Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Guter Schutz ab 1,50 € monatlich
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Bis zu 96 % sparen

Willkommen zurück!
Vergleichen Sie weiter, wo Sie aufgehört haben.

  • Geburtsdatum
CHECK24 Versicherungen
5 / 5
29.808 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
390.350 Bewertungen (gesamt)
Das sagen unsere Kunden

Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.

alle Bewertungen
Verteilung der Gesamtbewertung
95.6%
4.4%
0.1%
0.0%
0.0%

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 77zahn@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 22.12.2023

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Kind mit ZahnspangeEine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, um sich vor hohen Kosten bei einer kieferorthopädischen Behandlung zu schützen. Denn etwa jedes zweite Kind hat eine Fehlstellung der Zähne, die kieferorthopädisch behandelt werden muss.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für eine solche Behandlung allerdings nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt. Und selbst dann erstattet die Krankenkasse lediglich 80 Prozent der Kosten für eine medizinische Grundversorgung.

Auch für die Behandlung von Kreidezähnen ist eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Inzwischen ist bereits jedes Dritte 12-jährige Kind von diesem Zahnschmelzdefekt betroffen. Je nach Schweregrad können lebenslängliche Zahnarztbehandlungen notwendig sein (Quelle: AOK). Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Ohne Zahnzusatzversicherung müssen Sie die restlichen Kosten selber tragen.

Welche Bausteine sind wichtig?

Gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen einen Großteil der Kosten für Behandlungen beim Kieferorthopäden – selbst bei leichten Fehlstellungen. Zudem sollte die Versicherung für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen (Prophylaxe) aufkommen.

Leistungen für Zahnersatz benötigen Kinder und Jugendliche hingegen meist noch nicht.
 

Wichtige Bausteine für Kinder

Kieferorthopädie

Zahnbehandlung

Zahnreinigung

Zahnersatz

 

  • Kieferorthopädie

    Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern

    Die gesetzliche Krankenkasse prüft, zu welcher von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) die Fehlstellung bei einem Kind zählt. Ab einem Schweregrad von KIG 3 leistet die gesetzliche Krankenversicherung für eine medizinische Grundversorgung, für leichte Fehlstellungen der Gruppen KIG 1 und KIG 2 werden hingegen keine Kosten übernommen.

    Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)

    KIG-Stufen

     

    Leistung der GKV

    KIG 1

    Leichte Fehlstellung

    KIG 2

    Fehlstellung

    KIG 3

    Ausgeprägte Fehlstellung

    KIG 4

    Stark ausgeprägte Fehlstellung

    KIG 5

    Extrem stark ausgeprägte Fehlstellung


    Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte daher in jedem Fall ausgezeichnete Leistungen bei den häufigen Fehlstellungen der Gruppen KIG 3 bis 5 bieten. Hier sollte der Tarif möglichst Mehrkosten für hochwertige Therapien zahlen, die über den gesetzlichen Schutz hinausgehen. Hierzu zählen etwa

    • Mini- oder Kunststoff-/Keramik-Brackets,
    • unsichtbare Zahnspangen (Invisalign),
    • innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) oder
    • eine Funktionsanalytik.

    Wer zudem leichtere Fehlstellungen der Gruppen KIG 1 und KIG 2 korrigieren lassen möchte, sollte darauf achten, dass der ausgewählte Tarif auch hierfür leistet.

  • Zahnbehandlung

    Leistungen für Zahnbehandlungen bei Kindern

    Zahnbehandlungen können bereits bei Kleinkindern notwendig sein. Nuckelt ein Kind zum Beispiel zu häufig an Saugflaschen mit Milch oder Säften, können einzelne Milchzähne von Karies befallen werden. Dies sollte ein Zahnarzt rechtzeitig behandeln. Ansonsten besteht die Gefahr, dass vorzeitig ausfallende Zähne Fehlstellungen verursachen oder Kariesbakterien auf bleibende Zähne übertragen werden.

    Sollte eine Füllung notwendig sein, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur für eine Füllung mit Amalgam. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung bezuschusst hingegen auch hochwertigere Materialien wie etwa bei einer Kunststoff-Füllung. Zudem übernimmt sie medizinisch notwendige Parodontose- oder Wurzelbehandlungen – selbst wenn die Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können.

    Bei jeder notwendigen Zahnbehandlung gilt: Eine private Zahnzusatzversicherung gewährleistet, dass Ihr Kind die beste Behandlung erhält, ohne dass Sie Angst vor hohen Zuzahlungen haben müssten.

  • Zahnreinigung

    Leistungen für Zahnreinigung bei Kindern

    Auch bei Kindern und Jugendlichen macht eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung Sinn, um Karies und Parodontose vorzubeugen. Bei einer professionellen Zahnreinigung entfernt ein Zahnarzt oder Dentalhygieniker harte Beläge wie etwa Zahnstein oder weiche Ablagerungen wie Plaque. Besonders für Kinder mit Zahnspangen ist eine solche Zahnreinigung zu empfehlen. Daher sollten gute Zahnzusatzversicherungen für Kinder auch den Großteil der Kosten für regelmäßige Zahnreinigungen übernehmen – meist leisten die Tarife bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.

    In einigen Fällen raten Zahnärzte, bei Kindern die Vertiefungen auf den Kauflächen der Backenzähne – die sogenannten Fissuren – zu versiegeln. Die Fissurenversiegelung soll Karies an diesen schwer zu reinigenden Stellen verhindern und dadurch die Zähne schützen. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten jedoch nur für die großen bleibenden Backenzähne. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen zahlen hingegen auch dann, wenn die vorderen Backenzähne – die acht Prämolaren – versiegelt werden sollen.

