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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 25.11.2024
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entfällt. Überschreitet Ihr Einkommen diese Grenze, können Sie sich frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze richtet sich nach dem Lohnniveau des Vorjahres und wird vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu kalkuliert. Für das Jahr 2025 liegt sie bei 73.800 Euro. Ab dem 01.01.2025 wird die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro erhöht.
Unterschied zur Beitragsbemessungsgrenze
Obwohl es sich um zwei verschiedene Rechengrößen handelt, wird die Versicherungspflichtgrenze häufig mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommensgrenze Abgaben für Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Sie liegt 2025 bei 66.144 Euro. Wenn Ihr Einkommen höher ist, wird der Mehrverdienst für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht berücksichtigt.
In Deutschland gilt für Angestellte eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wer sich als Angestellter privat versichern möchte, muss ein Bruttoeinkommen über 73.800 Euro vorweisen. Liegt der Lohn eines Arbeitnehmers darunter, ist er sozialversicherungspflichtig und muss gesetzlich versichert bleiben.
Wer sich trotz eines Einkommens oberhalb der Versicherungspflichtgrenze für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, gilt spätestens ab dem nächsten Kalenderjahr als freiwillig gesetzlich versichert. Dadurch ergeben sich keine Änderungen.
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für jeden. So können sich unter anderem Selbstständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.
Auch für Beamte und Beamtenanwärter während eines Referendariats gilt diese Einkommensgrenze nicht. Sie erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe und können ungeachtet ihrer Besoldung eine private Beihilfeversicherung abschließen.
Für Studenten gibt es ebenfalls eine Sonderregelung. Sie können sich bis zu drei Monate nach Beginn ihres Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung für Studenten abschließen. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Unter gewissen Voraussetzungen können sich auch Angestellte mit geringerem Einkommen von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen.
Liegt Ihr Gehalt als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze, gelten Sie als versicherungsfrei. Ohne Ihr aktives Handeln ergeben sich dadurch keine Auswirkungen auf Ihre Versicherung. Sie bleiben weiterhin Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und sind versichert wie bisher.
Möchten Sie hingegen eine private Krankenversicherung abschließen, ist zunächst wichtig, was die Ursache für die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze war.
Beginnen Sie eine neue Anstellung, bei der Ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der aktuell gültigen Grenze von 73.800 Euro liegt, können Sie sofort ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in die private Krankenversicherung wechseln. Die zweimonatige Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt beim Wechsel zur privaten Krankenversicherung.
Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt nach einer Gehaltserhöhung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, ohne dass Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie als Angestellter nicht sofort eine private Krankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Versicherungspflicht endet in diesem Fall erst zum 1. Januar des nächsten Jahres, sofern Ihre Einkünfte auch im Folgejahr über der dann geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Auch hier entfällt die zweimonatige Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung.
Falls eine Kündigungsfrist greift, beginnt diese erst nach Eingang der Annahmebestätigung. Für den Fall, dass die private Krankenversicherung (PKV) Ihren Antrag ablehnt, bleiben Sie Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können also ganz ohne Risiko die gesetzliche Krankenkasse bereits kündigen, bevor Sie überhaupt eine private Krankenversicherung beantragen. Sollten Sie sich anders entscheiden oder der Antrag auf private Krankenversicherung abgelehnt werden, erhält Ihre Krankenkasse keine Annahmebestätigung und Sie bleiben Sie einfach gesetzlich versichert.
"Da die Versicherungsgesellschaften untereinander im Austausch stehen, sollten Sie keine unnötigen Ablehnungen bei einer privaten Krankenversicherung riskieren. Wenn Sie sich privat versichern möchten, helfen die CHECK24-Experten der privaten Krankenversicherung Ihnen gerne weiter. Mein Team und ich beraten ausschließlich zur PKV und kennen die verschiedenen Tarife der Versicherer genau. Gerne beraten wir auch Sie unabhängig und individuell, damit Sie das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Wünsche erhalten."
- Tobias Laber, CHECK24-Spezialist für private Krankenversicherungen
Auch wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze normalerweise eine Voraussetzung für die private Krankenversicherung von Angestellten ist, existieren Sonderfälle. Unter gewissen Voraussetzungen können so auch Menschen mit geringerem oder keinem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.
