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München, 6.12.2023 | 15:55 | dor
Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Dabei übernehmen in vielen Fällen Angehörige die Pflege ihrer Verwandten. Um Pflegebedürftige und Angehörige bei der häuslichen Pflege finanziell zu unterstützen, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld. Dieses wird jetzt das erste Mal seit 2017 zum 01.01.2024 um fünf Prozent erhöht und soll auch künftig alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Trotz dieser positiven Entwicklung stellt sich weiter die Frage, ob das Pflegegeld tatsächlich zur Deckung der Pflegekosten ausreicht.
Um Anspruch auf das Pflegegeld zu haben, muss die pflegebedürftige Person zu Hause durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Dritte gepflegt werden und mindestens einen Pflegegrad 2 haben. Das Pflegefeld, welches der pflegebedürftigen Person zur freien Verwendung zur Verfügung steht, wird oftmals genutzt, um die pflegenden Angehörigen finanziell zu entlasten.
Ab Januar 2024 wird das Pflegegeld je nach Pflegegrad um bis zu 45 Euro pro Monat erhöht. Die neuen Sätze betragen:
Für den Januar 2025 steht ebenfalls bereits eine weitere Anpassung des Pflegegeldes um eine Erhöhung von 4,5 Prozent fest. Trotz der Erhöhung des Pflegegeldes können die Leistungen in vielen individuellen Fällen nicht ausreichen.
Sind Pflegebedürftige trotz des Pflegegeldes nicht in der Lage, die entstehenden Kosten für ihre Pflege zu zahlen, dann können sie Hilfe zur Pflege beantragen. In diesen Fällen werden die verbleibenden Kosten bis zur vollen Höhe durch den Sozialhilfeträger übernommen. Diese Hilfe greift jedoch erst, wenn das eigene Vermögen von Bar- und Geldwerten bis zu einer Schongrenze von 10.000 Euro (20.000 Euro für Verheiratete) aufgebraucht wurde. Es ist somit nur für Härtefälle vorgesehen.
Neben den eigentlichen Pflegekosten können für Angehörige, die die Pflege übernehmen, zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Dazu gehören z.B. Kosten für Pflegehilfen, Medikamente und Therapien, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, sowie eventuelle Einkommensverluste, wenn Angehörige für die Pflegeaufgaben ihre Arbeit reduzieren oder ganz aufgeben müssen.
Da die Kosten je nach Einzelfall stark variieren können und oftmals die eigenen Mittel und das bezogene Pflegegeld übersteigen, kann es zu einem Vermögensverlust kommen, bevor eine pflegebedürftige Person zum Erhalt der Hilfe zur Pflege berechtigt ist.
Eine private Pflegetagegeldversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Sie leistet bereits ab Pflegegrad 1 und ist in der Höhe an die gleiche Staffelung der Pflegestufen gebunden. Das Geld kann ebenfalls frei verwendet und daher zur Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt werden. Damit kann eine Pflegetagegeldversicherung eine gute Ergänzung zum Pflegegeld der Pflegekassen sein.
Quellen:
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegegeld/
https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/sgb/xii/hilfe-zur-pflege/
Während ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt wird, werden knapp 800.000 Menschen vollstationär in Pflegeheimen betreut. Doch die Kosten für einen solchen Pflegeplatz steigen immer weiter.
Die Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Eine mögliche Lösung zur Entlastung könnte in der Verpflichtung der Länder zur Übernahme von Investitionskosten in Pflegeheimen sein.
Seit September 2022 müssen Pflegeheime bundesweit ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen. Experten rechnen von einem Anstieg des Eigenanteils an den Pflegekosten um 500 bis 700 € im Monat.