
Zahnimplantat
Ein Implantat ist ein festsitzender Zahnersatz, der direkt in den Kieferknochen eingesetzt wird. Zahnimplantate sind allerdings teuer – sie kosten meist mehrere Tausend Euro.
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Einige Formen des Zahnersatzes sind festsitzend – etwa Implantate oder Kronen –, andere wiederum können herausgenommen werden – so wie Prothesen. Werden festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz kombiniert, spricht man von kombiniertem Zahnersatz. Ein Beispiel hierfür ist die Teleskopprothese, bei der eine Prothese (herausnehmbar) auf überkronten Restzähnen (festsitzend) angebracht wird.
Welcher Zahnersatz wann eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So kommt es etwa darauf an, wie der Befund des Zahnarztes lautet, welcher Zahn fehlt, wie die Beschaffenheit des restlichen Gebisses ist und welche Kosten der Patient für seinen Zahnersatz zu zahlen bereit ist.
Wenn Zahnersatz benötigt wird, kann das richtig teuer werden. Je nach Form des gewählten Zahnersatzes können Kosten von mehreren Tausend Euro anfallen.
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt mittlerweile nur noch eingeschränkt für die Kosten von Zahnersatz auf. Das bedeutet, die Krankenkassen erstatten lediglich einen Zuschuss zur medizinischen Grundversorgung, der sogenannten Regelversorgung. Je nach zahnärztlichem Befund wird eine entsprechende Regelversorgung festgelegt. Der Festzuschuss der Krankenkasse deckt rund die Hälfte der durchschnittlichen Kosten für eine solche zweckmäßige Grundversorgung ab.
Damit der Festzuschuss berechnet werden kann, erstellt der behandelnde Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Darin dokumentiert er unter anderem den Befund, die geplante Behandlung sowie die voraussichtlichen Kosten.
Als Alternative zur Regelversorgung können Patienten auch eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung wählen. Beim gleichartigen Zahnersatz werden zusätzlich zur Regelversorgung Zusatzleistungen erbracht, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind – etwa Vollverblendungen von Brücken, die sich im nicht sichtbaren Bereich befinden. Unter andersartiger Versorgung versteht man, wenn ein Patient eine ganz andere Form des Zahnersatzes wünscht: also etwa ein Zahnimplantat anstatt einer zweckmäßigen Brücke.
Entscheidet sich ein Patient für eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung, ändert das nichts am Zuschuss seiner Krankenkasse. Diese zahlt immer den befundbezogenen Festzuschuss für die Regelversorgung – für den höherwertigen Zahnersatz muss er alle Zusatzkosten selbst bezahlen.
Medizinisch notwendiger Zahnersatz
Als medizinisch notwendig gilt Zahnersatz, wenn er dazu dient, großflächige Zahnlücken im Gebiss des Patienten zu schließen, Beeinträchtigungen des Kaumechanismus zu vermeiden und schlimmere Zahn- und Kieferprobleme auszuschließen. Als nicht medizinisch notwendig gelten hingegen ästhetische Leistungen – etwa Formen von Prothesen und Kronen, die nicht als Zahnersatz erkennbar sind.
Rein kosmetischer Zahnersatz wird von den Krankenkassen sowie der Zahnzusatzversicherung nicht übernommen.
Lediglich in Ausnahmefällen kann ein Härtefall beantragt und der Festzuschuss verdoppelt werden. Dies ist etwa für Geringverdiener, Empfänger von Grundsicherung oder Hartz-IV-Bezieher möglich.
Davon abgesehen ist eine Erhöhung des Festkostenzuschusses nur bei einem lückenlos gefüllten Bonusheft möglich. Wer über die letzten fünf Jahre hinweg einmal jährlich bei der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung war und dies in seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 10 Prozent höheren Festzuschuss. Bei einem Nachweis von zehn Jahren Vorsorge erhöhen die Krankenkassen ihren Zuschuss um 15 Prozent.
CHECK24 hat wichtige Informationen und wertvolle Tipps rund um das Thema Zahnersatz für Sie zusammengestellt. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten für Zahnersatz und wie die Behandlung beim Zahnarzt abläuft. Außerdem finden Sie auf unseren Seiten einen Einblick darüber, wann welche Form des Zahnersatzes zum Einsatz kommt, welcher Eigenanteil dabei auf Sie zukommt und wie Sie mit einer Zahnzusatzversicherung Kosten sparen können.
Ein Implantat ist ein festsitzender Zahnersatz, der direkt in den Kieferknochen eingesetzt wird. Zahnimplantate sind allerdings teuer – sie kosten meist mehrere Tausend Euro.
Zahnbrücken bestehen meist aus einem Brückenzwischenglied, das den fehlenden Zahn ersetzt, sowie den Brückenankern, die zur Befestigung der Brücke auf den abgeschliffenen Nachbarzähnen fixiert werden.
Eine Krone ersetzt größere Teile eines beschädigten Zahns. Zahnkronen werden auf den Zahn geklebt, um die natürliche Form wiederherzustellen. Je nach Größe gibt es Teilkronen oder Vollkronen.
Eine Prothese ersetzt in der Regel große Zahnlücken. Je nachdem, ob überhaupt noch eigene Zähne vorhanden sind oder nicht, gibt es Teil- oder Vollprothesen. Sie gehören zum herausnehmbaren Zahnersatz.
Veneers sind dünne Verblendschalen, die dauerhaft auf die Zähne geklebt werden. Sie dienen der Verschönerung vor allem der vorderen Zähne. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten meist nicht.
Ein beschädigter Zahn kann oft mit einer Füllung repariert werden. Es wird zwischen plastischen Füllungen, die im Zahn aushärten, sowie On- und Inlays, die erst im Labor hergestellt werden, unterschieden.
Günstiger wird der Zahnersatz, wenn man privat mit einer Zahnzusatzversicherung vorgesorgt hat. Diese schützt vor hohen Zuzahlungen und übernimmt je nach gewähltem Tarif einen bestimmten Teil der Kosten. So kann die Selbstbeteiligung erheblich reduziert werden.
Sehr leistungsstarke Tarife übernehmen sogar bis zu 100 Prozent der Kosten, sodass die Versicherten einen Zahnersatz ganz ohne Zuzahlung erhalten können. Zudem erstatten viele Versicherungen weitere zahnärztliche Leistungen, die nicht oder nur teilweise von den Kassen übernommen werden – etwa professionelle Zahnreinigungen.
Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie Tarife der Zahnersatzversicherung miteinander vergleichen und so die passende Absicherung finden.