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Pflegegeld: Staatliches Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent

München, 20.12.2024 | 17:26 | npa

Das staatliche Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung wird auch im Jahr 2025 angehoben. Die Anpassungen zum neuen Jahr wurden im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen und sehen eine Erhöhung um 4,5 Prozent für verschiedene Leistungen vor. 2024 wurden die Leistungen bereits um 5 Prozent erhöht.

Eine ältere Frau sitzt auf dem Bett, eine jüngere Frau hält sie fest und lächelt sie anTrotz Erhöhung reicht das staaliche Pflegegeld oftmals nicht aus
Dennoch bleibt der selbst zu tragende Eigenanteil von Pflegebedürftigen mit durchschnittlich 2.600 Euro für die stationäre Pflege aufgrund der deutlich gestiegenen Preise unverändert hoch.

Dabei sollen eigentlich mit der regelmäßigen Anpassung der Pflegeleistungen die Zahlungen laut dem Bundesministerium für Gesundheit "regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert" werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern und den gestiegenen Kosten in der Pflege gerecht zu werden. Die Anpassung soll künftig alle drei Jahre erfolgen, die nächste Erhöhung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
 

Die wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr


Pflegegeld 2025
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher: 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher: 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher: 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher: 947 Euro)

Pflegesachleistungen 2025
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher: 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher: 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher: 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher: 2.200 Euro)

Weitere Erhöhungen sind für die Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, Verhinderungspflege sowie für den Entlastungsbetrag, für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen vorgesehen.

Gesetzliches Pflegegeld oft nicht ausreichend

Trotz der Erhöhungen reicht das gesetzliche Pflegegeld nicht, um die anfallenden Kosten für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vollständig zu decken. Pflegende Angehörige müssen daher oftmals ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Arbeit vollständig aufgeben, wodurch ein erheblicher finanzieller Verlust entsteht. Hinzu kommen Ausgaben für Zuzahlungen für die ambulante oder stationäre Pflege, für Medikamente und Hilfsmittel, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Um die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten, ist oft eine Pflegetagegeldversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Sie zahlt im Pflegefall eine festgelegte monatliche Summe aus, die frei verwendet werden kann. Die Versicherten können die Höhe der abhängig vom Pflegegrad ausgezahlten Summe selbst wählen.

Quellen:
Pflege.de
BVA
Allgäuer Zeitung

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