Wer kurz vor einer Zahnbehandlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, um beispielsweise die Kosten für einen hochwertigen Zahnersatz zu senken, steht vor einer wichtigen Einschränkung: Bestimmte Tarife gewähren keinen sofortigen Versicherungsschutz. Der Leistungsanspruch beginnt erst nach einer festgelegten Wartezeit.
Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, jedoch übernimmt kein Tarif die Kosten für Behandlungen, welche schon vor Vertragsabschluss angeraten waren. Eine Zahnzusatzversicherung sollte daher möglichst früh abgeschlossen werden – am besten bevor der Zahnarzt eine Behandlung anrät.
Begrenzte Erstattung in den ersten Jahren
Auch wenn Sie eine Versicherung ohne Wartezeit abgeschlossen haben, ist die Leistung in der Regel durch eine Zahnstaffel eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Kostenerstattung in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt ist – zum Beispiel für Zahnersatz auf 1.000 Euro im ersten Versicherungsjahr. Auf welche Summen die Erstattung genau begrenzt ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab.
Zu den typischen Leistungen einer Zahnzusatzversicherung zählen beispielsweise:
Sie übernimmt Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht gedeckt werden, wie zum Beispiel den hohen Eigenanteil für ein Zahnimplantat.
Während gesetzliche Krankenkassen nur einen festen Zuschuss für die Standardbehandlung je nach Befund übernehmen, decken leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen auch hochwertige Behandlungen und Zusatzleistungen, welche Implantate oder kieferorthopädische Maßnahmen einschließen.
Wie hoch die Erstattungen sind, hängt vom Tarif ab
Sie sollten bei der Auswahl eines Tarifs darauf achten, welcher Prozentsatz der Kosten für Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Zahnreinigung übernommen werden und ob der Versicherungsschutz auch Implantate beinhaltet. Ebenso gilt es die versicherten Leistungen zu beachten. Reine Zahnersatzversicherungen übernehmen nur die Kosten für den Zahnersatz. Andere Tarife leisten ergänzend dazu auch noch für Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
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