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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Zahnzusatzversicherung stellen normalerweise Gesundheitsfragen, um etwas über den Zustand Ihrer Zähne zu erfahren. Anhand Ihrer Antworten entscheiden die Versicherungen, ob Sie versichert werden können.
  • Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung verzichtet die Versicherung auf die Gesundheitsprüfung.
  • Für bereits empfohlene oder begonnene Behandlungen kommen Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen meistens nicht auf.
  • Zu Beginn des CHECK24-Vergleichs werden Ihnen kurze Fragen zum Zustand Ihrer Zähne gestellt. Ihre Antworten dienen dazu, dass nur die Tarife angezeigt werden, die Ihnen Versicherungsschutz anbieten würden.
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 09.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum gibt es Gesundheitsfragen?
  2. Versicherung mit beschädigten Zähnen
  3. Erstattungshöhe bei Versicherung ohne Gesundheitsprüfung
  4. Vor- und Nachteile
  5. Die Folgen der falschen Beantwortung
  6. Ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit
  7. Häufige Fragen

 

Deshalb stellen Zahnzusatzversicherungen vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen

  • Durch die Gesundheitsfragen will sich der Versicherer ein Bild vom Zustand Ihrer Zähne machen. Wenn Patienten keine Fragen zu ihrem Zahnstatus beantworten möchten, gehen Versicherungen davon aus, dass sie bereits unter Problemen leiden und verbinden dies mit einem erhöhten Kostenrisiko.
  • Einige Anbieter setzen die Beantwortung der Antragsfragen voraus, wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen. Sollte ihr Zahnzustand Probleme aufweisen, schränkt dies Ihre Tarifauswahl ein, da manche Anbieter Sie nicht versichern werden.
  • Versicherungen wollen normalerweise wissen, ob Behandlungen bereits begonnen oder angeraten sind. Ist dies der Fall, zahlen die meisten Versicherer nicht für anfallende Behandlungskosten.

 

Beispiele für gängige Gesundheitsfragen:

  • Sind Sie aktuell in Behandlung beim Zahnarzt/Kieferorthopäden oder ist eine Behandlung empfohlen?
  • Wurde jemals eine Parodontose festgestellt?
  • Fehlen Zähne oder besteht Zahnersatz?

 

Die gestellten Fragen können sich je nach Versicherung unterscheiden.

 

Zahnzusatzversicherung trotz bereits beschädigter oder fehlender Zähne

  • Wenn Sie bereits einen Zahn – oder auch mehrere – verloren haben, können Sie dennoch eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall mit einem Risikozuschlag rechnen, der die monatlichen Beitragskosten erhöht. Für die Kostenübernahme ist meistens entscheidend, dass der Zahnarzt noch keine Versorgung empfohlen hat.
  • Fehlen drei oder weniger Zähne, sind die bestehenden Zahnlücken in vielen Zahnzusatzversicherungen mitversichert. Bei vier fehlenden Zähnen versichern nur einzelne Tarife die bestehenden Lücken.
  • Sollten fünf oder mehr Zähne fehlen, zahlen Zahnzusatzversicherungen für bestehende Zahnlücken lediglich die Erhaltungskosten vorhandener Prothesen. Für hochwertigen Zahnersatz, wie Implantate, kommt in diesem Fall kein Versicherungsanbieter auf.

 

Nicht als fehlende Zähne gelten: gezogene Weisheitszähne, fehlende Zähne mit nachträglichem Lückenschluss (zu wenig Platz um Zahn zu ersetzen) sowie dauerhaft ersetzte Zähne (Implantate, Zahnkronen oder -brücken).

