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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen ist vor allem im Bereich der Alternativ­medizin stark eingeschränkt. Auch für Brillen und Kontaktlinsen leisten die gesetzlichen Kassen nur unter strengen Voraussetzungen.
  • Durch den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse hinaus reichen.
  • Die Tarife unterstützen Sie bei Ihren Aufwendungen für Alternativmedizin, Sehhilfen, Vorsorge und Impfungen und helfen Ihnen dabei Ihren eigenen Kostenanteil zu reduzieren.
  • Die jeweiligen Leistungsbausteine einer ambulanten Zusatz­versicherung lassen sich auch einzeln versichern. Etwa mit einer reinen Heilpraktiker- oder Brillen­zusatz­versicherung.
  • Viele ambulante Zusatzversicherungen können auch mit Vorerkrankung abgeschlossen werden.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?
  2. Kosten der ambulanten Zusatzversicherungen
  3. Leistungen für Alternativmedizin
  4. Leistungen für Sehhilfen und LASIK-Operationen
  5. Leistungen für Impfungen und Vorsorge
  6. Ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
  7. Für wen lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?
  8. Ambulante Zusatzversicherungen vergleichen
  9. Häufige Fragen

 

Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie sich Leistungen für ambulante Behandlungen, die über den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Dies gilt vor allem für den Bereich der alternativen Medizin. Aber auch Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen, Impfungen sowie zusätzliche Vorsorge­untersuchungen sind im Schutz vieler ambulanter Zusatz­versicherungen eingeschlossen. So erhalten Sie einen Versicherungs­schutz, der mit dem eines privat Krankenversicherten vergleichbar ist.

Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:

  • Alternativmedizin
  • Sehhilfen
  • Vorsorge
  • Impfungen

In diesen Bereichen erstattet eine ambulante Zusatzversicherung die entstehenden Kosten im Rahmen gewisser Höchstgrenzen teilweise oder sogar vollständig. Die Erstattungshöchstgrenzen gelten meist für einen Zeitraum von 1 oder 2 Jahren und belaufen sich jeweils auf mehrere Hundert Euro. Die genaue Höhe der jeweiligen Erstattungs­grenzen unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Entsprechende Versicherungs­policen sind häufig mit Mindestlaufzeiten von 1 oder 2 Kalender- bzw. Versicherungs­jahren verbunden.

 

Kosten der ambulanten Zusatzversicherung

Die Kosten einer ambulanten Zusatzversicherung sind grundsätzlich vom Leistungsumfang der Versicherung abhängig. Außerdem hat Ihr Alter bei Vertragsabschluss Auswirkungen auf den monatlichen Versicherungsbeitrag. Je älter Sie zum Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses sind, desto höher sind die zu erwartenden Kosten. Falls Sie an Vorerkrankungen leiden, erheben manche Versicherungs­gesellschaften einen Risikozuschlag, durch den sich Ihr Beitrag leicht erhöhen kann.

Monatliche Kosten für eine ambulante Zusatzversicherung aus dem CHECK24-Vergleich nach Altersgruppen. Stand: Mai 2023
Alter der Person Günstigster Tarif Leistungsstarker Tarif
20 Jahre 4,90 € 20,76 €
30 Jahre 8,59 € 31,64 €
40 Jahre 10,66 € 38,76 €
50 Jahre 13,57 € 41,68 €
60 Jahre 16,05 € 42,72 €

 

Kosten senken:

Wenn Sie auf bestimmte Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung verzichten können, lassen sich mit anderen Versicherungstarifen alterativ auch vereinzelte Bausteine absichern. Etwa mit einer reinen Heilpraktiker- oder Brillenzusatz­versicherung. Unsere Experten für Krankenzusatz­versicherungen helfen Ihnen gerne dabei, den passenden Tarif für Sie zu finden.

