Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Pflegegeld 2024: Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige bis zu 45 Euro mehr Pflegegeld - Aber reicht das aus?

München, 6.12.2023 | 15:55 | dor

Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Dabei übernehmen in vielen Fällen Angehörige die Pflege ihrer Verwandten. Um Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Pflege finanziell zu unterstützen, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld. Dieses wird jetzt das erste Mal seit 2017 zum 01.01.2024 um fünf Prozent erhöht und soll auch künftig alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Trotz dieser positiven Entwicklung stellt sich weiter die Frage, ob das Pflegegeld tatsächlich zur Deckung der Pflegekosten ausreicht.

Betreuerin besucht älteren Mann zu Hause.Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige bis zu 45 Euro mehr Pflegegeld

Um Anspruch auf das Pflegegeld zu haben, muss die pflegebedürftige Person zu Hause durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Dritte gepflegt werden und mindestens einen Pflegegrad 2 haben. Das Pflegefeld, welches der pflegebedürftigen Person zur freien Verwendung zur Verfügung steht, wird oftmals genutzt, um die pflegenden Angehörigen finanziell zu entlasten.

Ab Januar 2024 wird das Pflegegeld je nach Pflegegrad um bis zu 45 Euro pro Monat erhöht. Die neuen Sätze betragen:

  • Pflegegrad 1: keinen Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332 Euro (plus 16 Euro)
  • Pflegegrad 3: 572 Euro (plus 27 Euro)
  • Pflegegrad 4: 764 Euro (plus 36 Euro)
  • Pflegegrad 5: 946 Euro (plus 45 Euro)

Für den Januar 2025 steht ebenfalls bereits eine weitere Anpassung des Pflegegeldes um eine Erhöhung von 4,5 Prozent fest. Trotz der Erhöhung des Pflegegeldes können die Leistungen in vielen individuellen Fällen nicht ausreichen.

Hilfe zur Pflege: Wenn das Pflegegeld nicht ausreicht

Sind Pflegebedürftige trotz des Pflegegeldes nicht in der Lage, die entstehenden Kosten für ihre Pflege zu zahlen, dann können sie Hilfe zur Pflege beantragen. In diesen Fällen werden die verbleibenden Kosten bis zur vollen Höhe durch den Sozialhilfeträger übernommen. Diese Hilfe greift jedoch erst, wenn das eigene Vermögen von Bar- und Geldwerten bis zu einer Schongrenze von 10.000 Euro (20.000 Euro für Verheiratete) aufgebraucht wurde. Es ist somit nur für Härtefälle vorgesehen.

Neben den eigentlichen Pflegekosten können für Angehörige, die die Pflege übernehmen, zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Dazu gehören z.B. Kosten für Pflegehilfen, Medikamente und Therapien, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, sowie eventuelle Einkommensverluste, wenn Angehörige für die Pflegeaufgaben ihre Arbeit reduzieren oder ganz aufgeben müssen.

Da die Kosten je nach Einzelfall stark variieren können und oftmals die eigenen Mittel und das bezogene Pflegegeld übersteigen, kann es zu einem Vermögensverlust kommen, bevor eine pflegebedürftige Person zum Erhalt der Hilfe zur Pflege berechtigt ist.

Angehörige entlasten mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung

Eine private Pflegetagegeldversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Sie leistet bereits ab Pflegegrad 1 und ist in der Höhe an die gleiche Staffelung der Pflegestufen gebunden. Das Geld kann ebenfalls frei verwendet und daher zur Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt werden. Damit kann eine Pflegetagegeldversicherung eine gute Ergänzung zum Pflegegeld der Pflegekassen sein.

Quellen: 

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/sgb/xii/hilfe-zur-pflege/

Weitere Nachrichten zum Thema Pflegeversicherung