 

So viel zahlen Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen

  • Grundsätzlich sind ohne Gesundheitsfragen dieselben Leistungen möglich wie in Tarifen mit einer Abfrage Ihres Zahnstatus. Die Zahl der Anbieter ist allerdings deutlich kleiner und für bereits empfohlene Behandlungen kommen auch diese Zahnzusatzversicherungen nicht auf.
  • In den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss sind die Leistungen der meisten Zahnversicherungen durch die sogenannte Zahnstaffel begrenzt. Tarife ohne Zahnstaffel begrenzen Ihre Leistungen auf andere Weise (z.B. Verdoppelung des Festzuschusses).
  • Auch bei privaten Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung ist eine volle Kostenübernahme von künftigem Zahnersatz möglich.
  • Achten Sie darauf, dass eine Zahnzusatzversicherung auch ohne Prüfung des Zustands Ihrer Zähne mindestens 75 Prozent der Kosten von Zahnersatz übernimmt. Ansonsten kann es sein, dass Sie trotz privater Zusatzversicherung einen hohen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Vor- und Nachteile einer Zahnversicherung ohne Gesundheitsfragen

 

Vorteile

  • Schutz vor Kosten zukünftiger Zahnbehandlungen trotz vorhandener Schäden.
  • Ohne Gesundheitsfragen können Zahnzusatzversicherungen keinen Risikozuschlag ansetzen.
  • Auch Sofortleistungen sind möglich.
  • Schneller & einfacher Abschluss der Versicherung

Nachteile

  • Empfohlene und begonnene Behandlungen sind meistens nicht mitversichert.

 

 

Die Folgen der falschen Beantwortung

  • Wenn Sie Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantworten, kann es negative Konsequenzen haben. Die Versicherung kann Leistungen ablehnen oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes werden gezahlte Beiträge nicht erstattet.
  • Haben Sie eine begonnene oder empfohlene Behandlung verschwiegen und Ihre Zahnzusatzversicherung erfährt davon, müssen Sie die Behandlungskosten selbst bezahlen. Vor allem, wenn Sie kurz nach Vertragsabschluss einen Heil- und Kostenplan einreichen, wird die Versicherung misstrauisch und fordert bei Ihrem Zahnarzt die Patientenakte an.
  • Achten Sie deshalb darauf, dass Sie die Gesundheitsfragen immer nach bestem Wissen und Gewissen beantworten.

 

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen und Wartezeit

  • Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen bieten.
  • Sie sollten jedoch beachten, dass begonnene und empfohlene Behandlungen auch von solchen Tarifen normalerweise nicht übernommen werden. Hat Ihr Zahnarzt bereits eine Versorgung empfohlen, benötigen Sie einen rückwirkenden Tarif.
  • Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Zahnzusatzversicherung für Sie die passendste ist, rufen Sie uns gerne an. Die CHECK24 Versicherungs-Experten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar und beraten Sie gerne.

 

Häufige Fragen

  • Warum muss Ich bei CHECK24 immer Gesundheitsfragen beantworten?

    Die Gesundheitsfragen, die Sie zu Beginn des Vergleichs beantworten, dienen dazu, dass Ihnen alle vorhandenen Tarife angezeigt werden, die Sie mit Ihrem aktuellen Zahnstatus versichern würden. Dadurch erhalten Sie eine größere Auswahl und finden den bestmöglichen Tarif für Ihre individuelle Situation. Ihre Antworten auf die zu Beginn gestellten Fragen leiten wir nicht an die Zahnzusatzversicherung weiter.

  • Gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen und ohne Leistungsbegrenzungen?

    Solche Tarife existieren, sind aber fast nie empfehlenswert. Sie sollten eher zu Tarifen mit einer Summenbegrenzung greifen und darauf achten, dass die Grenze nicht zu niedrig liegt. Gute Tarife leisten in den ersten vier Jahren mindestens 3.000 Euro und spätestens ab dem fünften Jahr in vollem tariflichen Umfang.

  • Wird mein Zahnarzt von der Zahnzusatzversicherung zum Zustand meiner Zähne befragt?

    Besonders dann, wenn Sie kurz nach Abschluss einer privaten Zahnversicherung Leistungen einfordern, wird die Versicherung hellhörig. Da es oft um hohe Erstattungsbeträge geht, will die Versicherung wissen, ob die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten war. In diesem Fall müsste die Versicherung keine Zahlung leisten. Zur Überprüfung fordert die Versicherung Ihre Patientenakte beim Zahnarzt an und kontrolliert diese. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Behandlungsempfehlung bereits vermerkt wurde, sollten Sie bei Ihrem Zahnarzt nachfragen.

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