 

Leistungen für Alternativmedizin

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von alternativen Behandlungen für gewöhnlich nicht. Vereinzelt werden sie als freiwillige Zusatzleistung gewährt, die Zuschüsse sind jedoch meist auf wenige Therapie­verfahren beschränkt und in der Höhe stark begrenzt. Außerdem werden Behandlungen beim Heilpraktiker grundsätzlich nicht durch die GKV übernommen.

Wer bei gesundheitlichen Beschwerden auch alternative Heilmethoden nutzen möchte, sollte sich daher für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung entscheiden. Die meisten Tarife bezuschussen nicht nur die Kosten für einen Heilpraktiker, sondern zahlen auch für Naturheilverfahren bei speziell ausgebildeten Medizinern. Gute Tarife übernehmen hier einen Großteil der Behandlungskosten.

Bevor Sie eine ambulante Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, welche alternativen Therapien der Tarif übernimmt. Meistens zahlen die Versicherer für alle Heilmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Einige Versicherer legen jedoch in einem eigenen Verzeichnis fest, welche Therapien sie übernehmen.

 

Unter anderem können folgende Behandlungen von einer ambulanten Zusatz­versicherung erstattet werden:

  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

    Die TCM besagt, dass die Lebensenergie (Qi) auf zwölf Bahnen (Meridiane) fließt. Krankheiten erfolgen nach der TCM dann, wenn der Energiefluss gestört wird. Zur Traditionellen Chinesischen Medizin zählen unter anderem Akupunktur, Moxibustion, Arzneimitteltherapie, Ernährungslehre, Tuina-Massage, Tai Chi und Qigong.

  • Homöopathie

    Homöopathie beruht auf dem Ähnlichkeitsprinzip. Dieses besagt, dass Krankheiten mit einem verdünnten homöopathischen Mittel geheilt werden können, welches bei gesunden Menschen die Krankheits­symptome auslöst. Weitere Grundprinzipien der Homöopathie sind die Arzneimittelprüfung und die Potenzierung.

  • Massagen

    Mit Massagen sollen Muskelverspannungen im Körper durch Druck gelöst und das körperliche Wohlbefinden gesteigert werden. Auch spezielle Massagen wie Bindegewebs- oder Unterwasser­massagen sind durch die Versicherung erstattungsfähig, solange sie von einem Heilpraktiker oder Arzt durchgeführt werden.

  • Osteopathie

    Ziel der Osteopathie ist die Beseitigung von Bewegungs­einschränkungen, Verspannungen und Fehlhaltungen im gesamten Körper. Für die Behandlung werden spezielle Grifftechniken angewandt, wobei lediglich die Hände eingesetzt werden. Medikamente oder andere Hilfsmittel sind in der Osteopathie nicht vorgesehen.

  • Chiropraktik

    Die Chiropraktik ähnelt der Osteopathie, fokussiert sich allerdings auf Behandlungen der Wirbelsäule und Gelenke. Auch hier findet die Versorgung mit den Händen statt. Durch den Einsatz gezielter Handgriffe werden vorhandene Blockierungen erkannt und behandelt.

  • Thermotherapie

    Wärme- und Kältebehandlungen sollen dazu führen, dass Verspannungen im Körper gelöst werden. Eine positive Wirkung auf das vegetative Nervensystem und die Psyche einer behandelten Person wird vor allem der Wärme­therapie zugesprochen.

 

Tarif mit passenden Leistungen finden:

Falls Sie nicht wissen, ob ein Tarif die von Ihnen gewünschten Behandlungen aus der GebüH oder dem Hufeland-Verzeichnis bezuschusst, sollten Sie sich vor einem Vertrags­abschluss beraten lassen. Unsere unabhängigen Versicherungs­experten stehen Ihnen hierfür Werktags von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

 

Leistungen für Sehhilfen und LASIK-Operationen

Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten für Ihre Brille oder Kontaktlinsen. Einige Tarife übernehmen sogar die Kosten für Sonnenbrillen mit Sehstärke. Auch LASIK-Operationen, bei denen eine Fehlsichtig­keit per Laser­behandlung korrigiert wird, werden in vielen Tarifen bezuschusst.

