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Garantiezins und Höchstrechnungs­zins in der Renten­versicherung

Der Höchstrechnungszins ist seit dem 1. Januar 2022 auf nur noch 0,25 Prozent gesunken. Wir erklären, was dies für private Renten­versicherungen bedeutet und was der Unterschied zwischen Garantie- und Höchst­rechnungs­zins ist. Was viele nicht wissen: Der Zinssatz wirkt sich auch auf Risiko­versiche­rungen aus, bei denen überhaupt kein Kapital angespart wird.

Was sind Garantiezins und Höchstrechnungszins?

Euro-Münzen im Glas - GarantiezinsDer Höchstrechnungszins gibt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen vor, welche garantierte Verzinsung die Versicherer ihren Kunden maximal versprechen oder garantieren dürfen. Der Höchstrechnungs­zins wird umgangssprachlich daher häufig auch als Garantiezins bezeichnet.

Dies ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn der Höchst­rechnungs­zins gibt lediglich den maximal erlaubten Garantiezins vor. Die Versicherer können ihre Verträge durchaus mit einem Garantiezins kalkulieren, der unter dem Höchstrechnungs­zins liegt. Meist übernehmen die Gesellschaften jedoch den Höchst­rechnungs­zins.

Mit dem Garantiezins verzinsen die Versicherer den Sparbeitrag ihrer Kunden – das ist der gezahlte Beitrag abzüglich sämtlicher Kosten für Vertrieb, Verwaltung und den Risikoschutz.

Der Höchstrechnungs­zins gilt grundsätzlich nur für klassische Rentenversicherungen.

Er gilt aber auch für fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie, bei denen ein Teil der Beiträge festverzinslich angelegt wird – sogenannte hybride Rentenversicherungen.

Indirekt betrifft der Höchstrechnungszins sämtliche Rentenversicherungen mit einem garantierten Rentenfaktor. Denn vom Zinssatz hängt unter anderem ab, wie viel Rente der Versicherer pro 10.000 Euro Guthaben garantieren kann.

Wie wird der Höchst­rechnungs­zins festgelegt?

Der Höchst­rechnungs­zins orientiert sich an der Rendite, die Versicherer für ihre Kapitalanlagen in den kommenden Jahren erwirtschaften können. Dabei werden vor allem Staatsanleihen, staatlich garantierte Anleihen sowie Unternehmensanleihen berücksichtigt.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sowie die Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht (BaFin) geben jedes Jahr unabhängig voneinander eine Empfehlung zum Höchstrechnungszins ab.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlungen, ob der Höchstrechnungszins geändert werden sollte. Falls ja, wird die sogenannte Deckungs­rückstellungs­verordnung angepasst.

Wie hoch fällt der Höchst­rechnungs­zins seit 2022 aus?

Der Höchstrechnungszins hat sich am 1. Januar 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent verringert. Damit ist der Höchst­rechnungszins seit Juli 1994 konstant gesunken. Damals lag der Zins noch bei vier Prozent.

Infografik: Entwicklung des Höchstrechnungszinses seit 1994

Wie hat sich die Absenkung auf neue Verträge ausgewirkt?

Weniger Tarife mit Beitragsgarantie

Die Absenkung des Höchstrechnungszinses hat dazu geführt, dass viele Versicherer seit 2022 keine Riester-Verträge mehr anbieten. Mit einem Zinssatz von lediglich 0,25 Prozent lässt sich die gesetzlich vor­geschriebene Beitragsgarantie unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten nur noch schwierig umsetzen. Auch vom Geschäft mit klassischen Rentenversicherungen haben sich viele Anbieter verabschiedet.

Einfluss auf den Rentenfaktor

Der Garantiezins hat zudem bei allen Tarifvarianten – egal, ob klassisch oder fondsgebunden – Einfluss auf den garan­tier­ten Rentenfaktor. Der Renten­faktor bestimmt zusammen mit dem angesparten Kapital die Höhe der späteren Rente. Zu Beginn der Rentenauszahlung wird der garantierte Rentenfaktor mit dem aktuell gültigen Faktor des Versicherers verglichen.

Sie erhalten je 10.000 € angespartes Kapital mindestens eine monatliche Rente in Höhe des garantierten Rentenfaktors. Sollte der aktuell gültige Faktor zum Zeitpunkt des Renteneintritts höher liegen – weil etwa die Zinsen wieder gestiegen sind – würde die Versicherung die Rente mit diesem besseren Faktor berechnen.