In diesen Fällen ist Angestellten der Wechsel in eine private Krankenversicherung trotz eines Jahresbruttogehalts unter 73.800 Euro möglich:
Seit dem Jahr 2000 zeigt die Versicherungspflichtgrenze einen deutlichen Aufwärtstrend:
Bei gleichbleibender Entwicklung (Durchschnitt der letzten drei Jahre) würde sich die Versicherungspflichtgrenze 2026 auf etwa 77.250 Euro erhöhen.
Wenn die Möglichkeit zum Wechsel in eine private Krankenversicherung besteht, spricht man allgemein von einer Versicherungsfreiheit. Werden während einer bestehenden Versicherungsfreiheit die notwendigen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, beispielsweise durch eine erneute Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt erneut die gesetzliche Versicherungspflicht ein. Bisher privat Versicherte müssen sich in diesem Fall wieder gesetzlich krankenversichern.
Durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht lässt sich die Rückkehr in die gesetzliche Pflichtversicherung jedoch vermeiden.
Für die Befreiung müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl stellen. In diesem Antrag muss eine anderweitige Versicherung (beispielsweise private Krankenversicherung) nachgewiesen werden. Wer den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen kann, wird in § 8 SGB V festgelegt.
Von einer eintretenden Versicherungspflicht können sich folgende Personengruppen befreien lassen:
Die entsprechenden Antragsformulare werden von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt.
Vorteile | Nachteile |
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Da die Befreiung von der Versicherungspflicht in den meisten Fällen dauerhaft gilt, sollten Sie gründlich prüfen, ob eine Befreiung für Sie sinnvoll ist.
Nach dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Dadurch soll verhindert werden, dass Versicherte in jungen Jahren die hohen Leistungen der privaten Krankenversicherung ausnutzen und später das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung belasten. Ab einem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich erschwert.
Für Arbeitnehmer ist eine Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn sie arbeitslos werden oder ihr Bruttojahresgehalt durch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze wieder unterhalb dieser liegt. Für Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht befreit sind, gilt dies allerdings nicht. Sie bleiben versicherungsfrei, solange sie angestellt sind und nichts arbeitslos werden.
Privat versicherte Selbstständige können wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn sie einen versicherungspflichtigen Job annehmen. Das monatliche Bruttoeinkommen muss hierfür zwischen 538 und 6.150 Euro liegen. Die Selbstständigkeit kann dabei als Nebenberuf fortgesetzt werden. In manchen Fällen ist die Rückkehr auch durch den Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung des Partners möglich.
Weitere Regelungen und Sonderfälle erhalten Sie in unserem Ratgeber zu den Möglichkeiten für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Einbezogen werden alle regelmäßigen Einkünfte wie Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Nicht berücksichtigt werden lediglich unregelmäßige Zahlungen – etwa einmalige Sonderzahlungen, Boni oder Überstundenvergütungen (außer wenn pauschal abgegolten).
Im Jahr 2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze über die allgemeine Lohnsteigerung hinaus um mehr als 13 Prozent angehoben – von 40.500 auf 45.900 Euro. Für alle, die bereits Ende 2002 privat versichert waren, gibt es daher eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese ist genauso hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Auch diese wird jährlich angepasst. Für 2025 liegt sie bei 66.144 Euro jährlich bzw. 5.512 Euro pro Monat.
Sollte Ihr Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, beispielsweise nach einem Jobwechsel, endet die Versicherungsfreiheit und Sie werden wieder versicherungspflichtig. Sie müssen sich dann wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Versicherungspflicht tritt in diesem Fall sofort nach Antritt der geringer bezahlten Stelle ein.
In bestimmten Fällen können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ob dies sinnvoll ist, sollten Sie individuell für Ihre Situation abwägen.
Anwartschaftsversicherung
Fällt Ihr Gehalt voraussichtlich nur vorübergehend unter die Versicherungspflichtgrenze und Sie möchten sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, kann alternativ eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Damit sichern Sie sich die Möglichkeit, zu Ihren aktuellen Konditionen später erneut eine private Krankenversicherung abzuschließen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist hierbei dann nicht notwendig.