Zum Vergleich: Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst Brillengläser nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres nur dann, wenn Sie an einer Fehlsichtigkeit von mindestens 6,25 Dioptrien leiden. Für die Bezuschussung von Kontaktlinsen durch die GKV muss Ihr Dioptrie-Wert mindestens 8,00 betragen. Liegt Ihr Dioptrie-Wert niedriger, müssen Sie ohne Zusatz­versicherung die Kosten Ihrer Sehhilfe vollständig selbst übernehmen. Brillen­gestelle und LASIK-Operationen werden von der GKV generell nicht erstattet. Da sich die Augen mit steigendem Alter häufig verschlechtern, sind viele Menschen regelmäßig auf eine neue Sehhilfe angewiesen. Die ambulante Zusatz­versicherung koppelt die Erstattung nicht an Ihren Dioptrien-Wert. Je nach Tarif können Sie sich regelmäßige Zuschüsse von mehreren Hundert Euro sichern.

 

Leistungen für Impfungen und Vorsorge

Weitere Leistungen einer ambulanten Zusatz­versicherung betreffen Impfungen und Vorsorge­untersuchungen. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen hier nicht für alle möglichen Behandlungen auf. Je nach Tarif bezuschusst die ambulante Zusatz­versicherung die Kosten oder erstattet sie sogar vollständig.

 

Mögliche Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung für Impfungen und Vorsorge:

  • Reiseimpfungen und erweiterte Schutzimpfungen

    Sowohl Reiseimpfungen (z. B. Malaria oder Gelbfieber) als auch Impfungen gegen Grippe, FSME (Zeckenschutz), HPV (Gebärmutterhalskrebs), Hepatitis (A & B), Cholera und Typhus können durch die ambulante Zusatz­versicherung abgedeckt werden. Die GKV leistet hier oftmals nur auf freiwilliger Basis oder für bestimmte Alters- und Risikogruppen, etwa bei der Grippeimpfung ab dem 60. Geburtstag.

  • Krebsvorsorge (Brust-, Darm-, Prostata- und Hautkrebs)

    Hierzu zählen Testverfahren zur frühzeitigen Krebserkennung, beispielsweise Screenings der Haut, Blutunter­suchungen oder Röntgenuntersuchungen.

  • Schlaganfallprävention

    Um das Risiko eines Schlaganfalls zu minimieren, bezuschusst die ambulante Zusatzver­sicherung Untersuchungen, bei denen das Gehirn auf Blutgerinnsel geprüft wird.

  • Schwangerschaftsuntersuchungen

    Die Vitalität des Babys kann im Mutterleib geprüft und Erkrankungen des Kindes frühzeitig erkannt werden. Die gesetzliche Krankenkasse leistet auch hier nicht für alle Vorunter­suchungen.

  • Schilddrüsenuntersuchungen

    Die Folgen einer Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse reichen von Müdigkeit und Schlafstörungen, Verschlechter­ungen des Hautbilds und Gewichts­verlust bis zu Nervosität oder sogar Depressionen. Wird eine veränderte Funktionsweise der Schilddrüse früh erkannt, kann sie in den meisten Fällen medikamentös behandelt werden.

  • Glaukom-Vorsorge zur Erkennung von grünem Star

    Im Bereich der Augen leistet die ambulante Zusatzversicherung für die Erkennung von grünem Star, der unbehandelt zur Erblindung führen kann. Die GKV kommt für die Kosten nur bei begründetem Krankheitsverdacht auf.

  • Untersuchungen zur Erkennung von Osteoporose

    Durch Bestimmung des Mineralgehaltes im Knochengerüst kann eine entstehende Osteoporose erkannt und behandelt werden. Die GKV leistet hier alle 5 Jahre und nur bei bereits diagnostizierter Osteoporose.

