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Pflegegrad 5

Personen mit Pflegegrad 5 haben schwerste Beeinträchtigungen und benötigen eine besondere Pflege. Dafür bezahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse.

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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 22.01.2024

Pflegebedürftige Menschen benötigen je nach dem Grad ihrer Hilfsbedürftigkeit eine entsprechende Betreuung. Pflegegrad 5 ist der höchste von fünf Pflegegraden und gilt damit für besonders schwere Pflegefälle.

Personen, die ihn erhalten, leiden unter schwersten Beeinträchtigungen und brauchen rund um die Uhr Hilfe. Sie erhalten demnach auch die höchsten Leistungen der Pflegekasse.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Für die Feststellung eines Pflegegrades sind die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und Medicproof zuständig – der MDK für gesetzlich Versicherte und Medicproof für Privatversicherte. Stellt jemand bei seiner Pflegepflichtversicherung einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades, besuchen ihn die Gutachter in seiner häuslichen Umgebung.

Anhand eines Punktesystems stellen sie fest, wie sehr die Person in verschiedenen Alltagsbereichen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Jeder Bereich wird dabei unterschiedlich stark gewichtet.

Modul

Gewichtung

Mobilität

10 %

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

7,5 %

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

7,5 %

Selbstversorgung

40 %

Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Belastungen

20 %

Alltagsleben und soziale Kontakte

15 %

 

Das Punktesystem reicht bis 100 Punkte. Wer zwischen 90 und 100 Punkte bekommt, erhält den Pflegegrad 5.

Pflegestufen und Pflegegrade

Pflegebedürftige werden seit der Pflegereform 2017 in Pflegegrade eingeteilt. Zuvor galten drei Pflegestufen. Personen mit einer Pflegestufe erhielten im Zuge der Reform automatisch einen Pflegegrad. Ein erneutes Begutachtungsverfahren war nicht nötig.

Pflegerad 5 erhielten bei der Umstellung nur Personen, die Pflegestufe 3 hatten und eine eingeschränkte Alltagskompetenz (meist Demenz) oder ein Härtefall vorlag. Über den Härtefall entschied die Pflegepflichtversicherung. Er konnte etwa vorliegen, wenn eine Person eine schwere Krankheit im Endstadium oder eine Querschnittslähmung hatte.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung im Pflegegrad 5

Egal ob private Pflegepflichtversicherung oder gesetzliche Pflegekasse – bei den Leistungen im Pflegefall gibt es keine Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten. Da Pflegegrad 5 der höchste Pflegegrad mit den meisten Einschränkungen ist, bekommen Personen mit dieser Schwere der Pflegebedürftigkeit die höchstmöglichen Pflegeleistungen.

Leistungen abhängig vom Pflegegrad

Viele Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind vom Pflegegrad und der Form der Pflege abhängig. Lässt sich ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 5 etwa von Angehörigen oder freiwilligen Helfern zu Hause pflegen, erhält er dafür ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro. In niedrigeren Pflegegraden würde er weniger bekommen.

Wird für die ambulante Pflege ein professioneller Dienst eingesetzt, so kann der Betroffene im Pflegegrad 5 über 2.095 Euro pro Monat von seiner Pflegeversicherung verfügen. Diese Leistungen werden Pflegesachleistungen genannt.

Bei einer vollstationären Pflege zahlt die Versicherung 2.005 Euro pro Monat dazu.

Auch die Mittel für eine Tages- und Nachtpflege hängen vom Pflegegrad ab. Tages- und Nachtpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person entweder nur am Tag oder nur in der Nacht in einer teilstationären Einrichtung betreut wird. Im Pflegegrad 5 erhalten die Betroffenen dafür 1.995 Euro monatlich.

Pflegegradunabhängige Leistungen

Daneben gibt es Leistungen, die für alle Pflegebedürftigen – egal, welchen Pflegegrad sie haben – gleich sind. Dazu zählt etwa der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Alle Pflegebedürftigen, die sich ambulant pflegen lassen, können diesen Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie beispielsweise eine Einkaufs- oder Haushaltshilfe verwenden.

Für die Verhinderungspflege stehen jedem Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 die gleichen Mittel zur Verfügung: ein Zuschuss von 1.612 Euro. Der Betrag für die Kurzzeitpflege wurde durch die Pflegereform von 2022 auf 1.774 Euro erhöht. Die Kurzzeitpflege kann pro Jahr für bis zu acht Wochen, die Verhinderungspflege für sechs Wochen in Anspruch genommen werden.

Verbrauchsbestimmte Pflegehilfsmittel bezuschusst der Staat pauschal mit 40 Euro pro Monat. Für weitere Hilfsmittel wie etwa ein Notrufsystem gibt es ebenfalls Zuschüsse.

Weitere pflegegradunabhängige Leistungen

  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung für barrierefreies Wohnen
  • Wohngruppenförderung
  • Pflegeberatung und Beratungsbesuche
  • Pflegekurse für Angehörige

Möglichkeit zur umfangreichen Absicherung

Trotz vergleichsweise hoher Zuschüsse im Pflegegrad 5 reicht die Absicherung der Pflegepflichtversicherung nicht aus, um sämtliche anfallenden Pflegekosten im Ernstfall zu decken. Gerade im höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit ist eine pflegeintensive und daher auch kostspielige Betreuung notwendig.

Wer für diesen Fall vorsorgen möchte, tut gut daran, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Vergleichen Sie am besten mehrere Anbieter – Sie können bis zu 84 Prozent bei den Beiträgen sparen.

Bei Fragen rund um die Pflegeversicherung stehen Ihnen die Experten von CHECK24 gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie völlig unverbindlich und kostenfrei – von Montag bis Freitag telefonisch oder per E-Mail.

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