Kapital die Höhe der späteren Rente. Zu Beginn der Rentenauszahlung wird der garantierte Rentenfaktor mit dem aktuell gültigen Faktor des Versicherers verglichen. Dabei gilt: Je höher der Höchstrechnungszins, desto höher ist in der Regel auch der garantierte Rentenfaktor, da der Versicherer mit einer besseren Verzinsung seiner Anlagen rechnen kann.
Sie erhalten je 10.000 € angespartes Kapital mindestens eine monatliche Rente in Höhe des garantierten Rentenfaktors. Sollte der aktuell gültige Faktor zum Zeitpunkt des Renteneintritts höher liegen – weil etwa die Zinsen weiter gestiegen sind – würde die Versicherung die Rente mit diesem besseren Faktor berechnen.
Ein höherer garantierter Rentenfaktor ist somit sehr vorteilhaft für die zukünftige Rentenberechnung. Mit diesem Faktor können Sie zum Beginn Ihrer Rente auf jeden Fall rechnen, auch wenn sich die Rechnungsgrundlagen bis dahin verschlechtert haben sollten – weil beispielsweise die Zinsen wieder gesunken oder die durchschnittliche Lebenserwartung gestiegen sind.
Wer ab 2025 eine Rentenversicherung mit einem Garantiezins von 1,0 Prozent abschließt, erhält daher eine deutlich höhere Rente für sein angespartes Guthaben garantiert als noch im Jahr 2024.
Garantierter Rentenfaktor als Sicherheitsbaustein
Wer sichergehen möchte, dass der Mindestwert der späteren monatlichen Rente feststeht, sollte Tarife mit einem garantierten Rentenfaktor auswählen. Bei diesen Tarifen steht bereits zu Vertragsbeginn fest, wie viel monatliche Rente es für jeweils 10.000 Euro angespartes Vermögen mindestens gibt. So zahlt etwa ein Versicherer bei einem Rentenfaktor von 25 und einem Vertragsguthaben von 200.000 Euro eine lebenslange Monatsrente in Höhe von mindestens 500 Euro aus.
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es den Versicherern gesetzlich erlaubt, einen garantierten Rentenfaktor später trotzdem zu senken. Einzelne Gesellschaften verzichten ausdrücklich darauf, von einer solchen Regelung Gebrauch zu machen. Im CHECK24-Vergleich können Sie dies in der Detail-Ansicht eines Tarifs unter dem Punkt „Garantie auf Rentenfaktor“ überprüfen.
Zudem sollte der garantierte Rentenfaktor auch für spätere Zuzahlungen und Beitragserhöhungen gelten.
Grundsätzlich nicht. Für eine Versicherung gilt der Garantiezins, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell war. Diesen Zinssatz garantiert der Versicherer über die gesamte Laufzeit. Bestehende Rentenversicherungen sind daher grundsätzlich nicht von einer Änderung des Garantiezinses betroffen.
Allerdings kann sich die Erhöhung des Höchstrechnungszinses bei bestehenden Verträgen positiv auf die Höhe der späteren Rente auswirken. Dies betrifft Tarife ohne einen garantierten Rentenfaktor, bei denen die monatliche Rente erst zu Rentenbeginn aus dem angesparten Kapital und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet wird.
Ist der Garantiezins zu Rentenbeginn höher als bei Vertragsabschluss, kann die monatliche Rente höher ausfallen als damals prognostiziert.
Der Höchstrechnungszins hat auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Versicherer bilden aus den Beiträgen einer BU-Versicherung Rückstellungen, mit denen spätere Leistungsfälle finanziert werden.
Bei der Kalkulation darf die Versicherung für diese Deckungsrückstellungen maximal eine Verzinsung in Höhe des Höchstrechnungszinses ansetzen. In der Regel wird auch hier – wie beim Garantiezins – der Höchstrechnungszins übernommen.
Je höher der Zins ausfällt, desto niedriger ist daher der Beitrag, der für die BU-Versicherung gezahlt werden muss.
Ebenso wirkt sich der Garantiezins auf die Beiträge einer Risikolebensversicherung aus. Auch hier müssen die Versicherer Rückstellungen in Höhe der voraussichtlich anfallenden Leistungen aufbauen. Diese Gelder werden in der Regel mit dem Höchstrechnungszins verzinst.
Steigt der Zinssatz, fallen für die Rückstellungen höhere Zinsen an. Es muss für den gleichen Risikoschutz weniger Geld aufgewendet werden: der Beitrag für die Versicherung sinkt.
Erhöhung wirkt sich nur auf neue Verträge aus
Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses wirkt sich allerdings nur auf neue Policen aus. Bestehende Verträge sind von einer Änderung des Zinssatzes grundsätzlich nicht betroffen.
Den Abschluss eines Vertrags sollten Sie wegen der anstehenden Erhöhung zum 1. Januar 2025 aber nicht aufschieben. Zum einen ist es bei einer Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung wichtig, den Schutz so bald wie möglich abzuschließen.
Zum anderen liegt die Verzinsung von klassischen Rentenpolicen meist ohnehin über dem Garantiezins – denn in der Regel kommen Überschüsse des Versicherers zur garantierten Verzinsung hinzu.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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