  • Kinder- und Jugendvorsorge

    Manche Tarife bieten ein Paket von erweiterten Vorsorgeuntersuchungen, die speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Von der gesetzlichen Krankenkasse werden diese Leistungen in der Regel nicht übernommen.

 

Ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Da eine ambulante Zusatzversicherung den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert und Ihnen eine umfangreichere Versorgung sichert, kann sie sich durchaus als sinnvoll erweisen. So können sich beispielsweise junge Versicherungs­nehmer die Kosten für Vorsorgeunter­suchungen erstatten lassen, obwohl die gesetzliche Krankenkasse meist erst in höherem Alter dafür aufkommen würde. Wie alle anderen Krankenzusatz­versicherungen ist die ambulante Zusatzversicherung nur dann sinnvoll, wenn Sie die versicherten Leistungen auch benötigen.

Falls Sie auf Leistungen für Sehhilfen oder Behandlungen durch Heilpraktiker verzichten können, ist eine andere Versicherung für Sie möglicherweise sinnvoller. Durch die spezifischere Leistungs­abdeckung einer Heilpraktikerzusatzversicherung oder einer Brillenzusatzversicherung sind die Beiträge solcher Tarife entsprechend günstiger. Manche Anbieter werben außerdem mit Tarifen, die einen Teil der Kosten für Zahnersatz erstatten. Da die Leistungen im Rahmen einer ambulanten Zusatzversicherung oft stark eingeschränkt sind, sollten Sie Zahnersatz besser über eine separate Zahnzusatzversicherung absichern.

Da durch eine ambulante Krankenzusatzversicherung viele Bereiche gleichzeitig abdeckt werden, wird sie teilweise als weniger sinnvoll eingeschätzt. Grund dafür ist, dass nicht alle Personen den vollen Umfang der versicherten Leistungen benötigen. Gehen Sie allerdings davon aus, dass Sie Leistungen für Alternativmedizin, Sehhilfen, Impfungen und Vorsorge beziehen werden, kann der Abschluss einer ambulanten Zusatz­versicherung für Sie definitiv sinnvoll sein.

 

Für wen lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung?

Eine ambulante Zusatzversicherung kann sich für Sie lohnen, wenn mindestens einer der genannten Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie möchten Vorsorgeuntersuchungen auch schon in jungem Alter wahrnehmen, bevor die Krankenkasse eventuell dafür aufkommt.
  • Für ambulante Behandlungen wollen Sie den Status eines Privatpatienten genießen.
  • Sie möchten, dass Behandlungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenver­sicherung nicht vorgesehen sind, dennoch bezuschusst/erstattet werden.
  • Sie wollen sich über eine reine Heilpraktiker- oder Brillenver­sicherung hinaus versichern.

 

Expertenberatung

Falls Sie nicht wissen, ob sich eine ambulante Zusatzversicherung für Sie lohnt, lassen Sie sich beraten. Nutzen Sie hierfür gerne unseren kostenlosen und unverbindlichen Service. Sie erreichen unsere Experten für Krankenzusatz­versicherungen werktags von 8 - 20 Uhr per Telefon oder per E-Mail.

 

Ambulante Zusatzversicherungen vergleichen

Um den passenden Tarif zu finden, sollte vor dem Abschluss einer ambulanten Zusatzver­sicherung ein möglichst umfangreicher Versicherungsvergleich stattfinden. Mit CHECK24 können Sie schnell und unkompliziert zahlreiche Tarife für ambulante Zusatzver­sicherungen miteinander vergleichen. Bevor Sie unseren Vergleich starten, können Sie angeben, welche Leistungen Sie in Ihren Versicherungs­schutz einschließen möchten.

Falls Sie vor Ihrem Vertragsabschluss Fragen zur ambulanten Zusatzver­sicherung haben oder anderweitig Auskunft oder Unterstützung für Ihre Tarifsuche benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere unabhängigen Experten für Krankenzusatz­ver­sicherungen. Der gesamte Beratungsservice ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

 

Häufige Fragen

  • Übernimmt die ambulante Zusatzversicherung auch mehrere günstige Leistungen (z. B. für Brillen)?

