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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Beamte sind im Alter grundsätzlich gut versorgt. Für ihre Altersversorgung ist der Staat als Dienstherr zuständig (Beamtenversorgung). Das ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Staates seinen Beamten gegenüber. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass der Beamte mit seinen Angehörigen lebenslang ausreichend versorgt ist – vom Zeitpunkt des Dienstantritts bis hin zu seinem Tod. Dies ist gesetzlich im Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.
Bundesbeamtengesetz § 78: Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.
Beamte zahlen – anders als Angestellte – nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie erhalten daher im Ruhestand auch keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension, die aus Steuermitteln finanziert wird.
Wie hoch die Pension ausfällt, richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge während der letzten zwei Dienstjahre. Beförderungen der letzten zwei Jahre werden hierbei nicht berücksichtigt. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich die Pension um 1,79375 Prozent der letzten Bezüge.
Wer 40 Jahre lang als Beamter arbeitet, erhält den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der Bezüge. Ist die Dienstzeit kürzer, fällt die Pension entsprechend geringer aus.
Zahl der Dienstjahre und Ruhegehaltssatz
Dienstjahre |
Ruhegehaltssatz (in %) |
---|---|
10 | 17,9375 |
20 | 35,875 |
30 | 53,8125 |
40 | 71,75 |
Mithilfe der Pension sind Beamte besser versorgt als die meisten Angestellten oder Selbstständigen. Allerdings gibt es auch bei ihnen eine „Rentenlücke”, die in ihrem Fall eine Pensionslücke ist.
Denn zum einen sollte man im Alter rund 80 Prozent des letzten Nettogehalts zur Verfügung haben. Dies erreicht selbst ein Beamter mit 40 Dienstjahren nicht. Zum anderen kommen längst nicht alle Pensionäre auf so viele Dienstjahre – weil sie etwa lange studiert oder zunächst in der Privatwirtschaft gearbeitet haben oder vorzeitig in den Ruhestand gehen. Daher müssen auch Beamte privat vorsorgen, wenn sie im Alter ihren gewohnten Lebensstandard halten möchten.
Beamte können mit einer privaten Rentenversicherung ihre staatliche Absicherung ergänzen. Dazu zahlen sie regelmäßig – meist monatlich – in den Vertrag ein. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente ausgezahlt. Alternativ ist es häufig auch möglich, sich das angesparte Kapital teilweise oder komplett auszahlen zu lassen.
Die Rente wird später, da sie steuerlich nicht gefördert wurde, nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert. Bezieht man die Rente etwa ab dem 65. Lebensjahr, sind nur 18 Prozent der monatlichen Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der Rest wird steuerfrei bezogen.
Bei einer monatlichen Rente von 500 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent würden beispielsweise nur 31,50 Euro Steuern fällig (500 Euro x 18 % x 35 %).
Eine private Rentenversicherung wird in drei Varianten angeboten:
Wählt man die Variante einer klassischen Rentenversicherung, werden die Beiträge mit einem garantierten Mindestzins angelegt. Dieser Garantiezins ist mit derzeit 0,25 Prozent allerdings sehr gering.
Da Beamte über einen sicheren Arbeitsplatz verfügen und ihre Pensionsansprüche in der Regel auch weitgehend feststehen, können sie risiko-, aber auch ertragreicher anlegen. Bei einer hybriden Rentenversicherung wird ein festgelegter Teil der Sparbeiträge in Investmentfonds angelegt. Entscheidet man sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung, wird der komplette Sparbeitrag in Fonds – meist Aktienfonds – angelegt.
Einige Tarife erlauben es, als Investmentfonds auch kostengünstige börsennotierte Indexfonds (ETF) auszuwählen, die passiv einen Markt abbilden. Das senkt die Kosten für die Geldanlage.
Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung setzen Beamte auf langfristig steigende Aktienmärkte. Damit ergänzen sie ihre staatliche Pension durch eine Altersvorsorge, die durch die Wirtschaftskraft privater Unternehmen finanziert wird. Wie hoch die spätere Zusatzrente genau ausfällt, steht indes nicht fest. Das hängt vor allem davon ab, wie sich die Fondsanteile über die gesamte Laufzeit entwickeln.
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