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Dienstherr ist für Altersvorsorge zuständig

Beamte sind im Alter grundsätzlich gut versorgt. Für ihre Altersversorgung ist der Staat als Dienstherr zuständig. Das ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Staates seinen Beamten gegenüber. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass der Beamte mit seinen Angehörigen lebenslang ausreichend versorgt ist – vom Zeitpunkt des Dienstantritts bis hin zu seinem Tod. Dies ist gesetzlich im Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt.

Bundesbeamtengesetz § 78: Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.

Beamtenpension statt gesetzlicher Rente

Beamte zahlen – anders als Angestellte – nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie erhalten daher im Ruhestand auch keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension, die aus Steuermitteln finanziert wird.

Wie hoch die Pension ausfällt, richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe der Bezüge während der letzten zwei Dienstjahre. Beförderungen der letzten zwei Jahre werden hierbei nicht berücksichtigt. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich die Pension um 1,79375 Prozent der letzten Bezüge.

Wer 40 Jahre lang als Beamter arbeitet, erhält den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der Bezüge. Ist die Dienstzeit kürzer, fällt die Pension entsprechend geringer aus.
 

Zahl der Dienstjahre und Ruhegehaltssatz

Dienstjahre Ruhegehaltssatz
(in %)
10 17,9375
20 35,875
30 53,8125
40 71,75

„Rentenlücke” bei Pensionären

Mithilfe der Pension sind Beamte besser versorgt als die meisten Angestellten oder Selbstständigen. Allerdings gibt es auch bei ihnen eine „Rentenlücke”, die in ihrem Fall eine Pensionslücke ist.

Denn zum einen sollte man im Alter rund 80 Prozent des letzten Nettogehalts zur Verfügung haben. Dies erreicht selbst ein Beamter mit 40 Dienstjahren nicht. Zum anderen kommen längst nicht alle Pensionäre auf so viele Dienstjahre – weil sie etwa lange studiert oder zunächst in der Privatwirtschaft gearbeitet haben oder vorzeitig in den Ruhestand gehen. Daher müssen auch Beamte privat vorsorgen, wenn sie im Alter ihren gewohnten Lebensstandard halten möchten.

Private Vorsorge für Beamte

Tutor mit StudentenUm privat für das Alter vorzusorgen, können Beamte grundsätzlich zwischen drei Arten der privaten Altersvorsorge wählen:

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • private Rentenversicherung

Bei einer Riester-Rente können Beamte – wie Angestellte – von staatlichen Zulagen und Steuer­vorteilen profitieren. Zahlt man mindestens vier Prozent seines Einkommens vom Vorjahr ein, belohnt einen der Staat mit einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren sind, gibt es 185 Euro obendrauf, für jedes später geborene Kind sogar 300 Euro. Das macht die Riester-Rente vor allem für Beamte mit Kindern attraktiv.

Allerdings sind die Beiträge, die staatlich gefördert werden, begrenzt. Maximal werden 2.100 Euro pro Jahr gefördert.

Auch die Rürup-Rente (Basisrente) ist staatlich gefördert. Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge aber nicht mit Zulagen, sondern alleine durch hohe Steuervorteile. Daher ist sie vor allem für Beamte mit einem hohen Einkommen interessant.

Im Jahr 2024 lassen sich die Beiträge bis zu einer Höhe von 27.565 Euro (bei Verheirateten das Doppelte) zu 100 Prozent von der Einkommenssteuer absetzen. Dieser Prozentwert steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge steuerlich berücksichtigt werden.

Eine Rürup-Rente lässt sich jedoch nicht kündigen. Das Kapital wird ab dem Rentenbeginn als lebenslange, monatliche Rente gezahlt. Es lässt sich nicht auszahlen oder vererben.

Eine private Rentenversicherung ist während der Einzahlungs­phase nicht staatlich gefördert. Dafür erhält man ein hohes Maß an Flexibilität – etwa um sich das angesparte Alters­vermögen auszahlen zu lassen oder einen früheren Rentenbeginn zu wählen.

Freiwillige Beiträge in gesetzliche Renten­versicherung

Beamte können auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um etwa die Mindest­versicherungs­zeit von fünf Jahren für eine Rente zu erfüllen. Eine Rente aus freiwilligen Beiträgen wird dabei nicht auf die Beamten-Pension angerechnet.

Mit einer Einzahlung erwirbt man Rentenpunkte. Je weiter der Rentenbeginn in der Zukunft liegt, desto unsicherer ist jedoch, wie viel Rente diese Punkte später einmal wert sein werden.

Mit privater Rentenversicherung vorsorgen

Beamte können mit einer privaten Renten­versicherung ihre staatliche Absicherung ergänzen. Dazu zahlen sie regelmäßig – meist monatlich – in den Vertrag ein. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente ausgezahlt. Alternativ ist es häufig auch möglich, sich das angesparte Kapital teilweise oder komplett auszahlen zu lassen.

Die Rente wird später, da sie steuerlich nicht gefördert wurde, nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert. Bezieht man die Rente etwa ab dem 65. Lebensjahr, sind nur 18 Prozent der monatlichen Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der Rest wird steuerfrei bezogen.

Bei einer monatlichen Rente von 500 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent würden beispielsweise nur 31,50 Euro Steuern fällig (500 Euro x 18 % x 35 %).

Eine private Rentenversicherung wird in drei Varianten angeboten:

  • klassische Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • hybride Rentenversicherung

Wählt man die Variante einer klassischen Rentenversicherung, werden die Beiträge mit einem garantierten Mindestzins angelegt. Dieser Garantiezins ist mit derzeit 0,25 Prozent allerdings sehr gering.

Da Beamte über einen sicheren Arbeitsplatz verfügen und ihre Pensionsansprüche in der Regel auch weitgehend feststehen, können sie risiko-, aber auch ertragreicher anlegen. Bei einer hybriden Rentenversicherung wird ein festgelegter Teil der Sparbeiträge in Investmentfonds angelegt. Entscheidet man sich für eine fonds­gebundene Rentenversicherung, wird der komplette Sparbeitrag in Fonds – meist Aktienfonds – angelegt.

Einige Tarife erlauben es, als Investment­fonds auch kostengünstige börsennotierte Indexfonds (ETF) auszuwählen, die passiv einen Markt abbilden. Das senkt die Kosten für die Geldanlage.

Mit einer fondsgebundenen Renten­versicherung setzen Beamte auf langfristig steigende Aktienmärkte. Damit ergänzen sie ihre staatliche Pension durch eine Altersvorsorge, die durch die Wirtschafts­kraft privater Unternehmen finanziert wird. Wie hoch die spätere Zusatzrente genau ausfällt, steht indes nicht fest. Das hängt vor allem davon ab, wie sich die Fondsanteile über die gesamte Laufzeit entwickeln.

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