    Die ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten Ihrer Behandlungen bis zur vertraglichen Erstattungshöchst­grenze. Ob diese durch mehrere günstige Leistungen oder eine einzelne teure Behandlung erreicht wird, spielt keine Rolle. Sollten Sie Ihre maximale Erstattungs­grenze in einem Abrechnungs­zeitraum erreichen, müssen Sie für den darüberliegenden Teil der Kosten selbst aufkommen.

  • Was muss ich beachten, wenn ich Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?

    Wollen Sie direkt nach Abschluss Ihrer Zusatzversicherung Leistungen beziehen, sollten Sie darauf achten, dass der Tarif nicht mit einer Wartezeit verbunden ist. Zwar verzichten bereits viele Versicherungs­gesellschaften auf eine Wartezeit, in manchen Tarifen ist die Kostenerstattung allerdings erst 3 Monate nach Vertragsabschluss möglich. Außerdem benötigen Sie für die Kostenerstattung immer einen Leistungsnachweis in Form einer Rechnung, die Sie im Anschluss bei Ihrem Versicherungs­träger einreichen. Dies kann in der Regel über E-Mail, Post oder über die App des Versicherungs­anbieters erfolgen.

  • Übernimmt die ambulante Zusatzversicherung Kosten für Behandlungen bei Privatärzten?

    Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse kommt die ambulante Zusatz­versicherung auch für naturheilkundliche Behandlungen durch Privatärzte auf. Da Privatärzte meist höhere Regelsätze verlangen, sollten Sie allerdings beachten, dass die Kosten vergleichsweise hoch sind und die Erstattungshöchst­grenzen der ambulanten Zusatz­versicherung dadurch schnell erreicht werden können. Liegen die Kosten über der Grenze, müssen Sie für den entsprechenden Anteil selbst aufkommen.

  • Kann ich eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen?

    Ja, der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung ist auch ohne Gesundheitsprüfung möglich. Allerdings wird die Auswahl an Tarifen dadurch etwas eingeschränkt. Manche Tarife werben trotz Gesundheitsprüfung damit, dass alle Vorerkrankungen versicherbar sind. Bevor Sie sich explizit für einen Tarif ohne Gesundheits­prüfung entscheiden, können Sie immer prüfen, ob Sie sich trotz Gesundheits­prüfung in einem anderen Tarif versichern könnten.

    Im schlimmsten Fall lehnt die Versicherungs­gesellschaft Ihren Antrag auf Versicherung ab, wodurch Ihnen allerdings keine Nachteile entstehen. Auf Wunsch prüfen unsere Versicherungs­experten gerne, ob ein Tarif für Sie in Frage kommt.

  • Leisten alle ambulanten Zusatzversicherungen das Gleiche?

    Nein, die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. Neben unterschiedlichen Erstattungs­höchstgrenzen und eventuellen Wartezeiten bieten manche Tarife auch exklusive Zusatzleistungen. So existieren Tarife, die Leistungen einer Reisekranken­versicherung (z. B. Rücktransport nach Deutschland) beinhalten. Andere Tarife erstatten einen Teil der Kosten von Fitnessstudios, Hörgeräten, Zahnprophylaxe oder Zahnersatz.

  • Warum sollte ich Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nutzen?

    Durch die frühzeitige Erkennung einer Krankheit verbessern sich die Chancen auf Heilung. Besonders bei schweren Erkrankungen wie Krebs ist die Früherkennung ausschlaggebend für die Genesungs­aussichten. Die meisten Krankenkassen kommen erst ab einem gewissen Alter für entsprechende Vorunter­suchungen auf. Durch eine ambulante Zusatzversicherung können Sie sich – unabhängig von Ihrem Alter – die Kosten für solche Untersuchungen teilweise oder vollständig erstatten lassen.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 Tarifvarianten der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.