Ein hoher garantierter Rentenfaktor ist somit sehr vorteilhaft für die zukünftige Rentenberechnung. Mit diesem Faktor können Sie zum Beginn Ihrer Rente auf jeden Fall rechnen, auch wenn sich die Rechnungs­grundlagen bis dahin verschlechtert haben sollten – weil beispielsweise die Zinsen noch weiter gesunken oder die durchschnittliche Lebens­erwartung gestiegen sind.

Wer eine Rentenversicherung mit dem aktuellen Garantiezins von 0,25 Prozent abschließt, erhält daher zum Rentenbeginn deutlich weniger Rente für sein angespartes Guthaben garantiert als noch vor einigen Jahren.

Garantierter Renten­faktor als Sicherheits­baustein

Wer sichergehen möchte, dass der Mindestwert der späteren monatlichen Rente feststeht, sollte Tarife mit einem garantierten Rentenfaktor auswählen. Bei diesen Tarifen steht bereits zu Vertrags­beginn fest, wie viel monatliche Rente es für jeweils 10.000 Euro angespartes Vermögen mindestens gibt. So zahlt etwa ein Versicherer bei einem Rentenfaktor von 25 und einem Vertrags­guthaben von 200.000 Euro eine lebenslange Monatsrente in Höhe von mindestens 500 Euro aus.

Unter ganz bestimmten Voraus­setzungen ist es den Versicherern gesetzlich erlaubt, einen garantierten Renten­faktor später zu senken. Einzelne Gesellschaften verzichten ausdrücklich darauf, von einer solchen Regelung Gebrauch zu machen. Im CHECK24-Vergleich können Sie dies in der Detail-Ansicht eines Tarifs unter dem Punkt „Garantie auf Rentenfaktor“ überprüfen.

Zudem sollte der garantierte Renten­faktor auch für spätere Zuzahlungen und Beitrags­erhöhungen gelten.

Beispiel: Höhere Beiträge für die gleiche Rente

Ein Beispiel zeigt, welche Auswirkung die Absenkung des Garantiezinses von 0,9 auf 0,25 Prozent hat.

So viel muss ein 25-jähriger Verbraucher monatlich zahlen, um ab 67 Jahren eine garantierte Rente in Höhe von 100 Euro pro Monat zu erhalten:

Bei Abschluss in
2021
seit
2022
Rechnungs­zins 0,9 % 0,25 %
Kosten pro Monat ca. 65 € ca. 85 €

Hatte die Absenkung des Zinses Auswirkung auf bestehende Verträge?

Grundsätzlich nicht. Für eine Versicherung gilt der Garantiezins, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell war. Diesen Zinssatz garantiert der Versicherer über die gesamte Laufzeit. Bestehende Renten­versicherungen sind daher grundsätzlich nicht von einer Änderung des Garantiezinses betroffen. Die zugesagte garantierte Verzinsung gilt nach wie vor.

Allerdings kann sich die Absenkung des Höchstrechnungszinses bei bestehenden Verträgen auf die Höhe der späteren Rente auswirken. Dies betrifft Tarife ohne einen garantierten Rentenfaktor, bei denen die monatliche Rente erst zu Rentenbeginn aus dem angesparten Kapital und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet wird.

Gibt es bis zum Rentenbeginn wieder eine deutlich höhere Inflation oder steigen die Zinsen, kann die monatliche Rente aber auch durchaus höher ausfallen.

Höchstrechnungszins bei anderen Versicherungen

Der Höchstrechnungszins hat auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Versicherer bilden aus den Beiträgen einer BU-Versicherung Rückstellungen, mit denen spätere Leistungsfälle finanziert werden.

Bei der Kalkulation darf die Versicherung für diese Deckungsrückstellungen maximal eine Verzinsung in Höhe des Höchst­rechnungs­zinses ansetzen. In der Regel wird auch hier – wie beim Garantiezins – der Höchst­rechnungs­zins übernommen.

Je niedriger der Zins ausfällt, desto höher ist der Beitrag, der für die BU-Versicherung gezahlt werden muss.

Ebenso wirkt sich der Garantiezins auf die Beiträge einer Risikolebensversicherung aus. Auch hier müssen die Versicherer Rückstellungen in Höhe der voraussichtlich anfallenden Leistungen aufbauen. Diese Gelder werden in der Regel mit dem Höchst­rechnungs­zins verzinst.

Sinkt der Zinssatz, fallen für die Rück­stellungen weniger Zinsen an. Es muss für den gleichen Risikoschutz mehr Geld aufgewendet werden: der Beitrag für die Versicherung erhöht sich.

Absenkung hat sich nur auf neue Verträge ausgewirkt

Die Absenkung des Höchst­rechnungs­zinses hat sich nur auf neue BU- und RLV-Policen ausgewirkt. Bestehende Verträge waren davon grundsätzlich nicht betroffen.

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