 

Ab welchem Alter ist eine Zahnversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine private Zahnzusatzversicherung ist für Kinder ab einem Alter von etwa drei Jahren sinnvoll. Dann hat sich das Milchzahngebiss in der Regel schon vollständig entwickelt und kieferorthopädische Behandlungen stehen noch nicht an.

Sie sollten jedoch nicht allzu lange warten, wenn Sie für Ihr Kind eine Police abschließen möchten. Denn kieferorthopädische Behandlungen, die bereits vor Abschluss einer Versicherung angeraten wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sobald ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellt, lässt sich diese Behandlung daher nicht mehr versichern.

Tipps auf einen Blick

  • Schließen Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung ab, bevor ein Zahnarzt eine Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung diagnostiziert.
  • Ab dem 21. Lebensjahr sollte die Versicherung überprüft werden. Im Erwachsenen-Tarif sind viele Verträge mit guten Kieferorthopädie-Leistungen vergleichsweise teuer. Eventuell benötigt man später anstelle von Kieferorthopädie-Leistungen zudem eher hohe Erstattungen für Zahnersatz.
  • Beachten Sie die Erstattungsgrenzen, bis zu denen ein Tarif leistet.
  • Achten Sie darauf, ob ein Tarif die Mehrkosten für Sonderwünsche bei der Behandlung übernimmt, zum Beispiel für unsichtbare Zahnspangen.

Wie Sie den richtigen Tarif für Ihr Kind finden

Um die passende Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind zu finden, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen. Achten Sie vor allem darauf, dass die Versicherung gute Leistungen im Bereich Kieferorthopädie bietet.

Im kostenlosen Zahnzusatzversicherung-Vergleich von CHECK24 können Sie die Leistungen der einzelnen Tarife in kürzester Zeit miteinander vergleichen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Ergebnisse zu filtern, um etwa nur Tarife mit guten kieferorthopädischen Leistungen oder Tarife ohne Wartezeit miteinander zu vergleichen.

Sie können uns auch gerne kostenfrei und unverbindlich anrufen. Unsere Kundenberater kennen sich mit allen erhältlichen Zahnzusatz-Tarifen sehr gut aus.

Kann mein Kind den Vertrag später übernehmen?

Haben Sie eine private Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abgeschlossen, kann das Kind den Vertrag in der Regel später übernehmen. Bei manchen Versicherern gelten Kindertarife bis zum Alter von 18 Jahren, bei anderen bis 21.

Um weiterhin Versicherungsschutz für Ihr Kind zu gewährleisten haben Sie drei Möglichkeiten.

Vertrag weiterlaufen lassen

In diesem Fall übernimmt Ihr Kind den Vertrag nicht, sondern er bleibt einfach bestehen. Dies stellt die bequemste Methode dar, da für Sie erstmal kein Mehraufwand entsteht.

Versicherungsnehmer wechseln

Dazu muss Ihr Kind volljährig sein und den Vertrag selbst als Versicherungsnehmer weiterführen. Um einen Wechsel des Versicherungsnehmers durchzuführen, müssen Sie die Versicherung informieren. Wenn Sie möchten, können Sie die Versicherungsbeiträge trotzdem weiterhin für Ihr Kind bezahlen.

Vertrag neu abschließen

Viele Tarife für Kinder, die Leistungen für Kieferorthopädie beinhalten, sind für Erwachsene recht teuer. Oft ist es besser den bestehenden Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen sobald der Kindertarif nicht mehr greift. Diese Variante ist in den meisten Fällen zu empfehlen.

CHECK24 unterstützt Sie beim Wechsel des Versicherungsnehmers

Haben Sie den Vertrag bei CHECK24 abgeschlossen, können Sie uns auch einfach anrufen. Unsere Experten beraten Sie gerne und übernehmen für Sie den Schriftwechsel mit der Versicherungsgesellschaft. 

Sie erreichen uns Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr unter der 089 – 24 24 12 77

Die CHECK24-Ratgeber zum Thema

Sie möchten sich genauer darüber informieren, wie die Zähne Ihres Kindes möglichst gesund bleiben? In den CHECK24-Ratgebern finden Sie wissenswerte Informationen rund um das Thema Zahngesundheit bei Kindern.

 

Zahnpflege bei Kleinkindern

Vom richtigen Zähneputzen bis zum ersten Besuch beim Zahnarzt: Wir geben Ihnen Tipps, wie Ihr Kind mit möglichst gesunden Zähnen aufwächst.

Zum Ratgeber

 

Zahnunfall bei Kindern

Sollte sich Ihr Kind einmal beim Herumtoben oder Spielen am Zahn verletzen, sagen wir Ihnen, wie Sie sich bei einem Zahnunfall am besten verhalten.  

Zum Ratgeber

Zahnzusatz-Versicherung für Kinder
  • Unverbindlich und kostenlos vergleichen
  • Die besten Tarife für Kinder finden
  • Geburtsdatum

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Guter Schutz ab 1,50 € monatlich

Beispielrechnung:

Zahnzusatzversicherung für Kinder – So viel können Sie sparen

Beispielrechnung:

Münchener Verein
1,50 €
astra
35,13 €
Gesamtersparnis 33,63 €pro Monat

Gesamtersparnis: 33,63 € pro Monat oder 96 %
Quelle: CHECK24 Zahnzusatzversicherung-Vergleich, 03/2024

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.